Aber ich habe hier dennoch die Sachkenntnis gemeint sprich ein Chemielaborant o.Ä. sollte doch anders behandelt werden als eine Person die keine Anhnung hat.
Als Chemielaborant besitzt du zwar Sachkenntnis, aber du besitzt keine Sachkunde nach § 5 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung. Und selbst wenn, würdest du auch nicht anderst behandelt werden, wie man in so manchen Fällen der HD-Welle ja gut sehen konnte.
Hier wurden selbst Promovierte Chemiker wie Schwerverbrecher behandelt. Falls die Sache mal vor Gericht gehen sollte, kannst du, mit viel Glück und mit entsprechender Sachkunde sicherlich bessere Karten haben, aber bei einer HD hilft dir das erstmal gar nicht ! Da wird in der Regel erst mal alles eingepackt, ohne das du was dagegen machen kannst.........