Ich hatte damals mal den Typen gefragt, der bei uns die Rechtskundevorlesung für Chemiker (also für Sachkundenachweis) gehalten hat. Der hat gemeint, dass Hersteller solche sind, welche die Herstellung kommerziell und v.a. in Mengen >1 t/a betreiben. Wenn ich die nötige Muse habe, dann hol ich mir nochmal die Unterlagen raus, und schaue ob ich eine entsprechende Formulierung in REACH finde. Ist allerdings nicht unbedingt meine Lieblingsbeschäftigung Gesetzestexte zu büffeln. Deswegen ruhig auch mal selber nachlesen:
http://www.reach-info.de/Zum Beispiel kann man argumentieren, dass Produkte von einem Hersteller nur registrierungspflichtig sind, wenn er davon mehr als 1 Tonne pro Jahr herstellt. Einen konkreten Artikel such ich jetzt nicht heraus, weil eh in fast jedem, explizit "> 1 t/a" steht. Nur nachgeschaltete Anwender müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen bei der ECHA melden und also einen Stoffsicherheitsbericht erstellen, auch wenn sie weniger als 1 t/a verwenden. Aber das man als Hobbychemiker sowieso kein nachgeschalteter Anwender ist, haben wir ja bereits geklärt.
Wenn man hier
http://www.reach-clp-helpdesk.de/de/Helpdesk-Formular/Ebaum-Formular.html ("Was geht mich REACH an?") rauf geht, dann die Auswahl "Ich produziere einen chemischen Stoff" trifft, und die Angabe "weniger als 1 t/a" macht, kommt:
Ich produziere einen chemischen Stoff in Mengen von weniger als einer Tonne/Jahr
Eine eigene Registrierung unter REACH ist nicht notwendig.
Was wollen Sie als nächstes tun?
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Für besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) bestehen so weit ich weiß, hauptsächlich spezielle Verbote und Beschränkungen (s. DBP weiter unten), Mitteilungspflicht der ECHA gegenüber, die Herausgabe eines MSDS bei Weitergabe an und u.U. besondere Unterweisungen von Anwendern. Solche SVHCs werden aber vermutlich auf kurz oder lang vollständig verboten und durch vermeintlich weniger schädliche ersetzt werden. Allerdings für Industrie und weniger für den Hobbychemiker.
Speziell bei DBP besteht gemäß (EG) Nr. 552/2009 zumindest bis zum 16.1.10 nur Verwendungsverbot als Weichmacher in Babyartikeln in Konz. über 0,1 Gew-%. Für viele, viele weitere Stoffe bestehen solche ganz konkreten Verbote und Beschränkungen, siehe bspw. hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:164:0007:0031:DE:PDFDazu kommt aber auch noch Art. 58 REACH:
2. Verwendungen oder Verwendungskategorien können von der Zulassungspflicht ausgenommen werden, sofern - auf der Grundlage bestehender spezifischer Rechtsvorschriften der Gemeinschaft mit Mindestanforderungen an den Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt bei der Verwendung des Stoffes - das Risiko ausreichend beherrscht wird. Bei der Festlegung derartiger Ausnahmen ist insbesondere die Verhältnismäßigkeit des mit der Art des Stoffes verbundenen Risikos für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu berücksichtigen, z. B. wenn sich das Risiko mit dem Aggregatzustand ändert.
Das kann man als Hobbychemiker IMHO zu seinem Gunsten auslegen, weil da in der Regel das Risiko für die Umwelt doch schon, allein wegen der Mengen, ausreichend beherrscht wird.
Also zusammenfassend würde ich (nat. ohne Garantie) sagen, dass REACH 1. halb so wild ist (nur für Produzenten etc. aufwändig ist) , 2., und das halt ich für das für REACH als solches wichtigste, ist wie man auch an meinem Post sieht REACH noch so unausgearbeitet und ein Sammelsurium von speziellen Rechtsgegenständen, dass da wahrscheinlich nicht einmal ein Richter/Staatsanwalt genug durchblicken würde um einen zu bestrafen. Kontrolliert werden da gefühlt momentan haupsächlich solche Albernheiten, wie dass man bei PU-Schaum jetzt immer im Baumarkt unterwiesen werden muss, und man so lächerliche dünne Plastikhandschühchen mitbekommt. Also da würde ich mir nicht so die rießen Gedanken drum machen, und das vorerst als europaweite, sehr kosten- und arbeitsintensive Kuriosität abhaken. Ist einfach dafür da, dass nicht wie bisher Produkte aus einem EU in dem anderen wegen x-facher Überschreitung von Grenzwerten nicht verkauft werden dürfen, sondern das einheitlich geregelt ist und dadurch der europäische Binnenmarkt gestärkt wird.
Und drittens, als für Hobbychemiker am relevantesten gibt es ja in Dtl. auch noch die ganzen Gesetze wie ChemG und GefStoffVV, GÜG (+BtMG), SprengG, AMG etc. durch die man sowieso deutlich mehr drangsaliert wird! Das ist es, wo es richtig heikel wird.