In der Industrie ist es so geregelt: Wenn ein LKW Fahrer eine Ladung gemäss ADR übernimmt, muss er vom Versender Kontrolliert werden, so wie die Identität festgestellt werden. werden bei einer Kontrolle unterwegs Mängel festgestellt haftet der Versender, Fahrer und die Spedition.
Der Empfänger kommt noch einmal heil aus der Sache, aber Alle 3-Parteien benötigen einen Gafahrgutbeauftragten, wenn über der Freimenge Gefahrgut versendet, transportiert oder empfangen wird. Dies gilt natürlich nicht wenn jemand aus dem Baumarkt 20 Liter Azeton einkauft, aber wenn der Baumarkt mehr als 333 Liter (dies ist die Freimenge für Azeton) empfängt benötigt er einen Gefahrgutbeauftragten. Bei der Post verhält es sich noch einmal anders, da würde ich als Versender fragen, ob ein bestimmter Stoff in einer bestimmten Menge versendet werden darf. Es gibt die LQ Regelung im ADR in bestimmten Mengen (Produkte abhängig) dürfen Produkte mit der Post versendet werden, ist aber riesig kompliziert und es benötigt Bewilligungen.
Wie aber Mephisto schrieb, gibt es bei einem Bruch Juristenfutter da die Angestellten der Post keine chemische Ahnung haben und die Identifikation des Stoffes lange dauern kann. Daher wird es einfacher sein über TNT UPS oder andere Paketdienste solche Stoffe zu versenden, sofern diese alle Angaben des Produktes haben.