Neuigkeiten: Wie fügt man Reaktionspfeile und Sonderzeichen in Beiträge ein: Das und mehr in FAQ.

  • 12. Oktober 2024, 07:52:05

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Autor Thema: Gefahrgutzettel welche bedeuten was? Was ist die UN-NR und die Kemmler Zahl?  (Gelesen 30629 mal)

Phil

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@Lobotomie
Es kommt darauf an welche Produkte Du in welchen Mengen versenden willst. Du kannst zB. 20`000
Flaschen à 1 Liter mit Benzin versenden, Ohne dass es ein Gefahrgutsendung ist, allerdings muss dann nach dem neuen ADR 2011 das Fahrzeug auch als LQ gekennzeichnet werden.
Siehe http://www.spediteure.de/de/site/1290/262/n58/page/n58/index.xml
http://www.gefahrgut-wiki.de/Limited_Quantities

Allerdings sind die alten Etiketten LQ nicht mehr gültig, neu muss es ein Gefahrzettel sein der oben und unten schwarz und in der Mitte weiss ist, siehe da http://www.labelident.com/Gefahrgutetiketten/LQ-Etiketten/LQ-Limited-Quantities-Begrenzte-Mengen-Strassen-Schienen-Seeverkehr::35675.html?XTCsid=2b9f51612e267727748ef6df00abb9b3

Um Deine Frage genau zu beantworten muss man wissen um welchen Stoff es sich handelt und die Spedition anfragen ob sie das machen, dann hast Du eine genaue Antwort, das Thema ADR ist extrem Komplex da kannst Du auch das Buch von Monika Krautwurst mal ansehen, (sie heisst wirklich so :-D)
http://www.schweitzer-online.de/IconParc/webmed.exe/key=830122546131031060289365510618450O01/StoreFront/main.ipm?frame_content=objectView%2Fmain.ipm%3Fobj%3Dbook%26cat_key%3Dvademecum%26objid%3D1123535%26url_stack_id_prev%3D2246
Nicht die Gewalt einiger weniger ist gefährlich, sondern das Schweigen der Masse.
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Lobotomie

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@Phil
also erstmal besten Dank für deine Antwort und die nützlichen Links.
Konkret geht es um Folgendes: Ein Freund von mir ist begeisterter Hobbymykologe. Als Hilfsmittel zum Bestimmen der Pilze verwendet er auch diverse chem. Reagenzien. Nun ist es so, dass er aufgrund der immer mehr um sich greifenden Regulierungswut Schierigkeiten hat diese zu erwerben.
Da die meisten der benötigten Chemikalien in meinem Hobbylabor rumstehen, habe ich angeboten, ihm zur beginnenden Pilzsaison einen kompletten Reagenziensatz zu schicken (Hätte ich gewußt, was ich mir damit einhandle, hätt' ich's wohl besser gelassen  :-)).
Folgende Gefahrstoffe sind darin enthalten:
Formalin 40%
Benzidin (1%ige, alkoholische Lsg.)
Anilin
Chloralhydrat (20%ige, wässrige Lsg.)
Phenol, verflüssigt
Kalilauge 40%
Salpetersäure 65%
Schwefelsäure 70%
Metol (5%ige, wässrige Lösung)
Das Volumen der Lösungen beträgt aber je nur 10ml, bzw. 50ml bei der Schwefelsäure.

Das Problem ist ja, von den jeweiligen Frachtunternehmen eine vernünftige Auskunft zu bekommen. Im Fall von DHL konnte mir der Typ hinter dem Schalter gerade mal sagen, dass der Versand von Gefahrstoffen rigoros ausgeschlossen ist, von "Limited Quantities" hatte er aber noch nie was gehört.

Phil

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Also das kannst Du relativ leicht herausfinden, gehe auf diesen Link
http://biade.itrust.de/biade/lpext.dll?f=templates&fn=main-h.htm
gib den Namen, CAS-Nr UN Nummer usw. ein unter Vorschriften liest Du nun die UN Nummer,
leider gibt die Datenbank die LQ Menge nicht bekannt, so kannst Du mit diesem Link
http://www.docstoc.com/docs/8991792/H%EF%BF%BDchstzul%EF%BF%BDssige-Mengen-f%EF%BF%BDr-den-Versand-von-Gefahrgut-im-Inland/
Die UN Nummer finden und die Menge ablesen.
Im Falle von Anilin ist es UN Nr 1547 (6.1) ll LQ 17 nun siehst Du auf der 1. Seite die Tabelle
unter 17 darf die Innenverpackung nur 500ml betragen und es darf nicht mehr als 2000ml/Versandstück enthalten.
Da Du aber nur im ml Bereich etwas versenden willst würde ich die 10ml in eine Flasche mit gutem Verschluss in ein 2.Behältniss geben ausstopfen und dann in die Endverpackung geben und so versenden.
Nun siehst Du wie komplex schon eine einfache Postsendung ist und was man da schon beachten muss.
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So werde ich es wohl machen. Habe im Keller noch einen kleinen Vorrat Vermiculit gefunden, wenn ich den zum Ausstopfen verwende, dürfte das Paket hinreichend sicher sein.

Phil

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Hier können die neuen schriftlichen Weisungen heruntergeladen werden Stand 17.06.2011  http://markus-steinhauer.com/41337/76201.html 
Neueste Änderungen 2011 http://markus-steinhauer.com/41337/42408.html
Intressante Links http://markus-steinhauer.com/41498.html   http://www.dgg.bam.de/de/
Downloads http://markus-steinhauer.com/41337/42408.html  http://markus-steinhauer.com/41337/42145.html
« Letzte Änderung: 01. August 2011, 14:06:32 von Phil »
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Ein sehr guter Link der die Ausgabe 2011 innehat, mit querverweisen usw. Die Inhalte werden auch immer wieder aktualisiert.
http://www.brumme-web.de/
« Letzte Änderung: 11. August 2013, 09:00:51 von Phil »
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Gefahrgutzettel mit Beschreibung zum Ausdrucken.
Achtung sollte ein Zettel für einen Versand benötigt werden müssen sie 10x10 cm aufweisen. Die Masse müssen unbedingt eingehalten werden. Bei Tanks sind sie 30x30 cm.
Beide Dateianhänge enthalten die selben Symbole, da es manchmal besser ist eine Word Datei zu haben oder eine PDF darum habe ich es so  gemacht.
Hier http://forum.lambdasyn.org/index.php?topic=2013.msg10141;topicseen#msg10141 ist auch noch eine Beschreibung der einzelnen der Labels.
Hier sind die Gebindecodes beschrieben http://www.code-knacker.de/gefahrgutverpackung.htm
* Gefahrgutetiketten Klasse 1.pdf (403.47 KB - runtergeladen 591 Mal)* Gefahrgutetiketten Klasse 1.docx (750.02 KB - runtergeladen 590 Mal)
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2013, 10:07:14 von Phil »
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Achten Sie vor dem Gefahrgutversand auf die Schriftgröße bei UN-Nummern und Buchstaben?
Das ADR 2013 regelt seit dem 1. Juli 2013 verbindlich, welche Zeichenhöhe bei UN-Nummern und Buchstaben einzuhalten ist. Ich weise deshalb darauf hin, weil wir nach wie vor Gefahrgüter empfangen, bei der die Zeichenhöhe nicht eingehalten wird.
Zum einen, weil es sich vielleicht noch nicht herumgesprochen hat und bisher noch keine kostenpflichtige Nachschulung mittels Bußgeldbescheid erfolgt ist und zum anderen, weil die Produktetiketten der Hersteller teilweise nicht angepasst wurden.
Im ADR 2013, Kapitel 5.2.1.1, steht sinngemäß folgender Sachverhalt, der seit d. 1 Juli 2013 verbindlich einzuhalten ist:
Generell muss  die UN-Nummer und die Buchstaben <UN> eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben. Dieses trifft z. B. auf 200 l Fässer oder 1.000 l Ibc zu. Wenn Sie dieses Maß, ungeachtet Ihrer Gebindegrösse einhalten, kennzeichnen Sie auf jeden Fall richtig.
Aber auch hier keine Regel ohne Ausnahmen, bzw. Erleichterungen, denn die UN-Nummer und die Buchstaben <UN> dürfen auch eine kleine Zeichenhöhe haben, wenn Ihre Gebinde folgende Voraussetzungen erfüllen.
Zeichenhöhe mindestens 6 mm bei Versandstücken mit:
einem Fassungsvermögen von höchstens 30 Litern, einer Nettomasse von höchstens 30 kg, Flaschen mit einem ausgeliterten Fassungsraum von höchstens 60 Litern (wir haben zwar keine Flaschen, jedoch fallen hierunter z. B. kleine Fässer, bzw. sog. Garagenfässer).
Eine kleinere Zeichenhöhe als 6 mm, also eine dem Gebinde angemessene Zeichenhöhe, darf bei Gebinden mit einem Fassungsraum von höchstens 5 Litern oder einer Nettomasse von höchstens 5 kg. betragen.
In diesen Zusammenhang und der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass Sie bei der Kennzeichnung Ihrer Gebinde mit Gefahrzetteln darauf zu achten haben, dass die Kantenlänge mindestens 100 x 100 mm beträgt. Auch hier haben wir, besonders bei Importen aus Fernost, immer wieder festgestellt, dass die Gefahrzettel kleiner 100 x 100 mm  sind.
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Jean(D)

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Moin,

ich habe dazu folgenden Beitrag formuliert, in welcher die einzelnen Mengengrenzen je Freistellung anhand eines Beispiels dargestellt werden. Gefahrgut ist umfangreich und speziell, aber tatsächlich händelbar.

https://forum.lambdasyn.org/index.php?topic=2724.msg14309#msg14309
[ADR4.3]