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  • 02. November 2024, 07:03:31

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Autor Thema: [Deutschland] Frage zur Legalität von Salpetersäure >3 Gew.-%  (Gelesen 5637 mal)

Nestade

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Guten Morgen,

Leider ist mir heute die Salpetersäure ausgegangen, welche ich zur Raffination von Silber brauche (auflösen, mit Kupfer zementieren, anschließend Elektrolyse - Salpetersäure wird zum Auflösen des Silbers und zur Herstellung des Elektrolyts benötigt).
Ist der Erwerb von 53% bzw. 65%iger Salpetersäure in Deutschland mit EVE weiterhin legal oder habe ich durch die Änderungen in der ChemVerbotsV als Privatperson keine Möglichkeit mehr legal an Salpetersäure zu kommen (außer selbst destillieren)? Ich kenne zwar einen meiner Meinung nach seriösen Händler, der scheinbar weiterhin Salpetersäure mit einer Konzentration von 60% an Privatpersonen (mit EVE) verkauft, aber ich möchte nur ungern am Ende die Lieferung von der Polizei überstellt bekommen (auch wenn die Salpetersäure nicht zur Sprengstoffherstellung oder anderem Quatsch dient).

Grüße,
Nestade

bombjack

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Re: [Deutschland] Frage zur Legalität von Salpetersäure >3 Gew.-%
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2018, 12:28:11 »
Das hängt alles in der Luft im wahrsten Sinne des Wortes...einerseits gilt inzwischen die 98/2013 komplett, da selbst die "Gnadenfrist" für Privatpersonen zum Besitz, der Herstellung und der Verwendung abgelaufen ist aber andererseits der deutsche Gesetzgeber die "Durchführungsrechtsetzung zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013" noch nicht beschlossen bzw. gar erarbeitet hat, die in der Begründung zur Novelle der ChemVV erwähnt wurde vgl.
Zitat
Ferner werden die 2008 als Reaktion auf die Vorgänge um die sog. „Sauerland-Gruppe“ eingeführten Sonderregelungen zu neun namentlich aufgeführten Sprengstoffgrundstoffen nurnoch eingeschränkt und übergangsweise fortgeführt. Diese Regelungen, deren Kern die Erfassung von Abgaben dieser Stoffe in einem Abgabebuch und ein Versandhandelsverbot an Private darstellt, sind inzwischen durch die zum Teil wesentlich weitergehenden Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 überholt, die u.a. bei fünf der von den Sondervorschriften der ChemVerbotsV erfassten Stoffe ein grundsätzliches Verbot des Bereitstellens dieser Stoffe sowie sie enthaltender Gemische an Mitglieder der Allgemeinheit sowie ein damit korrespondierendes Einfuhr, Besitz- und Verwendungsverbot vorsieht. Die Sondervorschriften der ChemVerbotsV stellen im Regelungskontext der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 bei diesen Stoffen jetzt das Gebrauchmachen von einer nationalen Ausnahmeregelungsbefugnis dar und bewirken damit nicht mehr eine Erhöhung, sondern eine Minderung des Schutzes der öffentlichen Sicherheit vor dem Missbrauch dieser Stoffe. Ihre Herausnahme aus dem Anwendungsbereich der Abgabevorschriften hat insofern materiell den Charakter einer Verschärfung der für sie in Deutschland bestehenden Regelungen. Hinsichtlich der anderen vier Stoffe (Kaliumpermanganat, Kaliumnitrat, Ammoniumnitrat und Natriumnitrat) werden die bisherigen Regelungen mit Rücksicht auf den Zeitbedarf einer vom Bundesministerium des Innern vorbereiteten Durchführungsrechtsetzung zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013 übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2018 fortgeführt, um in dieser Zeit eine Absenkung bestehender Schutzstandards zu vermeiden.
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/chemverbotsv_novelle_begruendung_bf.pdf

Daher ist meines Wissens auch noch kein irgendwie gearteter Strafrahmen für Verstöße festgelegt, obwohl die EU-Verordnung eigentlich verbindlich für alle EU-Bürger gilt...und damit die Abgabe (auch Besitz/Verwendung/Herstellung) nicht erlaubt wäre....oder um es anders auszudrücken: "Es gibt in der Bundesrepublik für diese Verordnung bis heute noch keine Sanktionsmöglichkeiten (Ordnungswidrigkeiten und Straftaten)", was allerdings nicht heißt, dass Du bei einer Bestellung keinen Besuch von der Staatsmacht bekommen kannst, denn bekanntlich stehen die Ermittlungen mit den diversen netten Maßnahmen wie einen Hausbesuch vor dem Urteil bzw. der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft.

bombjack




Nestade

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Re: [Deutschland] Frage zur Legalität von Salpetersäure >3 Gew.-%
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2018, 05:43:31 »
Das hängt alles in der Luft im wahrsten Sinne des Wortes...einerseits gilt inzwischen die 98/2013 komplett, da selbst die "Gnadenfrist" für Privatpersonen zum Besitz, der Herstellung und der Verwendung abgelaufen ist aber andererseits der deutsche Gesetzgeber die "Durchführungsrechtsetzung zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013" noch nicht beschlossen bzw. gar erarbeitet hat, die in der Begründung zur Novelle der ChemVV erwähnt wurde vgl.https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/chemverbotsv_novelle_begruendung_bf.pdf

Daher ist meines Wissens auch noch kein irgendwie gearteter Strafrahmen für Verstöße festgelegt, obwohl die EU-Verordnung eigentlich verbindlich für alle EU-Bürger gilt...und damit die Abgabe (auch Besitz/Verwendung/Herstellung) nicht erlaubt wäre....oder um es anders auszudrücken: "Es gibt in der Bundesrepublik für diese Verordnung bis heute noch keine Sanktionsmöglichkeiten (Ordnungswidrigkeiten und Straftaten)", was allerdings nicht heißt, dass Du bei einer Bestellung keinen Besuch von der Staatsmacht bekommen kannst, denn bekanntlich stehen die Ermittlungen mit den diversen netten Maßnahmen wie einen Hausbesuch vor dem Urteil bzw. der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft.

bombjack

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort! :)
Ich habe jetzt einfach meine Bestellung aufgegeben und hoffe, dass es keine Probleme gibt. Ich nehme einfach mal an, dass der Shop gar nicht erst liefern würde, wenn es tatsächlich illegal wäre - anderenfalls hätten die auch schon große Probleme und die existieren jetzt schon seit einer halben Ewigkeit.

NovumCanticum

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Re: [Deutschland] Frage zur Legalität von Salpetersäure >3 Gew.-%
« Antwort #3 am: 05. Juni 2020, 22:38:03 »
Mich würde interessieren, ob es geklappt hat.

bombjack

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Re: [Deutschland] Frage zur Legalität von Salpetersäure >3 Gew.-%
« Antwort #4 am: 28. Dezember 2020, 22:25:16 »
So nun ist es soweit...sagt Bye, bye und frohlocket, dass der Gesetzgeber euch so vorzüglich schützt....Deutschland wird viel sicherer denn es wird die Totale Sicherheit geben und wie man weiß ist Sicherheit um jeden Preis ein Grundrecht, sogar ein Supergrundrecht laut einem Herrn Friedrich vgl. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Friedrich-erhebt-Sicherheit-zum-Supergrundrecht-1919309.html

Her nun das Teil:
Diese EU-Verordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1148&from=EN wird nun in ein deutsches Gesetz überführt....was ziemlichen Impact haben dürfte....

Links: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923565.pdf

Einfach mal dort den Paragraphen 13 und 10 lesen....und genau drüber nachdenken was da steht....

Ergänzung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/241/1924122.pdf


Viel Spaß beim kotzen.....und damit hat sich die Frage wohl erledigt......denn wie heißt es da so schön...in der Begründung zum §10:  "Im Interesse einer möglichst effektiven Durchsetzung der Verordnung wird ein solches Genehmigungs- oder Registrierungssystem in Deutschland
nicht errichtet."



bombjack

Phil

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Re: [Deutschland] Frage zur Legalität von Salpetersäure >3 Gew.-%
« Antwort #5 am: 29. Dezember 2020, 07:48:43 »
Danke für das raussuchen, nun ja zusammen mit dem Virus, sind ja Gespräche im Gang, ob man beweisen muss das Jemand geimpft ist. Die Beweise sollen so gehandelt werden, das sie nicht verlorengehen können uns das es eindeutig ist.
Dies kam im Schweizerfernsehen. Zusammen mit den Gesetzten heisst das die Politiker haben angst.
Nicht die Gewalt einiger weniger ist gefährlich, sondern das Schweigen der Masse.
Wer suchet der findet. Wer drauftritt, verschwindet. Alte Mienenregel.
Heute ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage.
Die Indianer konnten die Einwanderung nicht stoppen, darum leben Sie heute in Reservaten.

Uranylacetat

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Re: [Deutschland] Frage zur Legalität von Salpetersäure >3 Gew.-%
« Antwort #6 am: 04. Januar 2021, 01:32:53 »
Hallo Leute,

sorry, was soll ich mit´m  so "dünnen" Scheidewasser anfangen?  :-( Nun ereilt es in wenigen Wochen auch das  Vitrioöl, Am 01.02.2021 ist Batteriesäure (38%ige H2SO4) nur noch per EVE erhältlich und Konzentrationen von mehr als 40% sollen nur noch per Sachkunde erhältlich sein... ziemlich starker Tobak, wie ich finde.... :'-(  Für die Allgemeint ist dann nur noch 15%iges Vitrioöl erlaubt....

Und die grassierende Pandemie dürfte sicher noch mehr für Verschärfung von Gesetzen möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit genutzt werden. Der Einkauf von Chemikalien macht mir "einfachen" Hobbychemiker schon seit Jahren keinen Spaß mehr, obwohl ich mein Hobby liebe.
Erst wenn in Deutschland und Europa alle Chemikalien verboten sind; auch Kochsalz und Essig Abgabebestimmungen unterliegen und der letzte Hobbychemiker das Handtuch geworfen hat; wird die Politik sehen, dass es immer noch Terrorismus und Drogen gibt.

bombjack

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Re: [Deutschland] Frage zur Legalität von Salpetersäure >3 Gew.-%
« Antwort #7 am: 04. Januar 2021, 06:48:47 »
Am 01.02.2021 ist Batteriesäure (38%ige H2SO4) nur noch per EVE erhältlich und Konzentrationen von mehr als 40% sollen nur noch per Sachkunde erhältlich sein...


Nö.....für die Allgemeinheit ist alles was über 15% Schwefelsäure und 3% Salpetersäure hat VERBOTEN*, nichts mit EVE und/oder Sachkunde....siehe §13 in https://www.buzer.de/AusgStG.htm

*= Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe für den reinen Besitz, Herstellung oder Verwendung....bei Bandenbildung (einfach mal die Definition im Strafrecht suchen und dann mal das Hirn einschalten, welche netten Implikationen es da geben könnte**) gibt es eine Mindeststrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren...und damit liegen diese Delikte im Strafrahmen des §184b StgB....nur mal so als Vergleich....

**= und der §13 Abs. 3 hat es natürlich in den §100a der StPO geschafft....Thema des §§ ist die Telekommunikationsüberwachung.....und wieder das Hirn einschalten......


bombjack.....

Uranylacetat

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Re: [Deutschland] Frage zur Legalität von Salpetersäure >3 Gew.-%
« Antwort #8 am: 04. Januar 2021, 11:29:55 »
Autsch, das habe ich doch glatt vergessen bzw. falsch interpretiert...

Tja, dann muss ich wohl meine noch geplanten Projekte "Historische Chemie in Versuchen" zu Grabe tragen.  Immer wenn´s interessant oder interessanter wird, hat man Martinshorn und Polizeikelle im Hintergrund... Oder im Untergrund weiter machen... >:-(
Erst wenn in Deutschland und Europa alle Chemikalien verboten sind; auch Kochsalz und Essig Abgabebestimmungen unterliegen und der letzte Hobbychemiker das Handtuch geworfen hat; wird die Politik sehen, dass es immer noch Terrorismus und Drogen gibt.