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  • 10. Dezember 2024, 07:01:52

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Autor Thema: Herrstellung von Trisalpetersäurepropan-1,2,3-triolester 55-63-0  (Gelesen 10638 mal)

Phil

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Trisalpetersäurepropan-1,2,3-triolester CAS Nr. 55-63-0

Edukte:
Nitriersäure bestehend aus 50 gew.% Salpetersaeure 100% und 50 gew.% Schwefelsaeure 100%
Die Saeuren müssen Wasserfrei sein und nötigenfalls mit Oleum wasserfrei gemacht werden.
Es werden 1300 Kg. Nitriersäure in den Reaktor eingewogen.
In einen Tropftrichter wird 250 Kg. Glyzerin eingewogen. Verhältniss 1/5
Wasser
Soda

Wichtig:
Die Temperatur sollte immer zwischen 22°C und max. 25°C betragen. Der Rührer darf die Wandung unter keinen Umständen berühren. Rührer darf nie abgestellt werde. Sollte die Temp. sehr schnell ansteigen und wenn Nitrose Gase entstehen, sofort Bodenauslauf öffnen und den Reaktorinhalt in die Ertränkung laufenlassen.

Ausführung:
Das Glyzerin wird unter kräftigem rühren so zugegeben dass die Temp. ca. 24°C nicht übersteigt, je nach Kühlung beträgt die Zeitdauer 1-2 Stunden. Das gebildete Nitroglyzerin läuft aus dem Nitrator in den Separator, dort findet eine Phasentrennung statt, dann läuft der Ester in den Wäscher mit Soda, 3x wird die Reinigung wiederholt, von da an läuft das Produkt in einen Tank, dort wird es mittels Wasserstrahlpumpen gewaschen um das Soda aus zu waschen.
Ausbeute 450 Kg

Link mit Reaktionsschema

Steuerung

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Links ist der Nitrator

* WP_000005.jpg (170.75 KB . 1024x768 - angeschaut 3710 Mal)

Links ist der Nitrator

* WP_000006.jpg (165.64 KB . 1024x768 - angeschaut 3622 Mal)

Sepperator Hier erfolgt die Trennung

* WP_000009.jpg (182.23 KB . 1024x768 - angeschaut 3398 Mal)

Überlauf des Esters in den Wäscher

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Einlauf in den Wäscher

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Scheidetrichter

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Tank zum Reinigen

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Wissenswertes:

CHARAKTERISIERUNG
STOFFGRUPPENSCHLÜSSEL
146710   Salpetersäureester

AGGREGATZUSTAND
Bei 1013 mbar und 20 °C:   flüssig

EIGENSCHAFTEN
Farbe:   gelblich

Geruch:   geruchlos

CHEMISCHE CHARAKTERISIERUNG
Explosive Flüssigkeit.
Reagiert durch Schlag oder Reibung, Erwärmung oder andere Zündquellen mit raschem Zerfall unter Bildung großer Gasmengen.
Wenig löslich in Wasser. Schwerer als Wasser. Wenig flüchtig. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus. Der Stoff ist gewässergefährdend.

SCHMELZPUNKT
Schmelzpunkt:   13,5 °C

rhombische Modifikation (stabil)
Schmelzpunkt:   2,8 °C

trikiline Modifikation (labil)
SIEDEPUNKT
Siedepunkt:   160 °C

Druck:   20 hPa

DICHTE Wert:   1,5931

Temperatur:   20 °C

RELATIVE GASDICHTE
Dichteverhältnis zu trockener Luft bei gleicher Temperatur und gleichem Druck
Wert:   7,84

RELATIVE DICHTE DES DAMPF-LUFT-GEMISCHES
Dichteverhältnis zu trockener Luft bei 20 °C und Normaldruck
Wert:   1,00

DAMPFDRUCK
Dampfdruck:
vernachlässigbar
Temperatur:   20 °C

Dampfdruck:   0,005 mbar

Temperatur:   30 °C

Dampfdruck:   0,015 mbar

Temperatur:   50 °C

ZÜNDTEMPERATUR
Zündtemperatur:   270 °C

Temperaturklasse:   T3

WASSERLÖSLICHKEIT
wenig löslich

GEFÄHRLICHES REAKTIONSVERHALTEN
Zersetzungstemperatur:   155 °C

Explosion.
Gefährliche chemische Reaktionen:

Explosionsgefahr bei Kontakt mit:
Druck; Erschütterung; Wärme; Ozon; Zündquellen; Reibung; Schlag; Stoß;
Verbrennung in geschlossem Raum

VERWENDUNG
Der Stoff wird verwendet als:
- Spengstoff
- Arzneimittel in geringer Dosierung; wirksam bei Asthma, Angina pectoris, Herzinsuffizienz und Arterienverkalkung

GHS-EINSTUFUNG NACH VERORDNUNG (EG) 1272/2008
Einstufung:
Explosive Stoffe, Instabil, explosiv; H200
Akute Toxizität, Kategorie 2, Einatmen *; H330
Akute Toxizität, Kategorie 1, Hautkontakt; H310
Akute Toxizität, Kategorie 2, Verschlucken *; H300
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2*; H373
Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 2; H411
* Mindesteinstufung
            
Gefahrenhinweise - H-Sätze:
H200: Instabil, explosiv.
H330: Lebensgefahr bei Einatmen.
H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H300: Lebensgefahr bei Verschlucken.
H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Geltungsbereich: Glycerintrinitrat, nicht phlegmatisiert oder angefeuchtet mit höchstens 40 Masse-% Phlegmatisierungsmittel
Quelle:   07500


Einstufung:
Explosive Stoffe, Unterklasse 1.1; H201
Akute Toxizität, Kategorie 2, Einatmen *; H330
Akute Toxizität, Kategorie 1, Hautkontakt; H310
Akute Toxizität, Kategorie 2, Verschlucken *; H300
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2*; H373
Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 2; H411
* Mindesteinstufung
Gefahrenhinweise - H-Sätze:
H201: Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.
H330: Lebensgefahr bei Einatmen.
H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H300: Lebensgefahr bei Verschlucken.
H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Geltungsbereich: Glycerintrinitrat, angefeuchtet mit mehr als 40 Masse-% Phlegmatisierungsmittel
Quelle:   07500

[GHS01][GHS06][GHS08][GHS09]

[ADR1]


GHS-EINSTUFUNG VON GEMISCHEN
Die Einstufung von Gemischen, die diesen Stoff enthalten, ergibt sich aus Anhang 1 der Verordnung (EG) 1272/2008.
Quelle:   07500

EINSTUFUNG NACH STOFFRICHTLINIE
E; R3
T+; R26/27/28
R33
N; R51/53
 
E Explosionsgefährlich
 
T+ Sehr giftig
 
N Umweltgefährlich

Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze):
R 3   Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich
R 26/27/28   Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
R 33   Gefahr kumulativer Wirkungen
R 51/53   Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
S (1/2)   Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren (wenn für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt)
S 33   Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
S 35   Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 36/37   Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
S 45   Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
S 61   Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

EG-Einstufung nach EG-GHS-Verordnung, Anhang VI, Tabelle 3.2
(ehemals nach 25. Anpassungsrichtlinie 98/98/EG).

« Letzte Änderung: 23. Juni 2018, 10:53:55 von Phil »
Nicht die Gewalt einiger weniger ist gefährlich, sondern das Schweigen der Masse.
Wer suchet der findet. Wer drauftritt, verschwindet. Alte Mienenregel.
Heute ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage.
Die Indianer konnten die Einwanderung nicht stoppen, darum leben Sie heute in Reservaten.


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