Benzaldehyd ist wohl recht oxidationsanfällig, aber zeitlich kann ich da keine Angaben machen. Kommt ja auch immer auf die Lagerbedingungen an. Wenn man das Zeug direkt nach der Destillation unter Schutzgas gekühlt aufbewahrt, passiert wohl in der gleichen Zeit weniger als nach der üblichen Lagerung an der Luft.
Je nach Reaktion sollte man abwägen, ob ein wenig Verunreinigung stört, oder ob man das Benzaldehyd aufreinigen/destillieren muss. Bei oxidativen Bedingungen wird ohnehin ein Teil Benzoesäure entstehen, so dass man sich eine vorherige Aufreinigung schenken kann, wenn das Zeug nicht ohnehin schon knallgelb und die Flasche erkennbar alt ist.
Größere Mengen Benzoesäure dürften als weißer Feststoff ausfallen, aber allein darauf würde ich mich nicht verlassen.
Gültig für die Rechtslage in Deutschland: Benzaldehyd steht nicht im GÜG (Grundstoffüberwachungsgesetz) und auch sonst ist mir keine gesetzliche Vorgabe bekannt, die das Zeug unter irgendeine Überwachung stellt. Bei den großen Händlern (Roth, VWR, Sigma) bekommt man Benzaldehyd als Firma problemlos. Kenne das so zumindest nicht anders (arbeite im Labor). Vermutlich will der Händler einfach auf Nummer Sicher gehen und verlangt eine EVE (Endverbleibserklärung), auch wenn er das gar nicht unbedingt müsste.