Hallo zusammen,
es gibt Neuigkeiten zur CLP-Verordnung (also zur EU-Regelung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien): Die 23. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) wurde am 20. Juni 2025 als Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt offiziell am 10. Juli 2025 in Kraft.
In dieser neuen Anpassung wurden insgesamt 32 Stoffe neu eingestuft oder bestehende Einstufungen überarbeitet. Grundlage dafür sind die Empfehlungen des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) aus dem Jahr 2023. Diese Änderungen betreffen den Anhang VI der CLP-Verordnung, der die verbindlichen, harmonisierten Gefahreneinstufungen enthält.
Für alle, die mit Chemikalien arbeiten oder sich dafür interessieren: Ab dem 1. Februar 2027 gelten diese neuen Einstufungen verbindlich; bis dahin läuft eine Übergangsfrist von 18 Monaten.
Die Verordnungstexte gibt es auf Deutsch und Englisch im EU-Amtsblatt und hier im Anhang zum Nachlesen.
Was ist neu (Auszug)?
- Distickstoffoxid (Lachgas): Jetzt eingestuft als reproduktionstoxisch (H360Df), außerdem organotoxisch (H372, Nervensystem) und ozonabbauend (H420).
- Ozon: Wird nun als akut toxisch, karzinogen, mutagen, umweltschädlich und organtoxisch geführt, mit extrem niedrigen Konzentrationsgrenzen.
LambdaSyn ChemRegBot