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[Deutschland] Frage zur Legalität von Salpetersäure >3 Gew.-%

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Nestade:
Guten Morgen,

Leider ist mir heute die Salpetersäure ausgegangen, welche ich zur Raffination von Silber brauche (auflösen, mit Kupfer zementieren, anschließend Elektrolyse - Salpetersäure wird zum Auflösen des Silbers und zur Herstellung des Elektrolyts benötigt).
Ist der Erwerb von 53% bzw. 65%iger Salpetersäure in Deutschland mit EVE weiterhin legal oder habe ich durch die Änderungen in der ChemVerbotsV als Privatperson keine Möglichkeit mehr legal an Salpetersäure zu kommen (außer selbst destillieren)? Ich kenne zwar einen meiner Meinung nach seriösen Händler, der scheinbar weiterhin Salpetersäure mit einer Konzentration von 60% an Privatpersonen (mit EVE) verkauft, aber ich möchte nur ungern am Ende die Lieferung von der Polizei überstellt bekommen (auch wenn die Salpetersäure nicht zur Sprengstoffherstellung oder anderem Quatsch dient).

Grüße,
Nestade

bombjack:
Das hängt alles in der Luft im wahrsten Sinne des Wortes...einerseits gilt inzwischen die 98/2013 komplett, da selbst die "Gnadenfrist" für Privatpersonen zum Besitz, der Herstellung und der Verwendung abgelaufen ist aber andererseits der deutsche Gesetzgeber die "Durchführungsrechtsetzung zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013" noch nicht beschlossen bzw. gar erarbeitet hat, die in der Begründung zur Novelle der ChemVV erwähnt wurde vgl.

--- Zitat ---Ferner werden die 2008 als Reaktion auf die Vorgänge um die sog. „Sauerland-Gruppe“ eingeführten Sonderregelungen zu neun namentlich aufgeführten Sprengstoffgrundstoffen nurnoch eingeschränkt und übergangsweise fortgeführt. Diese Regelungen, deren Kern die Erfassung von Abgaben dieser Stoffe in einem Abgabebuch und ein Versandhandelsverbot an Private darstellt, sind inzwischen durch die zum Teil wesentlich weitergehenden Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 überholt, die u.a. bei fünf der von den Sondervorschriften der ChemVerbotsV erfassten Stoffe ein grundsätzliches Verbot des Bereitstellens dieser Stoffe sowie sie enthaltender Gemische an Mitglieder der Allgemeinheit sowie ein damit korrespondierendes Einfuhr, Besitz- und Verwendungsverbot vorsieht. Die Sondervorschriften der ChemVerbotsV stellen im Regelungskontext der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 bei diesen Stoffen jetzt das Gebrauchmachen von einer nationalen Ausnahmeregelungsbefugnis dar und bewirken damit nicht mehr eine Erhöhung, sondern eine Minderung des Schutzes der öffentlichen Sicherheit vor dem Missbrauch dieser Stoffe. Ihre Herausnahme aus dem Anwendungsbereich der Abgabevorschriften hat insofern materiell den Charakter einer Verschärfung der für sie in Deutschland bestehenden Regelungen. Hinsichtlich der anderen vier Stoffe (Kaliumpermanganat, Kaliumnitrat, Ammoniumnitrat und Natriumnitrat) werden die bisherigen Regelungen mit Rücksicht auf den Zeitbedarf einer vom Bundesministerium des Innern vorbereiteten Durchführungsrechtsetzung zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013 übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2018 fortgeführt, um in dieser Zeit eine Absenkung bestehender Schutzstandards zu vermeiden.
--- Ende Zitat ---
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/chemverbotsv_novelle_begruendung_bf.pdf

Daher ist meines Wissens auch noch kein irgendwie gearteter Strafrahmen für Verstöße festgelegt, obwohl die EU-Verordnung eigentlich verbindlich für alle EU-Bürger gilt...und damit die Abgabe (auch Besitz/Verwendung/Herstellung) nicht erlaubt wäre....oder um es anders auszudrücken: "Es gibt in der Bundesrepublik für diese Verordnung bis heute noch keine Sanktionsmöglichkeiten (Ordnungswidrigkeiten und Straftaten)", was allerdings nicht heißt, dass Du bei einer Bestellung keinen Besuch von der Staatsmacht bekommen kannst, denn bekanntlich stehen die Ermittlungen mit den diversen netten Maßnahmen wie einen Hausbesuch vor dem Urteil bzw. der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft.

bombjack



Nestade:

--- Zitat von: bombjack am 18. Oktober 2018, 12:28:11 ---Das hängt alles in der Luft im wahrsten Sinne des Wortes...einerseits gilt inzwischen die 98/2013 komplett, da selbst die "Gnadenfrist" für Privatpersonen zum Besitz, der Herstellung und der Verwendung abgelaufen ist aber andererseits der deutsche Gesetzgeber die "Durchführungsrechtsetzung zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013" noch nicht beschlossen bzw. gar erarbeitet hat, die in der Begründung zur Novelle der ChemVV erwähnt wurde vgl.https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/chemverbotsv_novelle_begruendung_bf.pdf

Daher ist meines Wissens auch noch kein irgendwie gearteter Strafrahmen für Verstöße festgelegt, obwohl die EU-Verordnung eigentlich verbindlich für alle EU-Bürger gilt...und damit die Abgabe (auch Besitz/Verwendung/Herstellung) nicht erlaubt wäre....oder um es anders auszudrücken: "Es gibt in der Bundesrepublik für diese Verordnung bis heute noch keine Sanktionsmöglichkeiten (Ordnungswidrigkeiten und Straftaten)", was allerdings nicht heißt, dass Du bei einer Bestellung keinen Besuch von der Staatsmacht bekommen kannst, denn bekanntlich stehen die Ermittlungen mit den diversen netten Maßnahmen wie einen Hausbesuch vor dem Urteil bzw. der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft.

bombjack

--- Ende Zitat ---

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort! :)
Ich habe jetzt einfach meine Bestellung aufgegeben und hoffe, dass es keine Probleme gibt. Ich nehme einfach mal an, dass der Shop gar nicht erst liefern würde, wenn es tatsächlich illegal wäre - anderenfalls hätten die auch schon große Probleme und die existieren jetzt schon seit einer halben Ewigkeit.

NovumCanticum:
Mich würde interessieren, ob es geklappt hat.

bombjack:
So nun ist es soweit...sagt Bye, bye und frohlocket, dass der Gesetzgeber euch so vorzüglich schützt....Deutschland wird viel sicherer denn es wird die Totale Sicherheit geben und wie man weiß ist Sicherheit um jeden Preis ein Grundrecht, sogar ein Supergrundrecht laut einem Herrn Friedrich vgl. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Friedrich-erhebt-Sicherheit-zum-Supergrundrecht-1919309.html

Her nun das Teil:
Diese EU-Verordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1148&from=EN wird nun in ein deutsches Gesetz überführt....was ziemlichen Impact haben dürfte....

Links: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923565.pdf

Einfach mal dort den Paragraphen 13 und 10 lesen....und genau drüber nachdenken was da steht....

Ergänzung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/241/1924122.pdf


Viel Spaß beim kotzen.....und damit hat sich die Frage wohl erledigt......denn wie heißt es da so schön...in der Begründung zum §10:  "Im Interesse einer möglichst effektiven Durchsetzung der Verordnung wird ein solches Genehmigungs- oder Registrierungssystem in Deutschland
nicht errichtet."



bombjack

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