Ja, auch der Besitz wird illegal, wenn du die gegebenen Anforderungen nicht erfüllt.
Heißt im Klartext: wenn du bei dir ohne Genehmigung Salpetersäure über 3 % stehen hast und jemand zeigt dich an, bist du dran wegen Verstoßes gegen die ChemVerbVerordnung.
Entsprechende Unternehmen, die heute verkaufen, dürfen es dann auf jeden Fall nicht mehr.
Es betrifft ja noch mehr Stoffe (Anhang I), dem Gesetzestext nach aber nur hauptsächlich Chlorate und Perchlorate, Wasserstoffperoxidlsg über 12 % und eben Salpetersäure über 3 % (was ein absoluter Witz ist, aber wirklich ernstgemeint!)
Die Abgabe an Privatpersonen von Stoffen im Anhang II, so wie ich das verstehe, wird nur mehr überwacht, der Besitz ist aber weiterhin erlaubt denke ich. Schwefelsäure ist ja Batteriesäure, verbieten wäre wohl mehr als hirnrissig.
Trotzdem, danke, liebe EU.
Verlässlichen Quellen zufolge wird es geltendes Recht wohl frühestens 2014, da es im Moment nur noch EU-Verordnung ist, die aber wohl in diesem Jahr umgesetzt werden wird und dann die Mitgliederländer, also auch die BRD ein Jahr Zeit haben, es in ihren Ländern in geltendes Recht umzusetzen. Freut euch also erneut auf eine Änderung der ChemVerbVerordnung, wie schon es schon einmal 2007 getan wurde. Aber diesmal wirds richtig heftig, da der Besitz bereits strafbar gemacht wird.