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Chemie Allgemein => Organische Chemie => Thema gestartet von: Mani am 01. Januar 2017, 21:36:43

Titel: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 01. Januar 2017, 21:36:43
Hallo Leute,

kann mir jemand bei der Synthese von GSK2982772 helfen? Wenn es klappt zahl ich gut und gerne 1000€ für den Hilfsteller! Brauche das aufgrund einer schweren Krankheit, laut Harvard könnte es die Krankheit aufhalten, eine erste Humanstudie zur Sicherheit wurde bereits durchgeführt. Leider sind die Preise völlig unmöglich zu bezahlen, hier müssten man fürs Monat schnell 30-40k aufbringen, das geht natürlich nicht.

Kann mir jemand helfen?

LG
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 01. Januar 2017, 21:37:49
PS: Würde auch andere RIPK1 Hemmer wie gsk' 963 nehmen. Oder falls ihr noch andere kennt die oral zu verwenden sind.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 01. Januar 2017, 22:02:03
Anbei die vermutliche Struktur.

Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Phil am 02. Januar 2017, 09:10:48
Die Cas Nr. Würde hir helfen. Was hast Du für eine Krankheit?
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: synthon am 02. Januar 2017, 12:00:34
Colitis ulcerosa, würde ich denken: https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT02903966
Psoriasis? https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT02776033
Eine CAS-Nr. konnte ich auf die Schnelle nicht finden; hier vielleicht? https://www.google.com/patents/US9499486
Wozu auch? Literaturrecherche ist ja auch per Struktur möglich.

Wäre es für dich Mani, möglich, dich an einer klinischen Studie zu beteiligen? Normalerweise werden diese ja auch bezahlt. Nach meinem Rechtsverständnis ist die (nicht offiziell, d.h. durch Behörden genehmigte) Herstellung und Abgabe des Wirkstoffes zur Anwendung am Menschen in Deutschland ein klarer Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz AMG. Entsprechende Straftaten werden mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen belegt. Der Gesetzgeber sieht das definitiv nicht als Kavaliersdelikt. Länder wie Österreich oder die Schweiz haben vergleichbare Gesetzeslagen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verstoss-gegen-das-arzneimittelgesetz-amg-hausdurchsuchung-oder-ermittlungsverfahren-teil_082695.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verstoss-gegen-das-amg-ermittlungsverfahren-strafverfahren-bundesweite-strafverteidigung_038037.html

Überhaupt wäre ich mit solchen Angaben in der Öffentlichkeit vorsichtig. Firmen durchsuchen gerne auch mal das Netz und schauen, was zu ihren eigenen Substanzen auftaucht. Und zu guter letzt ist die Einnahme experimenteller Wirkstoffe, vor allem in frühen Klinikphasen, ohne konsequente medizinische Überwachung auch ein gewisses Risiko. Fraglich, ob man zum Straftäter werden und seine Gesundheit einem solchen Risiko aussetzen will, oder ob der Leidensdruck so hoch ist, dass man dies alles beiseite lässt.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 02. Januar 2017, 20:36:32
Hallo,

danke für die rege Beteiligung! Also ich stehe mit dem Hersteller in Kontakt und gehe das nur an, wenn er das ok gibt, momentan scheint das kein Problem zu sein, er hat mich auch an die Studien verwiesen, ich habe aber den v.a. ALS und somit wird das wohl nicht klappen. Mit dem Arzeimittelgesetz kommt man ohne Zulassung nicht in Berührung, deshalb sind auch die ganzen RCs legal zu erwerben und zu konsumieren, davon abgesehen wird ein Verstoß des AMG meist nur mit einer kleinen Geldstrafe bestraft.

Ich würde das im klinischen Rahmen unter ärztlicher Betreuung versuchen, die Labortest würden noch engmaschiger durchgeführt wie in den Studien und wir würden uns langsam mit der Dosierung steigern. Ich bin da mit einem Uni Prof in Kontakt der forscht, dieser darf diese Mittel sogar ohne Zulassung und Ethikkommission verwenden, wir würden das aber ggf mit der Ethikkommission abklären. Dann wäre das 100% sauber.

Problem ist momentan nur die Beschaffung.

LG
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 02. Januar 2017, 20:40:17
PS: In DE darf sogar der Heilpraktiker legal solche Mittel i.v. verabreichen, die Vorstellung finde ich aber mehr als gruslig, ohne kompetente Betreuung eines Dr der sich mit der Forschung auskennt würde ich niemals solche Stoffe testen, auch nicht mit meiner Krankheit.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Heuteufel am 02. Januar 2017, 21:20:01
Hier ist eine Synthese der Struktur, die du gepostet hast, beschrieben (unter Supplementary Material): https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4027519/ (https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4027519/). Nicht so, als ob das das größte Hindernis sei, diese Substanz ist, wie viele andere Arzneimittel auch, nach einem einfachen "Baukastenprinzip" zusammengesetzt und jeder fähige organische Chemiker sollte auch in der Lage sein, ohne großen Aufwand selbst eine Synthese für sowas zu entwickeln.

Was den Rest angeht, leider keine Zeit, und ich bin ehrlich gesagt auch noch nicht 100 % von der Legalität (und dem Sinn) des Unterfangens überzeugt. Ich hätte mich gegebenenfalls auf jeden Fall nochmal selbst bei einem Rechtsexperten informiert und mit dem Professor geredet, der daran beteiligt ist. Also, sollte das Ganze tatsächlich von einer Uni unterstützt werden, müsste man an der Uni doch auch einen organischen Chemiker finden können, der die Synthese übernimmt (?).
Ansonsten alles Gute und viel Glück!

Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 02. Januar 2017, 21:41:31
Hallo Heuteufel,

danke für deine Hilfe! Also offiziell wird das von der Uni nicht unterstützt, Unis unterstützen nur Studien mit Sponsoren, so wurde mir das gesagt. Gibt sicher welche die das anders machen, aber das sind nicht viele. Jedenfalls untersucht der Prof gerade auf eigene Faust einen anderen Behandlungsansatz zu den es auch nicht mehr Studien gibt, er meinte er habe gute Erfolge damit gemacht, ob's stimmt weiß ich erst, wenn ich das selbst ausprobiert habe. Das GSK2982772 wäre eigentlich der Plan B. Ich hege für die RIPK1 Hemmer mehr Hoffnung, da diese bereits von mehreren renommierten Wissenschaftler postuliert wird. Die Harvard Studie hat es sogar ins Sience Magazin geschafft, die renommierteste Fachzeitschrift in dem Bereich, also mit den ganzen anderen Studien in den letzten Jahren nicht zu vergleiche.

Sollte mir jemand helfen können würde ich das natürlich auch vergüten, gerne könnte man auch einen Anwalt hinzuziehen.
Was kostet den so etwas normal, wenn man gute Kontakte hat?

LG
 
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: synthon am 02. Januar 2017, 22:15:46
In re. AMG:
http://www.kanzlei-kaempf.net/strafrecht-handel-mit-gamma-butyrolacton-gbl-liquid-ecstasy-zu-konsumzwecken-2/
Zitat
Mit Urteil vom 10. Juli 2014 hat der EuGH (AZ: C‑358/13 und C‑181/14) die Anwendbarkeit des Arzneimittelgesetzes auf synthetische Cannbinoide und insbesondere das strafrechtlich relevante Inverkehrbringen dieser Substanzen als bedenkliche Arzneimittel aus zutreffenden Gründen abgelehnt. Der EuGH führte hierzu aus, dass es sich bei diesen Wirkstoffen eben nicht um Arzneimittel handle, da mit deren Einnahme weder medizinische noch therapeutische Ziele verfolgt werden. Die Einnahme erfolge ausschließlich zur Erzielung eines Rauschzustandes.
-.. aber hier geht es ja eindeutig um ein Arzneimittel mit therapeutischen und medizinischen Zielen. Wenn da aber ohnehin eine Uni, ein Prof. etc. dahinter stehen, sollte der rechtliche Aspekt kein Problem sein. Diese Leute wissen ja, was sie tun. Wenn die AMG-Frage geklärt ist, wie steht es denn um Patentrechte etc. bei diesem Wirkstoff? Darf man das Zeug einfach selber kokeln und sich dann zuführen?

Warum lasst ihr den Wirkstoff nicht einfach von einem Arbeitskreis der OC nachkochen? Wenn das eh an einer Uni stattfindet, scheint das doch der plausibelste Weg... oder etwa nicht?
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Heuteufel am 02. Januar 2017, 22:27:51
Zitat
Was kostet den so etwas normal, wenn man gute Kontakte hat?
Weiss ich leider nicht, habe keine Erfahrung mit Auftragssynthesen, aber vielleicht kann jemand anderes im Forum eine Schätzung geben.

Zitat
Warum lasst ihr den Wirkstoff nicht einfach von einem Arbeitskreis der OC nachkochen? Wenn das eh an einer Uni stattfindet, scheint das doch der plausibelste Weg... oder etwa nicht
Hab ich ja auch schon angemerkt. ;)

Ansonsten, es gibt auch Firmen, die Auftragssynthesen machen, schau z.B. hier: http://www.witega.de/ (http://www.witega.de/).




Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 03. Januar 2017, 08:40:17
Hallo,

also das mit dem AMG greift sicher erst, wenn eine Substanz in das AMG aufgenommen wird, ist die Substanz im BtmG ist es natürlich davon abgesehen strafbar. Ich weiß das mit dem AMG deshalb, da ich Heilpraktiker kenne, die Arzneimittel ohne Zulassung anwenden dürfen, da diese nicht im AMG stehen. Das ist aber nur in DE s, in AT und CH nicht mehr.

Ich stehe auch mit einem Chemie Prof in Kontakt, er scheint interessiert, aber ob er es dann wirklich herstellt sind 2 paar Schuhe. Mit dem Patent ist es so, dass man es selbst herstellen darf ohne Genehmigung und auch konsumieren, aber beim Verkaufen muss man nochmal nachfragen ob das ok ist. 

Eine Auftragsynthese ist mMn zu teuer. Was sind denn da die Preise? Hab auch mal bei einer Firma angefragt.

LG
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 03. Januar 2017, 09:08:33
Nochmal kurz zum AMG. Ich kann z.B. legal ohne Probleme Nec-1 kaufen, das ist eine ähnliche Substanz, allerdings wurde diese nicht nicht am Menschen getestet. Ich kann aber keine AM legal erwerben, auch wenn diese die selbe Wirkung wie Nec-1 hätten.

Nochmal zu der Uni. Der Prof würde das privat machen, offiziell in der Uni Zeit dürfen die Angestellten einer Uni nur dann größere Zeit aufwenden, wenn das Projekt von der Uni geführt wird. Unis führen offizielle Studien durch, als größere Teilnehmerzahl, lange ausgearbeitetes Design, Ethikrat, Sponsor etc etc das dauert für mich alles viel zu lange. Solange das Projekt nicht offiziell von der Uni geführt wird müsste der Chemiker das entweder irgendwie in der Zeit durchführen die er halt für andere Sachen eingeplant hätte, was entweder schwer möglich ist oder die meisten nicht interessiert, da sie so in den Stress kommen, oder er macht es privat und hier dann ggf auf private Rechnung. Aber die wenigsten Profs nehmen sich privat Zeit, ich suche aber weiter. Bisher bin ich erstmal froh dass ich überhaupt einen gefunden habe der sich für eine solche Sache auf neurologischer Ebene interessiert.

LG
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: bombjack am 03. Januar 2017, 21:03:33
Hallo,
also das mit dem AMG greift sicher erst, wenn eine Substanz in das AMG aufgenommen wird,

Das ist mit Verlaub quark...sorry stimmt nicht...

Arzneimitteldefinition:
Zitat
(1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,
1. die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder
2. die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder
a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder
b) eine medizinische Diagnose zu erstellen.
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__2.html

Auf deutsch: Sobald Du oder jemand anders beabsichtigt einen Stoff xyz zur Heilung/Linderung usw. an Dir oder einem anderen (Tiere miteingeschlossen) anzuwenden mutiert der Stoff xyz zum Arzneimittel, da muss überhaupt nichts ins AMG aufgenommen werden....

Nun der für Dich und den der es synthetisiert, der relevante Teil:

Zitat
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
§ 5 Verbot bedenklicher Arzneimittel
(1) Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden.
(2) Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__5.html

und

Zitat
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
§ 8 Verbote zum Schutz vor Täuschung
(1) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe herzustellen oder in den Verkehr zu bringen, die
1. durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert sind oder
[...]
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__8.html

Da der Wirkstoff nicht getestet ist dürfte §5 gelten und da der Prof. wahrscheinlich keine Zulassung hat Stoffe im Sinne des AMG herzustellen dürfte für ihn der §8 AMG gelten...zu Deinen Heilpraktikern...die machen sich strafbar: https://www.bdh-online.de/duerfen-heilpraktiker-verschreibungspflichtige-arzneimittel-verabreichen/

Nochmal kurz zum AMG. Ich kann z.B. legal ohne Probleme Nec-1 kaufen, das ist eine ähnliche Substanz, allerdings wurde diese nicht nicht am Menschen getestet. Ich kann aber keine AM legal erwerben, auch wenn diese die selbe Wirkung wie Nec-1 hätten.

Klar, weil Nec-1 als Chemikalie gesehen wird und nicht als Arzneimittel und Arzneistoffe mit der Wirkung von Nec-1 wahrscheinlich der Verschreibungspflicht unterliegen. Btw. Du würdest auch andere Stoffe mit Nec-1-Wirkung bekommen, sofern Dir abgenommen wird sie nicht als Arzneistoff zu verwenden.

bombjack


Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 03. Januar 2017, 23:11:26
Der Prof darf das sicher anwenden, ein Prof macht sicher nichts illegales, bei den Heilpraktikern mag das anders sein. Ich weiß aber von einem Fall, bei der ein Heilpraktiker etwas verabreicht hatte was nicht zugelassen war und es zu schweren NW gekommen ist, der Fall ging vor Gericht und der Heilpraktiker wurde nicht belangt, da er auf die Risiken hingewiesen hatte. Ich kann das Urteil einmal suchen.

Das mit dem Zweck zur Anwendung bei Krankheiten wird in der Praxis so aber nicht gehandhabt, z.B. werden Curcumin Infusionen gegen Krebs legal als NEM angewandt (kann auch sein das es dann als Mittel zur allgemeinen Stärkung verbucht wird, somit würde das AMG nicht mehr greifen). Es gibt einige ähnliche Substanzen die gegen Krankheiten eingesetzt werden, auch i.v. und nicht im AMG erfasst sind und auch nicht als AM eingestuft werden. Es werden z.B. viele fraglichen Produkte als NEM vertrieben und entsprechende Gerichtsurteile gingen dann in die Richtung unlauter Wettbewerb, nicht aber Richtung AMG. Im Zweifel müsste man aber nachfragen, das stimmt schon.

Zur Verabreichung. Hier gibt es das Härtefallprogramm auch für nicht zugelassene Arzneimittel. 

 
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 04. Januar 2017, 01:26:57
* Ich meinte es werden zahlreiche NEM gegen Krankheiten vertrieben und da greift das AMG nicht. Sogar 5 HTP, das in Studien bei Depressiven die selbe Wirkung erzielt wie Antidepressiver und lange auch als solche verschrieben wurden - die Kasse zahlte es - wurde es nicht in das AMG aufgenommen.

In der Praxis wird das mit dem AMG definitiv nicht so gehandhabt und auch entsprechende Gerichtsurteile bestätigen das. Gewisse Gesetze sind in den Gesetzbüchern nicht klar definiert und ein entsprechendes Urteil schafft erst einen juristischen Rahmen.

Würde man den Wortlaut so exakt verwenden müsste man bei 90% der Supplemente Hersteller mit dem AMG Klagen, dennoch schaffen es selbst die Klagen des Verbrauchschutzes nicht irgendwelche NEMs als AM zu definieren. Selbst die nicht, die einen klaren klinischen Nutzen aufweißen, wie z.B. 5 HTP, Ashwganhda (stark gabaerg) oder die Substanz die der Prof zusammen mit einem Unternehmen entwickelt hat, die sogar bei Krebspatienten angewendet wird und die dennoch als NEM offiziell eingetragen ist, obwohl es auch i.v. angewandt wird und z.T. massive Erfolge bei Krebs brachte.

Als Laie ist das aber mit den Gesetzen immer so eine Sache, da täuschen sich viele oft. Wie gesagt, finde sich hier jemand würde ich das mit einem zugelassenen Anwalt abklären, der sich auf solche Themen spezialisiert hat. Gerne dann auch mit beglaubige Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Bzg der Reinheit, das Produkt wird oral angewandt, es müsste nur von schädlichen Chemikalien frei sein, da würde ich zuvor auch von einem Labor prüfen lassen.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 04. Januar 2017, 01:34:23
Um hier mal etwas Anreize zu schaffe. Würde die Synthese klappen würde ich dafür 1.000€ bezahlen, wenn das Produkt in dem Versuch wirkt nochmal 1.000€ und solle es die Krankheit über Jahre hinweg Stoppen (was möglich ist) 15.000€. Gerne gibt's das auch schriftlich vom Notar.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 04. Januar 2017, 01:36:25
Btw ich kenne auch einige anderen ALS Patienten die ebenfalls leicht 1.000€ und mehr bezahlen würden.

Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: bombjack am 04. Januar 2017, 09:58:07
Der Prof darf das sicher anwenden, ein Prof macht sicher nichts illegales, bei den Heilpraktikern mag das anders sein.
 

Wenn er Mediziner ist u.U.* ja..ist er keiner, dann unterscheidet er sich in nichts von Dir oder mir, wenn wir den Stoff xyz einem anderen geben oder gar verabreichen.

*= Kommt drauf an wie das Verabreichen von Stoffen die sich in der Testphase zur Zulassung als Arzneistoff befinden gesetzlich geregelt ist.

Btw. ich habe PTA gelernt und machte mein 6 Monate Praktikum in einer Krankenhausapotheke. Dort hatten wir eine "Spezialität" i.v. Ampullen mit Natriumperchloratlösung. Diese wurden hergenommen um bei Patienten die radioaktive Iodisotope bekamen, die Schilddrüse komplett gegenüber Iod zu blocken. Soviel ich mitbekommen habe, gab es da dann Knatsch mit dem Pharmazierat (der hat die Oberaufsicht über alle Apotheken in seinem Gebiet und überprüft ob diverse Bedingungen (Gesetze, Verordnungen, Prüfvorschriften, Räumlichkeiten, Dokumentation usw.) eingehalten werden) weil da Ampullen an andere Krankenhausapotheken abgeben wurden und das laut AMG bzw. Apothekenbetriebsverordnung nicht erlaubt ist u.a. auch deshalb weil ein nicht zugelassenes Arzneimittel in den Verkehr gebracht wird.

Schönes Beispiel wäre das "Nahrungsergänzungsmittel" Melatonin in den USA als solches frei verkäuflich bei uns um 2000/2005 herum (wenn ich mich erinnere) am Anfang als Arzneimittel eingestuft (mit Beschlagnahme von Importen) und später in die Arzneimittelverschreibungsverordnung* aufgenommen.

*= Arzneimittelverschreibungsverordnung...auch wenn da ein Wirkstoff nicht erfasst ist, bedeutet es dass er nicht unter das AMG fallen kann...da die diversen AMG Paragraphen allgemeingültig abgefasst sind vgl. die Anlagen in https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/index.html und diese Verordnung nur die Verschreibungspflicht regelt.

Zitat
Ich meinte es werden zahlreiche NEM gegen Krankheiten vertrieben und da greift das AMG nicht.

Das stimmt nicht...siehe Melatonin und sobald Du z.B. auf eine Dose Ascorbinsäure (Vitamin C) drauf schreibst dass das zur Behandlung von Vitamin C Mangelzuständen dienen soll, wird aus der gleichen Substanz ein Arzneimittel was zumindest apothekenpflichtig wäre, wenn nicht in der Anlage 1a http://www.gesetze-im-internet.de/amverkrv/anlage_1a.html es als Ausnahme gelistet wäre.

Anderes Beispiel wo es stimmig ist: Tryptophan als Nahrungsergänzungsmittel kein Arzneimittel...wenn allerdings es sich um Tabletten handelt und es zur Förderung der Schlafbereitschaft/zum erleichterten Einschlafen bei Schlafstörungen vertrieben wird, dann wird es auf einmal apothekenpflichtig vgl. http://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/L-Tryptophan-ratiopharm-500-mg-4623092.html was ja u.U. sinnvoll ist, da ja eine Beratung des Users in dem Fall des Patienten erfolgen sollte.
Btw. wenn Du Tryptophan-Pulver kaufst, es in ein Döschen füllst und Förderung der Schlafbereitschaft drauf schreibst und es verkaufst....dann kickt Dich der Staatsanwalt wegen Verstoß gegen das AMG ganz gewaltig in den Arsch....

Weitere Info auf die Schnelle:
http://www.bfr.bund.de/cm/343/rechtlicher_rahmen_fuer_den_vertrieb_von_nahrungsergaenzungsmitteln.pdf und daraus:
Zitat
Hauptkriterien: Objektive Zweckbestimmung des Produkts und
bekannte Wirkungen der Inhaltsstoffe
• Folgende Indizien sprechen für Arzneimitteleigenschaft, EuGH C-211/03 (2005):
- Aufmachung des Produkts als Arzneimittel (z.B. mit Beipackzettel)
- vergleichbare Produkte in der EU als Arzneimittel zugelassen
- von Inhaltsstoffen sind pharmakologische Wirkungen bekannt
- krankheitsbezogene Vorstellungen bei Fachkreisen oder Laien über das
Produkt, z.B. aufgrund der Werbung,
- je mehr Produktrisiken, desto eher Arzneimittel

bombjack

Nachträge:

Sollte der Stoff von einem der globalen Pharmazieplayer patentiert sein, dürfte Dich und Deinen Prof die Anwälte deren Rechtsabteilung in Grund und Boden klagen...die haben meines Wissens nach da eine sehr geringe Toleranzschwelle...

Ferner bezogen auf Deutschland: Die staatlichen Stellen drehen eh schon seit längerem wegen den RC-Subtanzen am Rad und deren neuester Erguss ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/index.html was nun sogar den Umgang mit Analogstoffen verbietet vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/anlage.html
D.h. die Behörden sind da eh schon sehr sehr sensibilisiert....und Staatsanwaltschaften dürfte es in den Finger jucken da zu ermitteln...schon aus dem Grund wäre ich mit so einem Thread verdammt vorsichtig....


Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 04. Januar 2017, 10:26:10
Ja wie gesagt, es ist eben nicht schwarz / weiß, die Substanz die der Herr Prof Dr entwickelt hat (med) ist z.B: hochgradig immunstimulierend und wird nur bei Patienten mit schwersten Krankheiten angewandt, und es ist dennoch legal als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Bei Melatonin z.B. habe ich schon an die 100 Gramm bestellt und selbst wenn der Zoll das Paket öffnet wurde es nie beschlagnahmt und ich wurde auch nie abgemahnt. Hingegen ist es z.B. bei PDE-5 Hemmer so, dass nicht eine Tablette den Zoll überqueren würde.

Ich kenne einen Produktentwickler einer großen Firma für Nahrungsergänzungsmittel, die haben immer wieder alles was nicht im AMG ist in ihr Zeug gegeben und es dann für die Behandlung von Krankheiten verkauft, bei Klagen wurde nie das AMG angewandt, selbst dann nicht, wenn wirklich starke Substanzen verbaut wurden. Es lief dann einfach auf unlauteren Wettbewerb hinaus und es wurde eine kleine Strafe gezahlt. Die Strafen sind so gering, dass sie auch nicht ernst genommen werden, schau einmal bei Amazon wie viel NEM gegen Krankheiten verkauft werden.




Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: bombjack am 04. Januar 2017, 10:31:50
Ist Deine Entscheidung...Dein Risiko z.B. wegen Patent und RC siehe Nachträge...beim Posting zuvor...

Bin lange genug in dem Metier unterwegs u.a. stiller Teilhaber bei einer Firma die Arzneimittel herstellen darf, allerdings nicht in Deutschland....

Meinen Senf kennste jetzt...

bombjack

 
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 04. Januar 2017, 11:12:31
Mit GSK gibt's kein Problem, da hatte ich schon nachgefragt! Auch das gibt's schriftlich. Allerdings dürfen die Ergebnisse nur mir ihrer Erlaubnis publiziert werden und müssen ihnen anonymisiert zugeschickt werden (normal im Härtefall Programm).

RIK1 Hemmer sind nicht psychoaktiv.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 11. Januar 2017, 22:01:56
@Heuteufel Ich muss da nochmal nachfragen, also die verlinkte Studie bezieht sich auf die Strukturformel die ich gepostet habe, oder? Sieht doch anders aus? Oder ist das direkt GSK2982772?

Würde mich SEHR über eine Antwort freuen!
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 11. Januar 2017, 22:10:32
Frage 2 was kostet es einen Stoff im Labor zu prüfen und hat hier jemand Kontakte?

LG
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: synthon am 14. Januar 2017, 12:08:59
Kommt darauf an, was du unter "prüfen" verstehst. Auftragsanalytik kostet im Regelfall richtig viel Geld. Freigabe zur pharmazeutischen Anwendung? Das lassen die sich vergolden. Die Auftragsanalytik, die ich bisher im pharmazeutischen Bereich gesehen habe, hat Kosten im Bereich mehrerer tausend Euro produziert. Aber das ist eben auch eine Frage der Art, des Umfangs und des Verhandlungsgeschicks.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 14. Januar 2017, 15:19:52
Hi,

gibt's denn nicht sowas in der Richtung wie es bei den Drogen Test gemacht wird? Man kann bei Drogen für kleines Geld schauen was es ist und was beigemengt wurde. Mir würde eine derartige Analyse reichen, wird ja eh oral und nicht i.v. verabreicht.

LG
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: synthon am 14. Januar 2017, 15:29:37
Das ist aber nicht trivial. Die Tests, die du vermutlich meinst, sind simple Farbreaktionen, die im Regelfall nur auf bestimmte Substanzklassen mit einer entsprechenden Färbung reagieren. Wenn man wissen will, worum es sich bei einer Substanz genau handelt und welche Beimischungen in welchen Mengen enthalten sind, kommt man um aufwändige instrumentelle Analytik nicht umhin.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 14. Januar 2017, 19:46:16
Also so ganz alla Massenspektrometer wie in Navy CIS ist's nicht möglich. :( Hab ich mir schon gedacht. Bleibt wohl nur bei verschiedenen Labs anzufragen? Brauch nämlich die Analyse, sonst weiß ich ja nicht was die mir geschickt haben, könnte auch Backpulver sein, oder schlimmer.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: synthon am 15. Januar 2017, 01:50:31
Nein, das geht nur im Fernsehen. Bei der Bestimmung von Strukturen, Reinheit, Verunreingungen etc. sind analytische Chromatographie, Massenspektrometrie, NMR und andere Methoden bzw. Kopplungen dieser Methoden natürlich das A und O, aber das ist nicht trivial. Man braucht idealerweise eine Referenzsubstanz um dann per HPLC bzw allgemein LC oder LC-MS eine quantitative Bestimmung durchzuführen. Per NMR lässt sich die Struktur aufklären bzw. eben vermutete Strukturen bestätigen. Wenn eine Referenzsubstanz oder zumindest ein Referenzspektrum vorhanden ist, kann die Identität auch per IR gezeigt werden.

Interessant sind für dich somit pharmazeutische Auftragslabore, die dir die Identität und Reinheit der vorliegenden Substanz bestimmen.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 16. Januar 2017, 05:20:08
Momentan überleg ich bei einen der großen Firmen zu bestellen, wenn man z.B. bei einen der 3 größten Firmen bestellt sollte doch die Qualität passen? Oder wäre das preislich bei einem entsprechend eingerichteten Labor möglich? Einige hundert € für den Test könnte ich zahlen, einige tausend wären dann problematisch.

LG
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 16. Januar 2017, 09:36:34
Wo wir schon beim Thema sind, wie kompliziert sieht folgendes Strukturformel aus? http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0045206815300316 Danke
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: synthon am 16. Januar 2017, 20:46:16
VERMUTLICH sind die Verbindungen in Ordnung. Die Hersteller liefern oft ja auch ein Analysenzertifikat mit. Kommt eben drauf an, was man ggf. aus 1-2% Verunreinigungen macht, sofern nicht absolute Reinheit bzw. Eignung für pharmazeutische Zwecke garantiert wird. Ohne Kenntnis der Verunreinigungen ein reines Ratespiel. Du kannst ja mal anfragen, was eine Analyse in dem von dir geforderten Umfang kostet - vollumfängliche Arzneimitteluntersuchungen, angelehnt an das Europäische Arzneibuch sind aber recht komplex und dementsprechend teuer. Da musst du dir schon überlegen, was du brauchst. In Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Labor lässt sich vielleicht eine bezahlbare Variante ausarbeiten.

Zur Synthese: es erfordert einiges Wissen, die Komplexizität einer Synthese anhand einer Strukturformel zu entscheiden. Auch kleine, harmlos aussehende Moleküle können sich synthetisch zu echten Biestern entwickeln, wenn z.B. Sterik oder Stereochemie nicht passen oder ein Syntheseschritt nicht oder nur mit geringer Ausbeute klappt.
Kann, muss nicht. Da fragt man am besten Leute, die Ahnung von der Synthese solcher Verbindungen haben. Ich gehöre leider nicht dazu. Mit der Synthese von Nucleosiden/Nucleotiden war ich noch nicht betraut. Ausgehend von dieser Vorschrift: http://www.chempap.org/file_access.php?file=503a151.pdf ist wohl Schlenk-Technik erforderlich (Schutzgas, trockene Lösungsmittel etc.) oder eine Glovebox erforderlich. Für ein professionelles Syntheselabor vermutlich kein Problem, dürfte aber auch kostspielig werden. Allein die Arbeitszeit, die für die Vorbereitung (Trocknung der Edukte etc.) draufgeht, dürfte recht ordentlich sein. Habe ein paar Jahre mit Schlenk-Linien und Gloveboxen gearbeitet. Schutzgaschemie mit wunderbar reaktiven Verbindungen - kein Kinderspielplatz.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 17. Januar 2017, 12:01:36
Hi,

danke für deine Antwort!" Also ich hab mal ein Angebot angefordert, 5  Proben bäruchte ich, 1 Probe kostet 170€, das ist zwar bei 1-2 für mich ok, aber ich bräuchte eher mehr um die 5, was dann doch etwas kostet. 50€ wären für mich ideal, ob das machbar ist? Bräuchte Vitamin B, aber nicht das gekaufte...

Die Infos zur Synthese habe ich mir abgespeichert, danke.

LG
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: synthon am 17. Januar 2017, 18:25:42
Sehr gern.

Mengenrabatt vielleicht - das ist aber Verhandlungssache. Für mich klingt 170 EUR pro Probe (welcher Analysenumfang?) ziemlich günstig.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 22. Januar 2017, 16:16:44
Hi,

sind 10 Proben. Mag sicher nicht teuer für einen industriellen Verwendungszweck sein, aber für einen privaten (vorerst) auch nicht gerade nichts. 50 € wären ideal, aber das wird es wohl nicht spielen, außer ich finde einen Hobby Chemiker der das machen kann bzw einen Studenten.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: synthon am 23. Januar 2017, 19:07:57
Ich fürchte, an dieser Stelle kann ich nicht weiterhelfen.
Titel: Re: Synthese GSK2982772
Beitrag von: Mani am 11. Februar 2017, 15:47:09
Um zurück auf das eigentliche Thema zu kommen, wie sieht es mit der Synthese des GSK Hemmer aus? Ich habe die Strukturformel mal angehängt.

Hier ein Paper dazu: http://pubs.acs.org/doi/pdf/10.1021/acs.jmedchem.6b01751