LambdaForum
Chemie Allgemein => Sonstiges => Thema gestartet von: Phil am 30. Januar 2009, 19:15:41
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Link Zur neuen Gefahrstoffverordnung
http://www.baua.de/nn_5834/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/Gefahrstoffverordnung.html?__nnn=true
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Hallöchen,
ich kann die Fenster nicht öffnen aus welchem Grund auch immer.
Ich möchte fragen wie das mit dem Verkauf von Alltagsstoffen wie Salz-, Salpeter- und Schwefelsäure gehandhabt wird. Es hieß zum einen das die (als Beispiel) Apoteken selber entscheiden dürfen wem sie es verkaufen, zum anderen das man so ein Formular ausfüllen muss um bestimmte Sachen zu kaufen.
Dazu seien bestimmte Merkmale wichtig wie zum Beispiel die R-Sätze.
Ich wollte eine Salzsäure kaufen und diese hat ja R 34 also verursacht Verätzungen. Die Apoteker haben mich ein solches Formular ausfüllen lassen und ich wollte wissen ob dies nun wirklich gesetzlich vorgeschrieben war. Ein anderer meinte nämlich erst ab dem R 35 muss das Formular unterschrieben werden also bei HNO3 und H2SO4.
Würde mich über Auskünfte freuen!
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Der Link geht, versuche es mal auf einem andern Kompi. Du kannst dan die PDF Dateien herunterladen und gleich lesen, so sind die Fragen beantwortet.