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Chemie Allgemein => Sonstiges => Thema gestartet von: dawt am 01. Mai 2012, 23:38:34

Titel: Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
Beitrag von: dawt am 01. Mai 2012, 23:38:34
Hallo :)
Ich bin kürzlich umgezogen und habe meine Chemikalien alle mitgenommen. In der neuen Wohnung steht mir nun kein Keller oder Schuppen mehr zur Verfügung, weshalb ich meine Gerätschaften und Chemikalien einfach in den Umzugskisten in der Zimmerecke eingemottet habe. Außer mir hat niemand Zutritt (außer der Vermieter nach Ankündigung, aber es steht nichts offen rum und T oder T+ Stoffe habe ich keine). Jetzt fiel mir aber wieder ein, dass es aus Wasser- und Brandschutzgründen ja gewisse Grenzen gibt, die die zulässigen Mengen an brennbaren Flüssigkeiten etc beschränken. :-[
Hat da jemand genauere Infos? Man findet immer wieder verweise auf die TRbF, aber gelten die überhaupt für den Privathaushalt? Ich wohne übrigens in NRW.

Grüße <3
Titel: Re: Lagerung von Gefahrstoffen im Haushalt
Beitrag von: Phil am 02. Mai 2012, 06:22:07
Ich würde sie auf den Balkon stellen. sofern die Sonne nicht dran scheint.
Titel: Re: Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
Beitrag von: dawt am 07. Mai 2012, 12:48:48
Dachte ich mir fast. Hab tragischerweise nur ein Balconet (Heißen die so? Ein hohes Fenster mit nem Geländer, damit man nicht rausfällt.), aber da ist gerade genug Platz für ein paar Flaschen und Kanister. Wird wohl bessser sein als nichts. Zumindest knallt da die Sonne nicht drauf.

 :-*