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  • 27. April 2024, 00:03:51

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Autor Thema: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit  (Gelesen 1122 mal)

Frortexi

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Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« am: 19. April 2023, 22:46:24 »
Hallo Liebe Mitglieder und Mitgliederinnen.

Ich bin der Jenige der das Lustige Pheromone Thema aufgemacht hatt.
Heute komm ich aber mit einem Anderen Thema.
Ich habe Lange überlegt und abgewogen das heute hier einzubringen weil ich nicht weiß ob hier der Richtige ort ist.
Sollte ich hier NICHT Richtig sein bitte ich dennoch und ganz im Erst um Entschuldigung.

Ich beginne nochmal:

Weil leider die Beste seite der Welt xplosives hochgenommen wurde gab es in manchen "kreisen" lange diskussionen
über die zukunft von der Hobby-Pyrotechniker scene.
Nach Langen Reiflichen abwegen und Abwiegen (wie man so Sprichwörtlich sagt) ist das folgende das was bis herr Rausgekommen ist:

Walt Haltet ihr von dem Ergebnis:

Es gibt einige Struckturen die gerade im aufbau sind wo Chemisch umgewandelte aber dennoch nützliche Chemikalien
synthetisiert werden die geeignet sind für die pyro scene aber nicht vom gesetzt erfasst sind und damit legal.

Kaliumperchlorat ist Verboten und Reglementiert die abwandlung die nicht vom gesetzt erfasst sind ist legal.
Es sind Rund 80 Verschiedene stoffe die ein pyrotechniker verwendet (das wurde mir so gesagt) und zu jeden einzelnen
stoff wird gerade abwandlungen erkundet.

Ich bin mir nicht sicher ob hier eine Rechtsberatung geeigent ist, aber was Ihre meinung dazu ist DAS würde mich interessieren.

Sofern mein beitrag inordung ist, bitte ich um eine ausführliche meinung von euch!

Für Rechtschreibfehler und Grammatikfehler bitte ich um Entschuldigung

Liebe grüße
Frortexi
 




bombjack

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Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Antwort #1 am: 20. April 2023, 14:45:40 »
Das geht einige Zeit gut...dürfte aber über kurz oder lang zu etwas ähnlichen führen wie dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/
Davor kann ich mir vorstellen, dass der Anhang II https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1148&from=DE#d1e32-17-1 dort erweitert wird.....u.U. je nachdem wie da die EU-Staaten mitziehen werden, wenn nicht so richtig, dann dürfte ein NpSG für die Ausweichprodukte wahrscheinlicher werden, weil das lokale von der EU unabhängige Gesetzgebung ist.

bombjack

Frortexi

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Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Antwort #2 am: 22. April 2023, 13:27:36 »
Das geht einige Zeit gut...dürfte aber über kurz oder lang zu etwas ähnlichen führen wie dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/
Davor kann ich mir vorstellen, dass der Anhang II https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1148&from=DE#d1e32-17-1 dort erweitert wird.....u.U. je nachdem wie da die EU-Staaten mitziehen werden, wenn nicht so richtig, dann dürfte ein NpSG für die Ausweichprodukte wahrscheinlicher werden, weil das lokale von der EU unabhängige Gesetzgebung ist.

bombjack

Hallo, ich grüße sie ganz Herzlich.

Wenn ich sie Richtigverstehe "Geht einige zeit gut" ist das aber bis hin zum verbot aber legal?
Ich bin mri bewusst das hier ein Rechtsberatung statt findet aber wen ich die frage nochmal stellen darf:

Alles egal bis hin zum verbot??? - die anwandlungen gibt es doch mehrer millionen möglichkeiten? oder liege ich da falsch?

Dan sollen sie einfach was anderes nehmen wen das erste verboten ist - gibt ja genug?

LG
Frortexi

bombjack

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Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Antwort #3 am: 23. April 2023, 18:14:31 »
Alles egal bis hin zum verbot??? -

Jein....das ist nicht so klar zum sagen.....da die Sache mehrere nicht so klare Sachen die sich nicht unter Schwarz (Illegal) vs. Weiß (Legal) einordnen lassen tangiert....

a) Klare eindeutige Verbote z.B. Herstellung, Besitz von HMTD, Hexogen usw. ohne Erlaubnis. Substanzen finden sich in den Anhängen zum SprengG oder Ausgangstoffgesetz für Privatpersonen (Salpeter- und Schwefelsäure)
b) Kauf- und Verwendungsverbote die die beabsichtigte Verwendung betreffen. Dies findet sich oft in Endverbleibungserklärungen dass die erworbenen Stoffe nicht zur Herstellung von Drogen, chemischen Kampfstoffen und Sprengstoffen verwendet werden dürfen.
Beispiel: Amylnitrit als Chemikalie (nach meinen Infos) völlig legal, stellst Du es aber als Poppers her und verwendest diese in der Art fallen diese unter das Arzneimittelgesetz vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Poppers#Rechtliche_Situation_im_deutschsprachigen_Raum und Du kannst dafür bestraft werden.
Ähnliches hast Du im SprengG (Sprengstoffgesetz) ein Oxidationsmittel ist legal, aber wenn Du damit einen pyrotechnischen Satz machst, fällt dieser unter diverse Paragraphen des SprengG z.B. dass Du eine Erlaubnis brauchst und/oder der Satz, der pyrotechnische Gegenstand von der BAM zugelassen werden muss, dass Du den verwenden darfst. Ausnahmen gibt es da zwar auch, nur gelten die nicht für Privatpersonen, sondern Universitäten, Forschung usw.

bombjack
 

Frortexi

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Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Antwort #4 am: 26. April 2023, 06:57:10 »
Jein....das ist nicht so klar zum sagen.....da die Sache mehrere nicht so klare Sachen die sich nicht unter Schwarz (Illegal) vs. Weiß (Legal) einordnen lassen tangiert....

a) Klare eindeutige Verbote z.B. Herstellung, Besitz von HMTD, Hexogen usw. ohne Erlaubnis. Substanzen finden sich in den Anhängen zum SprengG oder Ausgangstoffgesetz für Privatpersonen (Salpeter- und Schwefelsäure)
b) Kauf- und Verwendungsverbote die die beabsichtigte Verwendung betreffen. Dies findet sich oft in Endverbleibungserklärungen dass die erworbenen Stoffe nicht zur Herstellung von Drogen, chemischen Kampfstoffen und Sprengstoffen verwendet werden dürfen.
Beispiel: Amylnitrit als Chemikalie (nach meinen Infos) völlig legal, stellst Du es aber als Poppers her und verwendest diese in der Art fallen diese unter das Arzneimittelgesetz vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Poppers#Rechtliche_Situation_im_deutschsprachigen_Raum und Du kannst dafür bestraft werden.
Ähnliches hast Du im SprengG (Sprengstoffgesetz) ein Oxidationsmittel ist legal, aber wenn Du damit einen pyrotechnischen Satz machst, fällt dieser unter diverse Paragraphen des SprengG z.B. dass Du eine Erlaubnis brauchst und/oder der Satz, der pyrotechnische Gegenstand von der BAM zugelassen werden muss, dass Du den verwenden darfst. Ausnahmen gibt es da zwar auch, nur gelten die nicht für Privatpersonen, sondern Universitäten, Forschung usw.

bombjack

Hallo ich grüße sie ganz Herzlich.

Ich wiederhole meine aussage: ich bin mir bewusst das sie und dieses forum KEINE Rechtberatung ersatzen.

Darf man aber mal fragen: Um mit chemischen substanzen zu handeln auch wen diese NICHT Vom Gesetz erfasst sind benötigt man als zulassung immer ein labor?

Für Privatpersonen die das machen wollen aus dieser Hinsicht keine möglichkeit?
Schade dachet schon ich hatte das system ausgedribbelt XD

bombjack

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Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Antwort #5 am: 03. Mai 2023, 08:05:36 »
Darf man aber mal fragen: Um mit chemischen substanzen zu handeln auch wen diese NICHT Vom Gesetz erfasst sind benötigt man als zulassung immer ein labor?
Für Privatpersonen die das machen wollen aus dieser Hinsicht keine möglichkeit?

a) Wenn Du mit Chemikalien handeln willst, dann musst Du in Deutschland ein Gewerbe anmelden, geht auch als Privatperson.
b) Labor benötigst Du nicht....
c) Abgabe....von Chemikalien die nicht von dem Gesetz erfasst sind.....würde gehen.....(meine Meinung):
Begründung:

1. [...]§ 8 Grundanforderungen zur Durchführung der Abgabe
(1) Die Abgabe von Stoffen oder Gemischen, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, darf nur von einer im Betrieb beschäftigten Person durchgeführt werden, die die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 erfüllt.
[...]
https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__8.html

2. [...]§ 6 Erlaubnispflicht Absatz 2:
(2) Eine Erlaubnis erhält auf Antrag, wer
1. die Sachkunde nach § 11 Absatz 1 nachgewiesen hat,
2. die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
3. mindestens 18 Jahre alt ist.
[...]
https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__6.html

3. Anlage 2: https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/anlage_2.html

heißt im Umkehrschluss, dass Du alle Stoffe die nicht wie in der Anlage 2 gekennzeichnet werden müssen UND nicht unter "§ 3 Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens" Abs. 1 https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__3.html (wo REACH und EU-Regeln aufgeführt sind) fallen auch ohne Sachkunde (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__11.html ) abgeben darfst.

Ist aber tricky.....z.B. Schwefel bzw. Schwefelblüte....keine Einschränkungen bei der Abgabe....nur baut damit jemand Scheiße....dann kommt u.U. der §27c ChemG https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__27c.html zum tragen...z.B. dass die Verwendung in pyrotechnischen Mischungen nicht erlaubt ist...womit wir wieder bei dieser EVE-Formulierung wären, dass Subtanz xyz nicht für Dorgen, Sprengstoffe usw. verwendet werden darf.

Ferner kommt da auch noch der behördliche Faktor hinzu....sprich dass Behörden u.U. solche Händler nicht wollen und aktiv Möglichkeiten suchen, demjenigen in die Suppe zu spucken...plus Stichwort: Lagerung, wo Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt, Feuerschutz usw. auch noch mitreden wollen...

bombjack


Frortexi

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Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Antwort #6 am: 10. Mai 2023, 12:27:05 »
Hallo, sei gegrüßt

Danke für deine umfassende Antwort, ich bedanke mich
und belasses soweit damit.

Das therad kann meinerseits geschloßen werden.

LG
Frortexi