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  • 29. März 2024, 11:46:35

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Autor Thema: Gesetzesänderungen  (Gelesen 16210 mal)

Mephisto

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Re: Gesetzesänderungen
« Antwort #15 am: 02. März 2020, 16:06:05 »
Hallo dawt, vielen Dank für das Teilen der Info. Diese Gesetzesänderung ging komplett an mir vorbei.

Ich hätte blauäugig vermutet, dass <40%ige Schwefelsäure weiterhin erlaubt bleibt, weil sie im Kfz-Bereich als Akkusäure verwendet wird. Andererseits habe ich seit langem nur noch wartungsfreie Bleiakkus gesehen. Außer uns Hobby-Chemikern wird sich wohl niemand an dem Verbot großartig stören. :-(

Was soll man sagen: schnell noch konzentrierte Schwefelsäure hamstern (und dann innerhalb der einjährigen Übergangsfrist verbrauchen ::-)).
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dawt

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Re: Gesetzesänderungen
« Antwort #16 am: 02. März 2020, 18:30:33 »
Zitat
Ich hätte blauäugig vermutet, dass <40%ige Schwefelsäure weiterhin erlaubt bleibt, weil sie im Kfz-Bereich als Akkusäure verwendet wird.
Ich gehe auch einfach mal davon aus, dass das noch vor dem 02.02.2021 geändert wird. Das kann so doch gar nicht umgesetzt werden. <_<

Apropos Übergangsfrist:
Zitat
(5)  Unbeschadet des Artikels 5 Absatz 1 bleibt Mitgliedern der Allgemeinheit der Besitz, die Verbringung und die Verwendung von beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, die rechtmäßig vor dem 1. Februar 2021 erworben wurden, bis zum 2. Februar 2022 gestattet.

Klingt für mich arg danach, dass auch von der 98/2013 erfasste Stoffe, die man vor Inkrafttreten der alten VO rechtmäßig erworben (und bislang vergessen zu entsorgen) hat, während der zwölf Monate wieder legal besessen und verwendet werden dürfen. :-D
« Letzte Änderung: 02. März 2020, 18:33:46 von dawt »

bombjack

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Re: Gesetzesänderungen
« Antwort #17 am: 03. April 2020, 09:24:36 »
Wird ein längerer Text....

In diversen Foren meinten User, dass sie damit wenig Probleme hätten, weil sie sich wenn benötigt die kleinen Mengen Salpetersäure und nun auch Schwefelsäure und andere für den gewöhnlichen User nun verbotenen Stoffe selbst auf-konzentrieren bzw. herstellen würden....d.h. "production on demand" https://sustainabledesigncards.dk/production-on-demand/ und damit wären sie mehr oder weniger aus dem Schneider....

Allerdings (meine Meinung) vergessen die Leutchen da einen wichtigen Punkt....alles, aber auch wirklich alles, kann gegen sie verwendet werden....d.h. Laboraufzeichungen, als auch Produkte oder auch Reste usw. können als Beweis dienen dass die Person, als Privatperson gegen diese Verordnung gehandelt hat und falls der Richter sich überzeugen lässt, dann wird es auch ein entsprechendes Urteil geben. Okay....stellt sich die Frage wie wahrscheinlich wird diese Art des Nachbohrens sein.....schätze es wird da drauf ankommen, ob da Behörden auf Teufel komm raus eine Rechtfertigung für die diversen Maßnahmen haben wollen....sprich wenn sie nichts finden dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass dann versucht wird daraus etwas zu konstruieren.
Beispiel was ich auf VC mitbekommen habe (soweit ich mich erinnern kann): Jemand hatte eine HD wegen HF(aqu)-Bestellung...Verdacht auf Glasätzereien (Sachbeschädigung)....HF wurde zwar gefunden, aber Nachweis des Einsatzes negativ....da der Besitz legal ist (soweit ich weiß) konnten die Behörden ihm nichts ans Zeug flicken....als Rechtfertigung für das ganze Trara wurde gegen ihn ein Verfahren wegen "Raubkopie" von Programmen als Zufallsfund eingeleitet. Behörden-Idee dahinter ist, dass so die HD gerechtfertigt wird und eventuelle Schadensersatzansprüche dann hinfällig sind und natürlich auch die Einziehung von Equipment, Chemikalien usw. in Ordnung geht.

Diese Verordnung ist zum großen Teil so sinnvoll wie die neue EU-Regelung zu Magazinen im Waffenrecht (Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss und Langwaffe mit Magazin mit mehr als 10 Schuss sind für Privatpersonen nicht oder nur mit spezieller Genehmigung erlaubt), zum werden sich Personen die was Kriminelles vorhaben, nicht vom Verbot abschrecken lassen sondern ihr Ding durchziehen und zum anderen sorgt sie zumindest bei mir für ein "Leck mich am A." Gefühl.....bezüglich der Verwendung von diesen Sachen.....es braucht mir da auch kein Behörden-Mensch mit Prävention kommen, denn die Chemikalien sind so verbreitet, dass diese Art von Prävention nicht funzt und da Chemie sehr flexibel ist, stehen genügend Möglichkeiten offen, sich diese Stoffe zu verschaffen, was für beide Arten des Einsatzes, des legalen und illegalen gilt.

Zudem wie ja der neue Vorstoß zeigt, kennt diese Verordnung nur eine Richtung.....und zwar die Verschärfung....

bombjack

dawt

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Re: Gesetzesänderungen
« Antwort #18 am: 09. April 2020, 19:56:03 »
Zitat
Für Stoffe, die in der neuen Unterkategorie 2A des Anhangs I jener Verordnung erfasst werden, sollten zusätzlich zu Wirtschaftsbeteiligten auch Verwender registrierungspflichtig werden.

Ich möchte kurz auf diesen Passus aus dem Eingangsbeitrag eingehen, denn ich habe mir die VO (EG) Nr. 273/2004 noch mal angeschaut. Kurz: Essigsäureanhydrid darf nach wie vor von Jedermann gekauft, hergestellt, besessen und verwendet werden, solang man unter der in Anhang II aufgeführten Jahreshöchstmenge (in diesem Fall 100 L) bleibt (siehe Artikel 6). Bei größeren Mengen muss man sich bei der BOpSt registrieren lassen - einer Erlaubnis oder Genehmigung bedarf es aber nicht.
Wollte ich nur noch mal erwähnt haben, weil ich seit Jahren fälschlicherweise davon ausgegangen bin, dass Essigsäureanhydrid quasi den Stoffen der Kategorie I gleichgestellt sei.

Phil

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Re: Gesetzesänderungen
« Antwort #19 am: 09. April 2020, 20:04:23 »
Danke für die Info
Nicht die Gewalt einiger weniger ist gefährlich, sondern das Schweigen der Masse.
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