Der Prof darf das sicher anwenden, ein Prof macht sicher nichts illegales, bei den Heilpraktikern mag das anders sein.
Wenn er Mediziner ist u.U.* ja..ist er keiner, dann unterscheidet er sich in nichts von Dir oder mir, wenn wir den Stoff xyz einem anderen geben oder gar verabreichen.
*= Kommt drauf an wie das Verabreichen von Stoffen die sich in der Testphase zur Zulassung als Arzneistoff befinden gesetzlich geregelt ist.
Btw. ich habe PTA gelernt und machte mein 6 Monate Praktikum in einer Krankenhausapotheke. Dort hatten wir eine "Spezialität" i.v. Ampullen mit Natriumperchloratlösung. Diese wurden hergenommen um bei Patienten die radioaktive Iodisotope bekamen, die Schilddrüse komplett gegenüber Iod zu blocken. Soviel ich mitbekommen habe, gab es da dann Knatsch mit dem Pharmazierat (der hat die Oberaufsicht über alle Apotheken in seinem Gebiet und überprüft ob diverse Bedingungen (Gesetze, Verordnungen, Prüfvorschriften, Räumlichkeiten, Dokumentation usw.) eingehalten werden) weil da Ampullen an andere Krankenhausapotheken abgeben wurden und das laut AMG bzw. Apothekenbetriebsverordnung nicht erlaubt ist u.a. auch deshalb weil ein nicht zugelassenes Arzneimittel in den Verkehr gebracht wird.
Schönes Beispiel wäre das "Nahrungsergänzungsmittel" Melatonin in den USA als solches frei verkäuflich bei uns um 2000/2005 herum (wenn ich mich erinnere) am Anfang als Arzneimittel eingestuft (mit Beschlagnahme von Importen) und später in die Arzneimittelverschreibungsverordnung* aufgenommen.
*= Arzneimittelverschreibungsverordnung...auch wenn da ein Wirkstoff nicht erfasst ist, bedeutet es dass er nicht unter das AMG fallen kann...da die diversen AMG Paragraphen allgemeingültig abgefasst sind vgl. die Anlagen in
https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/index.html und diese Verordnung nur die Verschreibungspflicht regelt.
Ich meinte es werden zahlreiche NEM gegen Krankheiten vertrieben und da greift das AMG nicht.
Das stimmt nicht...siehe Melatonin und sobald Du z.B. auf eine Dose Ascorbinsäure (Vitamin C) drauf schreibst dass das zur Behandlung von Vitamin C Mangelzuständen dienen soll, wird aus der gleichen Substanz ein Arzneimittel was zumindest apothekenpflichtig wäre, wenn nicht in der Anlage 1a
http://www.gesetze-im-internet.de/amverkrv/anlage_1a.html es als Ausnahme gelistet wäre.
Anderes Beispiel wo es stimmig ist: Tryptophan als Nahrungsergänzungsmittel kein Arzneimittel...wenn allerdings es sich um Tabletten handelt und es zur Förderung der Schlafbereitschaft/zum erleichterten Einschlafen bei Schlafstörungen vertrieben wird, dann wird es auf einmal apothekenpflichtig vgl.
http://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/L-Tryptophan-ratiopharm-500-mg-4623092.html was ja u.U. sinnvoll ist, da ja eine Beratung des Users in dem Fall des Patienten erfolgen sollte.
Btw. wenn Du Tryptophan-Pulver kaufst, es in ein Döschen füllst und Förderung der Schlafbereitschaft drauf schreibst und es verkaufst....dann kickt Dich der Staatsanwalt wegen Verstoß gegen das AMG ganz gewaltig in den Arsch....
Weitere Info auf die Schnelle:
http://www.bfr.bund.de/cm/343/rechtlicher_rahmen_fuer_den_vertrieb_von_nahrungsergaenzungsmitteln.pdf und daraus:
Hauptkriterien: Objektive Zweckbestimmung des Produkts und
bekannte Wirkungen der Inhaltsstoffe
• Folgende Indizien sprechen für Arzneimitteleigenschaft, EuGH C-211/03 (2005):
- Aufmachung des Produkts als Arzneimittel (z.B. mit Beipackzettel)
- vergleichbare Produkte in der EU als Arzneimittel zugelassen
- von Inhaltsstoffen sind pharmakologische Wirkungen bekannt
- krankheitsbezogene Vorstellungen bei Fachkreisen oder Laien über das
Produkt, z.B. aufgrund der Werbung,
- je mehr Produktrisiken, desto eher Arzneimittel
bombjack
Nachträge:
Sollte der Stoff von einem der globalen Pharmazieplayer patentiert sein, dürfte Dich und Deinen Prof die Anwälte deren Rechtsabteilung in Grund und Boden klagen...die haben meines Wissens nach da eine sehr geringe Toleranzschwelle...
Ferner bezogen auf Deutschland: Die staatlichen Stellen drehen eh schon seit längerem wegen den RC-Subtanzen am Rad und deren neuester Erguss ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz vgl.
https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/index.html was nun sogar den Umgang mit Analogstoffen verbietet vgl.
https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/anlage.htmlD.h. die Behörden sind da eh schon sehr sehr sensibilisiert....und Staatsanwaltschaften dürfte es in den Finger jucken da zu ermitteln...schon aus dem Grund wäre ich mit so einem Thread verdammt vorsichtig....