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Chemie Allgemein => Sonstiges => Thema gestartet von: bombjack am 18. Januar 2013, 04:33:38

Titel: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: bombjack am 18. Januar 2013, 04:33:38
Aus dem Thread:

http://www.versuchschemie.de/topic,16853,-Grundstoffe+f%FCr+Ex-Stoffe-Diskussion.html

Begründung warum das heftig ist:
http://www.versuchschemie.de/ptopic,274925,zieht+euch+warm.html#274925

[...]
So der Mist ist durch......und hier der angenommene Text:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2012-0413+0+DOC+XML+V0//DE


und da sind einige nette Böcke nun mehr drin:

Z.B. Art 7:

1.  Jeder Mitgliedstaat, der Mitglieder der Allgemeinheit mit einem rechtmäßigen Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Verwendung von  beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe Genehmigungen erteilt , legt Bestimmungen für die Erteilung der Genehmigung nach Artikel 4 Absätze 2 und 6 fest. Im Rahmen der Antragsprüfung prüft die zuständige Behörde des Mitgliedstaats alle relevanten Umstände und insbesondere die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Verwendung des Stoffes. Wenn berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Verwendung oder daran bestehen, dass der Verwender die Verwendung für einen rechtmäßigen Zweck beabsichtigt , darf die Genehmigung nicht erteilt werden.

Dreimal darf man raten, was die Prüfung aller relevanten Umstände durch eine Behörde bedeutet....


Art 13 ist Neu.....und sagt, es darf ruhig noch etwas strenger in den einzelnen Ländern zugehen wenn lokale Flachpfeifen denken es wäre nötig.....


und KAS-Dünger mit mehr als 16% AN wird überwacht......



Tja....nun läuft der Countdown..........und wer meint er wäre immer noch nicht betroffen hat den Knall nur noch nicht gehört...und nein legal illegal scheißegal ist keine Lösung.....
[...]


bombjack
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: Joe am 18. Januar 2013, 13:18:38
Diesem :-X, kleinen norwegischen Neonazi sei dank  >:-(

Versteh ich das richtig, dass jetzt dann auch der Besitz solcher Stoffe illegal ist?
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: bombjack am 18. Januar 2013, 16:28:03
Diesem :-X, kleinen norwegischen Neonazi sei dank  >:-(

Versteh ich das richtig, dass jetzt dann auch der Besitz solcher Stoffe illegal ist?


Jein....wenn Du keine Erlaubnis einer Behörde hast, dann ist der Besitz, die Herstellung und die Verwendung für Dich illegal...das gilt für Wasserstoffperoxid, Salpetersäure, Chlorate, Perchlorate und Nitromethan, sobald da gewisse Konzentrationsgrenzen überschritten werden d.h. diese Substanzen in Reinform werden so behandelt wie GÜG (Drogen) Stoffe der Kategorie I (Safrol, Ergotamin usw.). Allerdings könnten die Schranken um eine behördliche Erlaubnis zu bekommen etwas niedriger sein als beim Drogen-GÜG, da Experimente mit den Sachen immer noch legal sind.....

bombjack
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: rhodium am 28. Januar 2013, 11:00:46
Ich bin mir sicher, Ausnahmegenehmigungen an Private werden keine ausgestellt. Darauf kann man jetzt schon einen lassen ..
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: bombjack am 29. Januar 2013, 09:03:38
Ich bin mir sicher, Ausnahmegenehmigungen an Private werden keine ausgestellt. Darauf kann man jetzt schon einen lassen ..


Dann steht einem aber der Verwaltungsrechtsweg offen....d.h. man kann anfangen zu klagen.....das dürfte dann in der Hinsicht interessant werden, was und vor allem wie Gerichte die Sache im Rahmen der persönlichen Freiheit interpretieren.

Was ich aber befürchte, ist dass Du zwar eine Genehmigung bekommst, allerdings einfach verbunden mit Auflagen, deren Erfüllung nur unter Problemen möglich ist, so dass die Leute danken ablehnen werden.

Btw. da der Mist erst noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss und dazu Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen werden müssen, kann man da zumindest seine Stimme erheben und u.U. auch noch etwas bewirken......daher bitte ich die Leute als 1. Vorsitzender des IVNT http://ivnt.de/ sich da mal zu engagieren.....denn wer nichts tut der hat schon von Haus aus verloren....

bombjack

Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: HardChemistryStudent am 08. Februar 2013, 07:58:17
Vielleicht sollte man ähnlich GÜG Kat. 2&3 genehmigungsfreie Höchstabgabemengen als Kompromiss schaffen.
Mit z.B. 250ml Salpetersäure oder 250g KNO3 wird man wohl kaum ein Hochhaus sprengen können - eher nur Einzelpersonen - aber da wäre Sprengstoff idR sowieso nicht die erste Wahl der Waffe ^^

Nochmal zurück zu einer Frage vom Vorredner:
WIRD WIRKLICH DER BESITZ ILLEGAL?
D.h. müsste Privatmenschen evtl. vorhandenes Nitromethan, Wasserstoffperoxid oder Salpetersäurereste entsorgen, weil denen sonst eine Strafe droht!?!?!? Das wäre ja wie das hier bloß im großen Maßstab ;) http://www.spiegel.de/auto/aktuell/video-von-tel-avivs-falschparkerin-hila-ben-baruch-a-881793.html
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: Cepheus am 16. Februar 2013, 17:10:56
Ja, auch der Besitz wird illegal, wenn du die gegebenen Anforderungen nicht erfüllt.

Heißt im Klartext: wenn du bei dir ohne Genehmigung Salpetersäure über 3 % stehen hast und jemand zeigt dich an, bist du dran wegen Verstoßes gegen die ChemVerbVerordnung.
Entsprechende Unternehmen, die heute verkaufen, dürfen es dann auf jeden Fall nicht mehr.

Es betrifft ja noch mehr Stoffe (Anhang I), dem Gesetzestext nach aber nur hauptsächlich Chlorate und Perchlorate, Wasserstoffperoxidlsg über 12 % und eben Salpetersäure über 3 % (was ein absoluter Witz ist, aber wirklich ernstgemeint!)

Die Abgabe an Privatpersonen von Stoffen im Anhang II, so wie ich das verstehe, wird nur mehr überwacht, der Besitz ist aber weiterhin erlaubt denke ich. Schwefelsäure ist ja Batteriesäure, verbieten wäre wohl mehr als hirnrissig.

Trotzdem, danke, liebe EU.

Verlässlichen Quellen zufolge wird es geltendes Recht wohl frühestens 2014, da es im Moment nur noch EU-Verordnung ist, die aber wohl in diesem Jahr umgesetzt werden wird und dann die Mitgliederländer, also auch die BRD ein Jahr Zeit haben, es in ihren Ländern in geltendes Recht umzusetzen. Freut euch also erneut auf eine Änderung der ChemVerbVerordnung, wie schon es schon einmal 2007 getan wurde. Aber diesmal wirds richtig heftig, da der Besitz bereits strafbar gemacht wird.
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: Phil am 16. Februar 2013, 17:44:37
Das weitere Problem liegt auch darin verborgen, wenn jemand ein altes Haus kauft und da eventuell noch Chemikalien vorhanden sind wie zB. As-Verbindungen oder eben Salpetersäure, usw. da ist man dann auf einmal Besitzer und hat die Folgen zu tragen. Dass dies auch ein reales Szenario ist kann sich ja jeder denken. Je mehr die Menschen aber nach Sicherheit und Therorstop usw. Rufen umso mehr werden wir solche Gesetze bekommen. Wenn Säure Attacken geschehen oder Sprengstoffanschläge, oder Amokläufe so haben wir ein neues Gesetz.
Den Spruch kennt ja auch jeder, es ist doch egal ob in China ein Sack Reis umfällt. Das Problem darin isst, dass wir einen Berg Vorschriften erhalten damit bei uns kein Sack mit irgendetwas umfällt.
Siehe das Theater mit Pferdefleisch es gibt keine Gesundheitsgefährdung, wir alle wurden nur um Geld betrogen, was ja auch nicht in Ordnung ist. Aber die Politiker werden schon Aktiv da es um Wählerstimmen geht. 
Wie fiel mehr also bei uns die Beruflich oder wie auch immer mit Chemie zu schaffen haben.
Es gibt Chemiker die nicht mal mehr sagen dass Sie Chemiker sind, sondern Moleküldesigner, oder LKW-Fahrer die sagen sie arbeiten bei der Post sie würden etwas grössere Pakete ausliefern weil sie sonst angespuckt werden. Was für eine Welt und es ist erst der Anfang. Das ADR 2013 hat bereits ca. 250 Seiten mehr gegenüber dem ADR 2011 und es wurden ca. 300 Änderungen vorgenommen. Wir werden noch erleben das Zahnpasta strafbar wird.
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: bombjack am 18. Februar 2013, 10:15:30
Ja, auch der Besitz wird illegal, wenn du die gegebenen Anforderungen nicht erfüllt.

Heißt im Klartext: wenn du bei dir ohne Genehmigung Salpetersäure über 3 % stehen hast und jemand zeigt dich an, bist du dran wegen Verstoßes gegen die ChemVerbVerordnung.
[...]


Nicht nur das.....auch die eigene Herstellung, der Einsatz und die Verwendung sind betroffen....d.h. es kann durchaus dann so ablaufen, dass Foren ausgewertet werden und durchgeknallte LKAs mal auf die Idee kommen, bei den Leuten nachzusehen ob die da noch Altbestände bzw. eine Genehmigung beantragt haben.

Ferner können dann jegliche (Labor)-Aufzeichnungen gegen Dich verwendet werden.....d.h. geht aus denen hervor dass Du diese Chems eingesetzt oder hergestellt, verwendet hast...bist Du auch auch im nach hinein fällig.... und damit werden dann auch Experimente wie die Gummibärchen Hölle oder ein Knicklicht-Experiment genehmigungspflichtig....

Btw. es gibt aber noch mehr Ungemach vgl.
http://quecksilber.homelinux.org/privat/daten/forum/viewtopic.php?p=1291&sid=6943d53a418d3fb819ac05495a034c51#p1291
und das dürfte noch heftiger werden....

bombjack


Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: Joe am 18. Februar 2013, 17:32:54
Zu dem Link ist folgendes zu sagen:

REACH regelt nicht, ob ein privater Endverbraucher Chemikalien besitzt, diese lagert oder verbraucht. Es geht ausschließlich um Gewerbetreibende:

Zitat
[...]Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,[...]

Wo glaub ich oft das Missverständnis liegt, ist im nachgeschalteten Anwender, aber das ist auch ausdrücklich in REACH geregelt, das ein Verbraucher (private Anwender) KEIN nachgeschalteter Anwender ist. Nur weitergeben darf mans halt nicht.
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: Cepheus am 18. Februar 2013, 19:36:07
Wenn dem so wäre, dann würde es ja Hobbychemiker nicht betreffen. Seh ich das richtig?
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: Joe am 18. Februar 2013, 22:27:25
REACH hat bis auf eventuelle Beschaffungsproblem (klingt schon wie in der Drogenszene  :-D) keine wirklichen Konsequenzen für Hobbychemiker. ABER das is ja was anderes als dieser neue Beschluss. Also jetzt nicht verwechseln! Der hat allen Anschein nach wirklich erste Konsequenzen  >:-(
REACH (also das was praktisch das europaweit gleich geregelte und zentral geleitete ChemG, ChemVerbotsV, GefStoffV ... is) regelt bisher nur das Inverkehrbringen (und industrielle Anwendung/Lagerung). Dieser "Vorschlag für eine Verordnung" regelt -so wie ichs beim lesen verstanden hab- auch die private Verwendung. Ich schätz aber eh auch, dass das, wenn es in ein Gesetzbuch kommt, eher ins SprengG und nich in diese ChemG-Sparte eingeordnet wird (und hätte damit auch mit REACH nix zu tun).
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: bombjack am 19. Februar 2013, 07:20:26
Zu dem Link ist folgendes zu sagen:

REACH regelt nicht, ob ein privater Endverbraucher Chemikalien besitzt, diese lagert oder verbraucht. Es geht ausschließlich um Gewerbetreibende:

Wo glaub ich oft das Missverständnis liegt, ist im nachgeschalteten Anwender, aber das ist auch ausdrücklich in REACH geregelt, das ein Verbraucher (private Anwender) KEIN nachgeschalteter Anwender ist. Nur weitergeben darf mans halt nicht.


Ähm.....zeigst Du mir mit Zitat wo geschrieben steht, dass unter Hersteller man keinen privaten Anwender bzw. Privatperson verstehen und ein Hersteller nur eine gewerbliche Person sein kann?

Laut der Verordnung ist

a) ein Hersteller laut Art 3 Begriffsbestimmungen Nr. 9 "eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die in der Gemeinschaft einen Stoff herstellt".
b) wobei der Begriff "Herstellen" wie folgt definiert ist (Art 3 Nr. 8) "Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand;"
c) und der Begriff "in Verkehr bringen" (Art 3 Nr. 12) wie folgt: "entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für
Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen;"
d) Zusätzlich ist der Begriff "Verwenden"(Art 3 Nr. 24) wie folgt definiert: "Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch;"
Diese Definitionen sind insofern wichtig, weil sie im Gegensatz zu der Definition des nachgeschalteten Anwenders (Art. 3 Nr. 13) auch nicht gewerbliche Tätigkeiten umfasst und auch das Verschenken und die Einfuhr als "in den Verkehr bringen" gewertet wird.


Da nach der Third recommendation auch Cobaltsalze, Kalium- und Ammoniumdichromat in den Annex XIV sollen, wäre dann auch für jemanden im Privatbereich die Herstellung von von diesen Stoffen illegal.....oder wenn Borax sein Sunset-Daten überschritten hat, wäre die Herstellung von Borax auch für eine Privatperson nicht mehr erlaubt.

bombjack

Edit: Du hast Recht, das eine Privatperson kein nachgeschalteter Anwender sein kann.....denn in dem Artikel (Artikel 3 Begriffsbestimmungen Nr. 13) sind Verbraucher explizit ausgenommen.....nur der Passus fehlt bei der Definition eines Herstellers.


Edit: Die Zweite und da es nach unseren Informationen Bestrebungen gibt den Annex XIV enorm auszudehen, dürfte der Impact durch REACH auch auf Hobbychemiker enorm sein und dass nicht nur mit Beschaffungsproblemen.


Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: Kekulé am 19. Februar 2013, 15:24:46
Hallo Leute,

Nicht umsonst sagt min in England: "Freedom dies by inches";

wenn das so weitergeht wird irgendwann das bloße Wissen strafbar.
Oder jemand der auch nur Chemie-(oder andere naturwissenschaftliche)-Bücher besitzt, wird dann zum Staatsanwalt zitiert.

Irgendwie hatten wir das alles doch schonmal oder nicht??
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: bombjack am 19. Februar 2013, 16:02:08
Hallo Leute,

Nicht umsonst sagt min in England: "Freedom dies by inches";

wenn das so weitergeht wird irgendwann das bloße Wissen strafbar.
Oder jemand der auch nur Chemie-(oder andere naturwissenschaftliche)-Bücher besitzt, wird dann zum Staatsanwalt zitiert.

Irgendwie hatten wir das alles doch schonmal oder nicht??


Zwar im Hinblick auf den Thread Off Topic:

Aber es gab durchaus Bestrebungen beim §91 StgB http://dejure.org/gesetze/StGB/91.html solche Anleitungen bzw. den Download generell unter Strafe zu stellen....bzw. den Passus  "um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen." zu streichen vgl. http://www.versuchschemie.de/ptopic,269419,anleitungen+strafbar.html#269419



bombjack
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: Cepheus am 19. Februar 2013, 17:23:32
Das bloße Wissen bleibt natürlich vom GG her straffrei und wird es auch bleiben. Wenn du dir Syntheseanleitungen für Hexogen durchliest, wird dich keiner belangen können.
Strafbar ist es erst dann, wenn du das erste Gramm hergestellt hast. Andererseits kann schon ein angeblicher "Zeuge" reichen, der deinen Keller sieht und schlußfolgert, dass du die notwendigen Chemikalien besitzt um eine Bombe zu bauen. Dann muß der Staat "vorbeugend" tätig werden, es könnte ja sein, dass...natürlich, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, wirst du nicht belangt. Wenn du allerdings deswegen das Haus auf dem Kopf gestellt bekommst, ist das nur ein schwacher Trost.

Es gibt also natürlich Grenzen, leider versucht man aber anscheinend alles, um den Zugang so weit wie nur irgendwie möglich zu erschweren, denn wir alle sind ja potentielle Terroristen.

Bleibt dann natürlich die Frage, ob mit "Hersteller" wirklich ein industrieller Produzent gemeint ist. So wie ich den Text lese, fallen Privatpersonen wirklich heraus.
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: bombjack am 19. Februar 2013, 19:29:18
Bleibt dann natürlich die Frage, ob mit "Hersteller" wirklich ein industrieller Produzent gemeint ist. So wie ich den Text lese, fallen Privatpersonen wirklich heraus.

Woraus ließt Du das?

Interessiert mich wirklich, weil z.B. Februar 2015 wird Dibutylphthalat zu einer der ersten Substanzen die der REACH Bannstrahl trifft....d.h. dürfte ich als Privatperson Butanol mit Phthalsäure dann noch umsetzen?


bombjack
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: Joe am 19. Februar 2013, 23:26:41
Ich hatte damals mal den Typen gefragt, der bei uns die Rechtskundevorlesung für Chemiker (also für Sachkundenachweis) gehalten hat. Der hat gemeint, dass Hersteller solche sind, welche die Herstellung kommerziell und v.a. in Mengen >1 t/a betreiben. Wenn ich die nötige Muse habe, dann hol ich mir nochmal die Unterlagen raus, und schaue ob ich eine entsprechende Formulierung in REACH finde. Ist allerdings nicht unbedingt meine Lieblingsbeschäftigung Gesetzestexte zu büffeln. Deswegen ruhig auch mal selber nachlesen:

http://www.reach-info.de/ (http://www.reach-info.de/)

Zum Beispiel kann man argumentieren, dass Produkte von einem Hersteller nur registrierungspflichtig sind, wenn er davon mehr als 1 Tonne pro Jahr herstellt. Einen konkreten Artikel such ich jetzt nicht heraus, weil eh in fast jedem, explizit "> 1 t/a" steht. Nur nachgeschaltete Anwender müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen bei der ECHA melden und also einen Stoffsicherheitsbericht erstellen, auch wenn sie weniger als 1 t/a verwenden. Aber das man als Hobbychemiker sowieso kein nachgeschalteter Anwender ist, haben wir ja bereits geklärt.

Wenn man hier http://www.reach-clp-helpdesk.de/de/Helpdesk-Formular/Ebaum-Formular.html (http://www.reach-clp-helpdesk.de/de/Helpdesk-Formular/Ebaum-Formular.html) ("Was geht mich REACH an?") rauf geht, dann die Auswahl  "Ich produziere einen chemischen Stoff" trifft, und die Angabe "weniger als 1 t/a" macht, kommt:
Zitat
Ich produziere einen chemischen Stoff in Mengen von weniger als einer Tonne/Jahr

Eine eigene Registrierung unter REACH ist nicht notwendig.
Was wollen Sie als nächstes tun?

Bitte auswählen zurück zum Start? eine Ebene zurück?

Für besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) bestehen so weit ich weiß, hauptsächlich spezielle Verbote und Beschränkungen (s. DBP weiter unten), Mitteilungspflicht der ECHA gegenüber, die Herausgabe eines MSDS bei Weitergabe an und u.U. besondere Unterweisungen von Anwendern. Solche SVHCs werden aber vermutlich auf kurz oder lang vollständig verboten und durch vermeintlich weniger schädliche ersetzt werden. Allerdings für Industrie und weniger für den Hobbychemiker.
Speziell bei DBP besteht gemäß (EG) Nr. 552/2009 zumindest bis zum 16.1.10 nur Verwendungsverbot als Weichmacher in Babyartikeln in Konz. über 0,1 Gew-%. Für viele, viele weitere Stoffe bestehen solche ganz konkreten Verbote und Beschränkungen, siehe bspw. hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:164:0007:0031:DE:PDF (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:164:0007:0031:DE:PDF)

Dazu kommt aber auch noch Art. 58 REACH:
Zitat
2. Verwendungen oder Verwendungskategorien können von der Zulassungspflicht ausgenommen werden, sofern - auf der Grundlage bestehender spezifischer Rechtsvorschriften der Gemeinschaft mit Mindestanforderungen an den Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt bei der Verwendung des Stoffes - das Risiko ausreichend beherrscht wird. Bei der Festlegung derartiger Ausnahmen ist insbesondere die Verhältnismäßigkeit des mit der Art des Stoffes verbundenen Risikos für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu berücksichtigen, z. B. wenn sich das Risiko mit dem Aggregatzustand ändert.
Das kann man als Hobbychemiker IMHO zu seinem Gunsten auslegen, weil da in der Regel das Risiko für die Umwelt doch schon, allein wegen der Mengen, ausreichend beherrscht wird.

Also zusammenfassend würde ich (nat. ohne Garantie) sagen, dass REACH 1. halb so wild ist (nur für Produzenten etc. aufwändig ist) , 2., und das halt ich für das für REACH als solches wichtigste, ist wie man auch an meinem Post sieht REACH noch so unausgearbeitet und ein Sammelsurium von speziellen Rechtsgegenständen, dass da wahrscheinlich nicht einmal ein Richter/Staatsanwalt genug durchblicken würde um einen zu bestrafen. Kontrolliert werden da gefühlt momentan haupsächlich solche Albernheiten, wie dass man bei PU-Schaum jetzt immer im Baumarkt unterwiesen werden muss, und man so lächerliche dünne Plastikhandschühchen mitbekommt. Also da würde ich mir nicht so die rießen Gedanken drum machen, und das vorerst als europaweite, sehr kosten- und arbeitsintensive Kuriosität abhaken. Ist einfach dafür da, dass nicht wie bisher Produkte aus einem EU in dem anderen wegen x-facher Überschreitung von Grenzwerten nicht verkauft werden dürfen, sondern das einheitlich geregelt ist und dadurch der europäische Binnenmarkt gestärkt wird.

Und drittens, als für Hobbychemiker am relevantesten gibt es ja in Dtl. auch noch die ganzen Gesetze wie ChemG und GefStoffVV, GÜG (+BtMG), SprengG, AMG etc. durch die man sowieso deutlich mehr drangsaliert wird! Das ist es, wo es richtig heikel wird.
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: bombjack am 20. Februar 2013, 07:29:08
Ich schreibe Dir mal eine PM....mit Infos.....warum ich da ein Problem sehe...

bombjack
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: bombjack am 20. Februar 2013, 08:16:24
So nun gibt es ein Datum:


Artikel 16
Übergangsbestimmung
Für Mitglieder der Allgemeinheit sind der Besitz und die Verwendung von beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe bis zum 2. März 2016 erlaubt.




vgl. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:039:0001:0011:DE:PDF


Bj68
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: Cepheus am 21. Februar 2013, 13:33:40
Das heißt ab dem Datum ist es grundsätzlich für Privatpersonen verboten, Salpetersäure über einer Konzentration von 3 % und H2O2 über einer Konzentration von 12 % zu besitzen?
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: bombjack am 21. Februar 2013, 14:45:27
Das heißt ab dem Datum ist es grundsätzlich für Privatpersonen verboten, Salpetersäure über einer Konzentration von 3 % und H2O2 über einer Konzentration von 12 % zu besitzen?


Yep...außer Du hast eine Genehmigung von der zuständigen Behörde....


Vollständiger weise sei noch auf den Artikel  4 Abs. 3 Buchstaben a) bis c) hingewiesen d.h. Salpetersäure höchstens 10%, Wasserstoffperoxid höchstens 35% und Nitromethan höchstens 40% sofern der Händler die Informationen aus Art. 8 für min. 5 Jahre aufbewahrt....

Bj68


Edit: Damit stehen die Reinstoffe auf der gleichen Kategorie wie Stoffe der Kategorie I GÜG (Safrol, Ergotamin usw.)....Umgang, Herstellung, Konzentrierung nur noch mit behördlicher Erlaubnis....
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: Cepheus am 22. Februar 2013, 00:26:46
Hm, richtig scheiße ist nur die Salpetersäure, der Rest ist mir relativ Latte...aber wohl bald endgültig vorbei die Zeiten, wo man konzentrierte Säuren in der Drogerie um die Ecke bekommen konnte.
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: bombjack am 22. Februar 2013, 09:15:30
Hm, richtig scheiße ist nur die Salpetersäure, der Rest ist mir relativ Latte...aber wohl bald endgültig vorbei die Zeiten, wo man konzentrierte Säuren in der Drogerie um die Ecke bekommen konnte.


Jein, da diese Verordnung explizit die Möglichkeit eröffnet zusätzlich Stoffe in die "Kategorie I" (Genehmigung erforderlich) ohne großes Tamtam aufzunehmen, denn anders als beim Drogen GÜG muss hier nur Einigkeit in der EU herrschen, d.h. das Listlein kann schneller erweitert werden als einem lieb sein kann. Zudem wird ja explizit die Ausweitung auf das Gewerbe erwähnt.

Bj68
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: Cepheus am 24. Februar 2013, 21:26:47
Willst du damit etwa sagen, dass die jetzt willkürlich Stoffe auf die Kat.I-Liste  nehmen können, auch solche, die von der Industrie massenhaft genutzt werden?

Die zukünftigen Laboranten in Praktikas und speziell die Handwerker, die mit Säuren zu tun haben, tun mir jetzt schon leid.
Titel: Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
Beitrag von: bombjack am 03. März 2013, 19:39:04
Willst du damit etwa sagen, dass die jetzt willkürlich Stoffe auf die Kat.I-Liste  nehmen können, auch solche, die von der Industrie massenhaft genutzt werden?

Die zukünftigen Laboranten in Praktikas und speziell die Handwerker, die mit Säuren zu tun haben, tun mir jetzt schon leid.


Ja und Nein....

Beim Drogen GÜG muss ein Konsens innerhalb der UN (UNODC United Nations Office on Drugs and Crime) vorhanden sein, um eine Substanz da aufzunehmen....bei dem Teil reicht der Konsens innerhalb der EU um einen Stoff für die Privatpersonen erlaubnispflichtig zu machen.
Industrie und Gewerbe sind ja erst einmal nicht betroffen.....d.h. von der Seite wird es keinen Widerstand geben.....und wenn dann heißt es bei Gewerbe geht die Anmeldung formlos und schnell....

Allerdings gibt es jetzt schon einige nette Entwicklungen die problematisch werden....

Wie die Einstellung der Behörden ist, dürfte durch den Link klar werden:
http://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/ueberwachung/chemikalien_handel_online.htm



bombjack