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Sonstiges / Besorgung und Mischung von Chemikalien
« Letzter Beitrag von Helios am 04. Mai 2023, 19:38:42 »
Hallo, ich selber habe keine Ahnung von Chemie und bin daher auf der Suche nach jemandem, der Chemikalien besorgen und mischen kann in kleineren Mengen.
Es handelt sich um Testlösungen für die Anwendung in Flüssigkeiten, von denen ich die Zusammensetzung kenne, die aber als Mischungen  so in D nicht angeboten werden.
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Sonstiges / Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Letzter Beitrag von bombjack am 03. Mai 2023, 08:05:36 »
Darf man aber mal fragen: Um mit chemischen substanzen zu handeln auch wen diese NICHT Vom Gesetz erfasst sind benötigt man als zulassung immer ein labor?
Für Privatpersonen die das machen wollen aus dieser Hinsicht keine möglichkeit?

a) Wenn Du mit Chemikalien handeln willst, dann musst Du in Deutschland ein Gewerbe anmelden, geht auch als Privatperson.
b) Labor benötigst Du nicht....
c) Abgabe....von Chemikalien die nicht von dem Gesetz erfasst sind.....würde gehen.....(meine Meinung):
Begründung:

1. [...]§ 8 Grundanforderungen zur Durchführung der Abgabe
(1) Die Abgabe von Stoffen oder Gemischen, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, darf nur von einer im Betrieb beschäftigten Person durchgeführt werden, die die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 erfüllt.
[...]
https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__8.html

2. [...]§ 6 Erlaubnispflicht Absatz 2:
(2) Eine Erlaubnis erhält auf Antrag, wer
1. die Sachkunde nach § 11 Absatz 1 nachgewiesen hat,
2. die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
3. mindestens 18 Jahre alt ist.
[...]
https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__6.html

3. Anlage 2: https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/anlage_2.html

heißt im Umkehrschluss, dass Du alle Stoffe die nicht wie in der Anlage 2 gekennzeichnet werden müssen UND nicht unter "§ 3 Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens" Abs. 1 https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__3.html (wo REACH und EU-Regeln aufgeführt sind) fallen auch ohne Sachkunde (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__11.html ) abgeben darfst.

Ist aber tricky.....z.B. Schwefel bzw. Schwefelblüte....keine Einschränkungen bei der Abgabe....nur baut damit jemand Scheiße....dann kommt u.U. der §27c ChemG https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__27c.html zum tragen...z.B. dass die Verwendung in pyrotechnischen Mischungen nicht erlaubt ist...womit wir wieder bei dieser EVE-Formulierung wären, dass Subtanz xyz nicht für Dorgen, Sprengstoffe usw. verwendet werden darf.

Ferner kommt da auch noch der behördliche Faktor hinzu....sprich dass Behörden u.U. solche Händler nicht wollen und aktiv Möglichkeiten suchen, demjenigen in die Suppe zu spucken...plus Stichwort: Lagerung, wo Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt, Feuerschutz usw. auch noch mitreden wollen...

bombjack

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Sonstiges / Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Letzter Beitrag von Frortexi am 26. April 2023, 06:57:10 »
Jein....das ist nicht so klar zum sagen.....da die Sache mehrere nicht so klare Sachen die sich nicht unter Schwarz (Illegal) vs. Weiß (Legal) einordnen lassen tangiert....

a) Klare eindeutige Verbote z.B. Herstellung, Besitz von HMTD, Hexogen usw. ohne Erlaubnis. Substanzen finden sich in den Anhängen zum SprengG oder Ausgangstoffgesetz für Privatpersonen (Salpeter- und Schwefelsäure)
b) Kauf- und Verwendungsverbote die die beabsichtigte Verwendung betreffen. Dies findet sich oft in Endverbleibungserklärungen dass die erworbenen Stoffe nicht zur Herstellung von Drogen, chemischen Kampfstoffen und Sprengstoffen verwendet werden dürfen.
Beispiel: Amylnitrit als Chemikalie (nach meinen Infos) völlig legal, stellst Du es aber als Poppers her und verwendest diese in der Art fallen diese unter das Arzneimittelgesetz vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Poppers#Rechtliche_Situation_im_deutschsprachigen_Raum und Du kannst dafür bestraft werden.
Ähnliches hast Du im SprengG (Sprengstoffgesetz) ein Oxidationsmittel ist legal, aber wenn Du damit einen pyrotechnischen Satz machst, fällt dieser unter diverse Paragraphen des SprengG z.B. dass Du eine Erlaubnis brauchst und/oder der Satz, der pyrotechnische Gegenstand von der BAM zugelassen werden muss, dass Du den verwenden darfst. Ausnahmen gibt es da zwar auch, nur gelten die nicht für Privatpersonen, sondern Universitäten, Forschung usw.

bombjack

Hallo ich grüße sie ganz Herzlich.

Ich wiederhole meine aussage: ich bin mir bewusst das sie und dieses forum KEINE Rechtberatung ersatzen.

Darf man aber mal fragen: Um mit chemischen substanzen zu handeln auch wen diese NICHT Vom Gesetz erfasst sind benötigt man als zulassung immer ein labor?

Für Privatpersonen die das machen wollen aus dieser Hinsicht keine möglichkeit?
Schade dachet schon ich hatte das system ausgedribbelt XD
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Sonstiges / Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Letzter Beitrag von bombjack am 23. April 2023, 18:14:31 »
Alles egal bis hin zum verbot??? -

Jein....das ist nicht so klar zum sagen.....da die Sache mehrere nicht so klare Sachen die sich nicht unter Schwarz (Illegal) vs. Weiß (Legal) einordnen lassen tangiert....

a) Klare eindeutige Verbote z.B. Herstellung, Besitz von HMTD, Hexogen usw. ohne Erlaubnis. Substanzen finden sich in den Anhängen zum SprengG oder Ausgangstoffgesetz für Privatpersonen (Salpeter- und Schwefelsäure)
b) Kauf- und Verwendungsverbote die die beabsichtigte Verwendung betreffen. Dies findet sich oft in Endverbleibungserklärungen dass die erworbenen Stoffe nicht zur Herstellung von Drogen, chemischen Kampfstoffen und Sprengstoffen verwendet werden dürfen.
Beispiel: Amylnitrit als Chemikalie (nach meinen Infos) völlig legal, stellst Du es aber als Poppers her und verwendest diese in der Art fallen diese unter das Arzneimittelgesetz vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Poppers#Rechtliche_Situation_im_deutschsprachigen_Raum und Du kannst dafür bestraft werden.
Ähnliches hast Du im SprengG (Sprengstoffgesetz) ein Oxidationsmittel ist legal, aber wenn Du damit einen pyrotechnischen Satz machst, fällt dieser unter diverse Paragraphen des SprengG z.B. dass Du eine Erlaubnis brauchst und/oder der Satz, der pyrotechnische Gegenstand von der BAM zugelassen werden muss, dass Du den verwenden darfst. Ausnahmen gibt es da zwar auch, nur gelten die nicht für Privatpersonen, sondern Universitäten, Forschung usw.

bombjack
 
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Sonstiges / Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Letzter Beitrag von Frortexi am 22. April 2023, 13:27:36 »
Das geht einige Zeit gut...dürfte aber über kurz oder lang zu etwas ähnlichen führen wie dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/
Davor kann ich mir vorstellen, dass der Anhang II https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1148&from=DE#d1e32-17-1 dort erweitert wird.....u.U. je nachdem wie da die EU-Staaten mitziehen werden, wenn nicht so richtig, dann dürfte ein NpSG für die Ausweichprodukte wahrscheinlicher werden, weil das lokale von der EU unabhängige Gesetzgebung ist.

bombjack

Hallo, ich grüße sie ganz Herzlich.

Wenn ich sie Richtigverstehe "Geht einige zeit gut" ist das aber bis hin zum verbot aber legal?
Ich bin mri bewusst das hier ein Rechtsberatung statt findet aber wen ich die frage nochmal stellen darf:

Alles egal bis hin zum verbot??? - die anwandlungen gibt es doch mehrer millionen möglichkeiten? oder liege ich da falsch?

Dan sollen sie einfach was anderes nehmen wen das erste verboten ist - gibt ja genug?

LG
Frortexi
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Sonstiges / Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Letzter Beitrag von bombjack am 20. April 2023, 14:45:40 »
Das geht einige Zeit gut...dürfte aber über kurz oder lang zu etwas ähnlichen führen wie dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/
Davor kann ich mir vorstellen, dass der Anhang II https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1148&from=DE#d1e32-17-1 dort erweitert wird.....u.U. je nachdem wie da die EU-Staaten mitziehen werden, wenn nicht so richtig, dann dürfte ein NpSG für die Ausweichprodukte wahrscheinlicher werden, weil das lokale von der EU unabhängige Gesetzgebung ist.

bombjack
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Sonstiges / Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Letzter Beitrag von Frortexi am 19. April 2023, 22:46:24 »
Hallo Liebe Mitglieder und Mitgliederinnen.

Ich bin der Jenige der das Lustige Pheromone Thema aufgemacht hatt.
Heute komm ich aber mit einem Anderen Thema.
Ich habe Lange überlegt und abgewogen das heute hier einzubringen weil ich nicht weiß ob hier der Richtige ort ist.
Sollte ich hier NICHT Richtig sein bitte ich dennoch und ganz im Erst um Entschuldigung.

Ich beginne nochmal:

Weil leider die Beste seite der Welt xplosives hochgenommen wurde gab es in manchen "kreisen" lange diskussionen
über die zukunft von der Hobby-Pyrotechniker scene.
Nach Langen Reiflichen abwegen und Abwiegen (wie man so Sprichwörtlich sagt) ist das folgende das was bis herr Rausgekommen ist:

Walt Haltet ihr von dem Ergebnis:

Es gibt einige Struckturen die gerade im aufbau sind wo Chemisch umgewandelte aber dennoch nützliche Chemikalien
synthetisiert werden die geeignet sind für die pyro scene aber nicht vom gesetzt erfasst sind und damit legal.

Kaliumperchlorat ist Verboten und Reglementiert die abwandlung die nicht vom gesetzt erfasst sind ist legal.
Es sind Rund 80 Verschiedene stoffe die ein pyrotechniker verwendet (das wurde mir so gesagt) und zu jeden einzelnen
stoff wird gerade abwandlungen erkundet.

Ich bin mir nicht sicher ob hier eine Rechtsberatung geeigent ist, aber was Ihre meinung dazu ist DAS würde mich interessieren.

Sofern mein beitrag inordung ist, bitte ich um eine ausführliche meinung von euch!

Für Rechtschreibfehler und Grammatikfehler bitte ich um Entschuldigung

Liebe grüße
Frortexi
 



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Tausch und Kauf von Laborbedarf / Re: Bezugsquellen-Thread mit Fotos
« Letzter Beitrag von Mephisto am 04. April 2023, 19:09:04 »
Da der Shop von S3-Chemicals hier noch fehlt, ändere ich das nun. Die Seite empfehle ich für den Einkauf von Grund- und Verbrauchschemikalien. Sie ist ähnlich wie Laboratoriumdiscounter.nl. Bei größeren Verpackungseinheiten oder kostenfreiem Versand (ab 135 € Einkaufswert) ist S3-Chemicals oft der günstigste Anbieter. Die Firma sitzt und versendet aus Bad Oeynhausen und die Lieferung ist sehr schnell. Der Verkauf von nicht regulierten Chemikalien an Privatpersonen läuft problemlos.

https://shop.es-drei.de/
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Computer & Internet / Downtime - Bandwidth Limit Exceeded
« Letzter Beitrag von Mephisto am 01. April 2023, 20:56:10 »
Liebe Mitglieder und Leser des Forums,

ich möchte mich in diesem Schreiben bei Euch allen für die Downtime unserer Seite entschuldigen. Leider haben wir unser Bandbreitenlimit überschritten, was dazu geführt hat, dass unsere Seite am 30. & 31.03. nicht erreichbar war. Der Grund für den Anstieg des Datenverkehrs war eine Anleitung von uns, die auf Reddit heiß diskutiert wurde und zu einem Besucheransturm führte, wie wir ihn noch nie zuvor erlebt haben.

Ich muss zugeben, dass unser Hosting-Vertrag bereits uralt ist und in Bezug auf das Bandbreitenlimit nicht mehr zeitgemäß ist. Deshalb plane ich, den Vertrag im Herbst anzupassen und das Limit zu erweitern. Dadurch hoffe ich, zukünftige Ausfälle zu vermeiden und Euch allen eine zuverlässigere Seite zu bieten.

Ich möchte mich auch für das große Interesse bedanken, das unsere Seite auf Reddit geweckt hat. Es freut mich sehr zu sehen, dass so viele Besucher an unseren Inhalten interessiert sind. Wir werden uns weiterhin bemühen, hochwertige Inhalte zu produzieren und Euch die bestmögliche Erfahrung auf unserer Seite zu bieten. Vielen Dank für Eure Geduld und Euer Verständnis.
 
Beste Grüße,
Mephisto
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Tausch und Kauf von Laborbedarf / Re: Bezugsquellen-Thread mit Fotos
« Letzter Beitrag von Mephisto am 17. Februar 2023, 22:19:14 »
Hi Schnuck. Ich liebe Deine Posts in diesem Thread. [heart]

Europäische Regelungen scheinen in Polen nicht zu gelten.

https://pol-aura.pl/kwas-siarkowy-min-95-cz-7664-93-9-p-836.html

Ja, alles an jeden und überall so sieht das zumindest aus.

Shops wie pol-aura.pl oder warchem.pl liefern zwar Grundchemikalien, die man in Deutschland nicht kaufen kann, an privat, aber nie außerhalb Polens. Weder für Geld, viel Geld noch gute Worte. Selbst beim polnischen eBay-Pendant allegro.pl gibt es Chemikalien, die es in privat in DE nicht mehr gibt, aber keiner verschickt außerhalb Polens. Wer nicht Bekannte oder Freunde in Polen hat, kann bei diesen Shops nicht bestellen.

Bei der Durchsetzung europäischer Chemikalienregulierungen sehe ich die Analogie zum „Europa der zwei Geschwindigkeiten“. Kerneuropa mit FR und DE ist wesentlich weiter, als die östlichen Nachbarn. Der Workaround, damit es hierbei keine Probleme gibt ist, dass Shops aus diesen Ländern mit laxer Durchsetzung von Chemikalienregulierungen nicht in das strengkontrollierte Kerneuropa liefern.
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