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Sonstiges / Re: Kristall-Lotto
« Letzter Beitrag von Jazzy am 09. Mai 2023, 14:59:51 »Wunderschön geworden!
Darf man aber mal fragen: Um mit chemischen substanzen zu handeln auch wen diese NICHT Vom Gesetz erfasst sind benötigt man als zulassung immer ein labor?
Für Privatpersonen die das machen wollen aus dieser Hinsicht keine möglichkeit?
Jein....das ist nicht so klar zum sagen.....da die Sache mehrere nicht so klare Sachen die sich nicht unter Schwarz (Illegal) vs. Weiß (Legal) einordnen lassen tangiert....
a) Klare eindeutige Verbote z.B. Herstellung, Besitz von HMTD, Hexogen usw. ohne Erlaubnis. Substanzen finden sich in den Anhängen zum SprengG oder Ausgangstoffgesetz für Privatpersonen (Salpeter- und Schwefelsäure)
b) Kauf- und Verwendungsverbote die die beabsichtigte Verwendung betreffen. Dies findet sich oft in Endverbleibungserklärungen dass die erworbenen Stoffe nicht zur Herstellung von Drogen, chemischen Kampfstoffen und Sprengstoffen verwendet werden dürfen.
Beispiel: Amylnitrit als Chemikalie (nach meinen Infos) völlig legal, stellst Du es aber als Poppers her und verwendest diese in der Art fallen diese unter das Arzneimittelgesetz vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Poppers#Rechtliche_Situation_im_deutschsprachigen_Raum und Du kannst dafür bestraft werden.
Ähnliches hast Du im SprengG (Sprengstoffgesetz) ein Oxidationsmittel ist legal, aber wenn Du damit einen pyrotechnischen Satz machst, fällt dieser unter diverse Paragraphen des SprengG z.B. dass Du eine Erlaubnis brauchst und/oder der Satz, der pyrotechnische Gegenstand von der BAM zugelassen werden muss, dass Du den verwenden darfst. Ausnahmen gibt es da zwar auch, nur gelten die nicht für Privatpersonen, sondern Universitäten, Forschung usw.
bombjack
Alles egal bis hin zum verbot??? -
Das geht einige Zeit gut...dürfte aber über kurz oder lang zu etwas ähnlichen führen wie dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/
Davor kann ich mir vorstellen, dass der Anhang II https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1148&from=DE#d1e32-17-1 dort erweitert wird.....u.U. je nachdem wie da die EU-Staaten mitziehen werden, wenn nicht so richtig, dann dürfte ein NpSG für die Ausweichprodukte wahrscheinlicher werden, weil das lokale von der EU unabhängige Gesetzgebung ist.
bombjack