Neuigkeiten: Was ist Karma: Das und mehr in FAQ.

  • 15. März 2026, 16:19:58

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Neueste Beiträge

Seiten: 1 ... 7 8 [9] 10
81
Sonstiges / Re: Kristall-Lotto
« Letzter Beitrag von Jazzy am 09. Mai 2023, 14:59:51 »
Wunderschön geworden!
82
Organische Chemie / Re: Synthese von Bioverfügbaren Kupfer
« Letzter Beitrag von Jazzy am 09. Mai 2023, 14:58:46 »
Nun, die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Menge und Reinheit des Kupfers sowie dem Aufwand der Synthese. Es ist daher schwer, einen genauen Preis zu nennen.
Allerdings keinen blassen Dunst, wo du dieses herstellen lassen kannst!?
83
Organische Chemie / Re: Acetylierung - Was lief schief?
« Letzter Beitrag von Jazzy am 09. Mai 2023, 14:57:39 »
Puh, das ist knifflig. Eine Möglichkeit ist, dass das Alkaloid während der Acetylierungsreaktion zerstört wurde und somit nicht mehr in der Lage war, auszufällen. Ein weiterer möglicher Grund könnte sein, dass das Neutralisierungsmittel Natriumcarbonat nicht ausreichend genug war, um das Endprodukt auszufällen.
84
Sonstiges / Re: Besorgung und Mischung von Chemikalien
« Letzter Beitrag von Helios am 07. Mai 2023, 20:04:29 »
Oder vielleicht kennt jemand jemanden, der jemanden kennt?
Oder Ideen, wo ich ansonsten danach suchen könnte?

Danke!
85
Sonstiges / Besorgung und Mischung von Chemikalien
« Letzter Beitrag von Helios am 04. Mai 2023, 19:38:42 »
Hallo, ich selber habe keine Ahnung von Chemie und bin daher auf der Suche nach jemandem, der Chemikalien besorgen und mischen kann in kleineren Mengen.
Es handelt sich um Testlösungen für die Anwendung in Flüssigkeiten, von denen ich die Zusammensetzung kenne, die aber als Mischungen  so in D nicht angeboten werden.
86
Sonstiges / Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Letzter Beitrag von bombjack am 03. Mai 2023, 08:05:36 »
Darf man aber mal fragen: Um mit chemischen substanzen zu handeln auch wen diese NICHT Vom Gesetz erfasst sind benötigt man als zulassung immer ein labor?
Für Privatpersonen die das machen wollen aus dieser Hinsicht keine möglichkeit?

a) Wenn Du mit Chemikalien handeln willst, dann musst Du in Deutschland ein Gewerbe anmelden, geht auch als Privatperson.
b) Labor benötigst Du nicht....
c) Abgabe....von Chemikalien die nicht von dem Gesetz erfasst sind.....würde gehen.....(meine Meinung):
Begründung:

1. [...]§ 8 Grundanforderungen zur Durchführung der Abgabe
(1) Die Abgabe von Stoffen oder Gemischen, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, darf nur von einer im Betrieb beschäftigten Person durchgeführt werden, die die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 erfüllt.
[...]
https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__8.html

2. [...]§ 6 Erlaubnispflicht Absatz 2:
(2) Eine Erlaubnis erhält auf Antrag, wer
1. die Sachkunde nach § 11 Absatz 1 nachgewiesen hat,
2. die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
3. mindestens 18 Jahre alt ist.
[...]
https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__6.html

3. Anlage 2: https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/anlage_2.html

heißt im Umkehrschluss, dass Du alle Stoffe die nicht wie in der Anlage 2 gekennzeichnet werden müssen UND nicht unter "§ 3 Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens" Abs. 1 https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__3.html (wo REACH und EU-Regeln aufgeführt sind) fallen auch ohne Sachkunde (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__11.html ) abgeben darfst.

Ist aber tricky.....z.B. Schwefel bzw. Schwefelblüte....keine Einschränkungen bei der Abgabe....nur baut damit jemand Scheiße....dann kommt u.U. der §27c ChemG https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__27c.html zum tragen...z.B. dass die Verwendung in pyrotechnischen Mischungen nicht erlaubt ist...womit wir wieder bei dieser EVE-Formulierung wären, dass Subtanz xyz nicht für Dorgen, Sprengstoffe usw. verwendet werden darf.

Ferner kommt da auch noch der behördliche Faktor hinzu....sprich dass Behörden u.U. solche Händler nicht wollen und aktiv Möglichkeiten suchen, demjenigen in die Suppe zu spucken...plus Stichwort: Lagerung, wo Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt, Feuerschutz usw. auch noch mitreden wollen...

bombjack

87
Sonstiges / Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Letzter Beitrag von Frortexi am 26. April 2023, 06:57:10 »
Jein....das ist nicht so klar zum sagen.....da die Sache mehrere nicht so klare Sachen die sich nicht unter Schwarz (Illegal) vs. Weiß (Legal) einordnen lassen tangiert....

a) Klare eindeutige Verbote z.B. Herstellung, Besitz von HMTD, Hexogen usw. ohne Erlaubnis. Substanzen finden sich in den Anhängen zum SprengG oder Ausgangstoffgesetz für Privatpersonen (Salpeter- und Schwefelsäure)
b) Kauf- und Verwendungsverbote die die beabsichtigte Verwendung betreffen. Dies findet sich oft in Endverbleibungserklärungen dass die erworbenen Stoffe nicht zur Herstellung von Drogen, chemischen Kampfstoffen und Sprengstoffen verwendet werden dürfen.
Beispiel: Amylnitrit als Chemikalie (nach meinen Infos) völlig legal, stellst Du es aber als Poppers her und verwendest diese in der Art fallen diese unter das Arzneimittelgesetz vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Poppers#Rechtliche_Situation_im_deutschsprachigen_Raum und Du kannst dafür bestraft werden.
Ähnliches hast Du im SprengG (Sprengstoffgesetz) ein Oxidationsmittel ist legal, aber wenn Du damit einen pyrotechnischen Satz machst, fällt dieser unter diverse Paragraphen des SprengG z.B. dass Du eine Erlaubnis brauchst und/oder der Satz, der pyrotechnische Gegenstand von der BAM zugelassen werden muss, dass Du den verwenden darfst. Ausnahmen gibt es da zwar auch, nur gelten die nicht für Privatpersonen, sondern Universitäten, Forschung usw.

bombjack

Hallo ich grüße sie ganz Herzlich.

Ich wiederhole meine aussage: ich bin mir bewusst das sie und dieses forum KEINE Rechtberatung ersatzen.

Darf man aber mal fragen: Um mit chemischen substanzen zu handeln auch wen diese NICHT Vom Gesetz erfasst sind benötigt man als zulassung immer ein labor?

Für Privatpersonen die das machen wollen aus dieser Hinsicht keine möglichkeit?
Schade dachet schon ich hatte das system ausgedribbelt XD
88
Sonstiges / Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Letzter Beitrag von bombjack am 23. April 2023, 18:14:31 »
Alles egal bis hin zum verbot??? -

Jein....das ist nicht so klar zum sagen.....da die Sache mehrere nicht so klare Sachen die sich nicht unter Schwarz (Illegal) vs. Weiß (Legal) einordnen lassen tangiert....

a) Klare eindeutige Verbote z.B. Herstellung, Besitz von HMTD, Hexogen usw. ohne Erlaubnis. Substanzen finden sich in den Anhängen zum SprengG oder Ausgangstoffgesetz für Privatpersonen (Salpeter- und Schwefelsäure)
b) Kauf- und Verwendungsverbote die die beabsichtigte Verwendung betreffen. Dies findet sich oft in Endverbleibungserklärungen dass die erworbenen Stoffe nicht zur Herstellung von Drogen, chemischen Kampfstoffen und Sprengstoffen verwendet werden dürfen.
Beispiel: Amylnitrit als Chemikalie (nach meinen Infos) völlig legal, stellst Du es aber als Poppers her und verwendest diese in der Art fallen diese unter das Arzneimittelgesetz vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Poppers#Rechtliche_Situation_im_deutschsprachigen_Raum und Du kannst dafür bestraft werden.
Ähnliches hast Du im SprengG (Sprengstoffgesetz) ein Oxidationsmittel ist legal, aber wenn Du damit einen pyrotechnischen Satz machst, fällt dieser unter diverse Paragraphen des SprengG z.B. dass Du eine Erlaubnis brauchst und/oder der Satz, der pyrotechnische Gegenstand von der BAM zugelassen werden muss, dass Du den verwenden darfst. Ausnahmen gibt es da zwar auch, nur gelten die nicht für Privatpersonen, sondern Universitäten, Forschung usw.

bombjack
 
89
Sonstiges / Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Letzter Beitrag von Frortexi am 22. April 2023, 13:27:36 »
Das geht einige Zeit gut...dürfte aber über kurz oder lang zu etwas ähnlichen führen wie dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/
Davor kann ich mir vorstellen, dass der Anhang II https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1148&from=DE#d1e32-17-1 dort erweitert wird.....u.U. je nachdem wie da die EU-Staaten mitziehen werden, wenn nicht so richtig, dann dürfte ein NpSG für die Ausweichprodukte wahrscheinlicher werden, weil das lokale von der EU unabhängige Gesetzgebung ist.

bombjack

Hallo, ich grüße sie ganz Herzlich.

Wenn ich sie Richtigverstehe "Geht einige zeit gut" ist das aber bis hin zum verbot aber legal?
Ich bin mri bewusst das hier ein Rechtsberatung statt findet aber wen ich die frage nochmal stellen darf:

Alles egal bis hin zum verbot??? - die anwandlungen gibt es doch mehrer millionen möglichkeiten? oder liege ich da falsch?

Dan sollen sie einfach was anderes nehmen wen das erste verboten ist - gibt ja genug?

LG
Frortexi
90
Sonstiges / Re: Pyrotechnischer Ersatzstoff für die Regressfreiheit
« Letzter Beitrag von bombjack am 20. April 2023, 14:45:40 »
Das geht einige Zeit gut...dürfte aber über kurz oder lang zu etwas ähnlichen führen wie dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/
Davor kann ich mir vorstellen, dass der Anhang II https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1148&from=DE#d1e32-17-1 dort erweitert wird.....u.U. je nachdem wie da die EU-Staaten mitziehen werden, wenn nicht so richtig, dann dürfte ein NpSG für die Ausweichprodukte wahrscheinlicher werden, weil das lokale von der EU unabhängige Gesetzgebung ist.

bombjack
Seiten: 1 ... 7 8 [9] 10