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Autor Thema: Laborjournal  (Gelesen 3002 mal)

Jean(D)

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Laborjournal
« am: 18. November 2017, 13:18:52 »
Hallo zusammen,

es geht um folgendes. Ich habe bereits eine CTA Ausbildung gemacht und studiere aktuell Chemie. Dabei helfe ich auch, so gut ich eben kann, auch meinen Kolleginnen und Kollegen. Ich stellte dabei erhebliche Mängel beim führen des Laborjournales fest, die aber schnell behoben werden konnten.

Bei meinen Damen stelle ich aber eine Mädchenkrankheit fest. Nämlich das führen eines LJ in pinker Schrift.

Es wird die Verwendung dokumentenechter Tinte verlangt (vgl. Kreitmeier u.a., in: Arbeitsmethoden in der organischen Chemie, 3. Auflage, Seite 365, Punkt 2, Satz 1). Wie verhält es sich jedoch mit pinker Tinte (Verwendung eines Fineliners)? Es sind zwar die meisten Kriterien der "Dokumentenechtheit" auf den ersten Blick erfüllt (Wischbeständigkeit, Radierbarkeit, Wasserfestigkeit). Bei der Lichtechtheit bin ich mir aber unsicher und zwar aus folgenden Überlegungen:
 
1. Verblassbarkeit/ Lesbarkeit im Sonnenlicht: Ist dies bei pinkfarbener Aufzeichnungen noch im zulässigen Maß gegeben?
2. Mein Praktikumsleiter führte mal zum Laborjournal ein Beispiel aus dem Patentrecht ein. In der Praxis wird dabei das Laborjournal ins englische übersetzt, da das intl. Patentgericht in London sitzt (bzw. dort einen Sitz hat).
Dabei (ab hier meine Überlegung) wird das Laborjournal aber auch photokopiert. Bei einer solchen Photokopie wird pinke Tinte womöglich kaum oder gar nicht zu erkennen sein, was einen erheblichen Nachteil darstellen kann. Ist daher das Führen eines Laborjournales in pinker (roter, ....) Tinte unzulässig?
 
Ich hab dieses Beispiel zwar gebracht. Die Reaktion war aber genervtheit und meine Erwägungen wurden darauf abgestellt, dass ich das ja nur anführe, weil ich in meiner Freizeit mich auch mit rechtlichen Themen auseinander setze.

Wie seht ihr das hier?
[ADR4.3]

cogere

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Re: Laborjournal
« Antwort #1 am: 18. November 2017, 19:57:56 »
Bei uns im Labor war, und ist es schon immer üblich ins Laborjournal
entweder mit Schwarzem oder Blauem Kugelschreiber zu schreiben .

Mit welcher Frabe geschrieben wird ist eher eine frage was im Unternehem / Institut erlaubt oder geduldet wird .
Muss im endeffekt immer der Vorgesetzte   / Chef oder Institustleiter entscheiden .
Mir persönlich wär es ziemlich egal welche Farbe ein Student verwendet, solange es leserlich ist, und er Inhalt passt....

Bei Behörden( Ministerien) ist sogar die Farbe fürs Unterschreiben gesetzlich nach "Anlage 2 zu § 13 Abs. 2 GGO" geregelt...
Da ist Violett sogar als Unterschriftsfarbe für die Parlametarieschen Staassekretäre vorgeschrieben.

Hier mal ein netter link dazu:

http://www.officeabc.de/wp-content/2006/04/das_buero_0511_schreibfarben.pdf
« Letzte Änderung: 18. November 2017, 20:17:54 von cogere »

synthon

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Re: Laborjournal
« Antwort #2 am: 18. November 2017, 22:43:37 »
Auch der Kreitmeier ist ja kein Gesetzbuch... ich wüsste kein Gesetz, welches Laborjournale unter Androhung von Strafe unter gewisse Bedingungen stellt. Saubere Dokumentation ist ja im Interesse der jeweiligen Person bzw. Institution, aber dem Gesetzgeber egal - ist auch völlig richtig, er soll sich ja nicht überall einmischen.

Es mag durchaus einen gewissen Sinn ergeben, dokumentenechte Tinte zu verwenden, und pinke Laborjournal-Eintragungen finde ich kindisch... aber das ist doch das Problem der Person, die so ein Journal führt. Was interessiert dich die Kopierbarkeit, Lesbarkeit, etc? Denke, da fällt man eher unangenehm als Besserwisser auf.
Vor allem: was passiert denn im Studium, was jetzt so spannend für Patentanwendungen wäre? Aus den Praktika lässt sich ja niemand etwas patentieren oder sonstwie... das sind ja Ausbildungs-Präparate, die schon Generationen von Chemikern gekocht haben. Wenn an einem Institut Forschung passiert, gibt es meines Wissens instituts-interne Vorschriften, wie die Laborjournale zu führen sind. In der Firma schreibt das Qualitätsmanagement vor, dass in GLP-Abteilungen mit blauen dokumentenechten Stiften geschrieben werden muss, damit es echt aussieht und nicht wie kopiert (alles etwas absurd aus meiner Sicht).

Dass Laborjournal-Einträge für Patente kopiert bzw. übersetzt eingereicht werden, ist mir so auch noch nicht begegnet. Arbeite in der Forschung, und wenn es da um Patente geht, dienen Laborjournal-Einträge höchstens als Grundlage für unsere Patent-Abteilung, aber das läuft dann auch so, dass der Laborleiter einen Bericht schreibt und sich die Daten der einzelnen Mitarbeiter holt und dann seinen Bericht als Zusammenfassung an die Patent-Abteilung schickt.

Jean(D)

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Re: Laborjournal
« Antwort #3 am: 19. November 2017, 11:00:37 »
Okay Danke schonmal für die Antworten bis hierhin. Das mit den Ministerien finde ich lustig XD

Klar ist der Kreitmeier kein Gesetzbuch, aber mit einer der einschlägigen Lektüren.
Die Aspekte der Kopierbarkeit etc. sind halt hinsichtlich des Patentrechtes* gemessen an den Maßstäben, die der Praktikumsleiter am Führen eines Laborjournales angelegt hat, sofern ich ihn nicht irgendwie falsch verstand. Wenn man mich daher fragt, wie man was macht beim LJ, fällt auch die Antwort dementsprechend aus.

Zwar hast Du Recht, dass wir hier wohl nichts mit Patenten zu tun haben werden innerhalb der Ausbildung. Aber das macht das Laborjournal ja nicht überflüssig; Zielsetzung ist ja das vertraute und korrekte Führen eines Laborjournales.

*Patentrecht halt nur insoweit, wie das der PraL ausführte.
[ADR4.3]

Alchemyst

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Re: Laborjournal
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2018, 20:07:13 »
Meines Wissens gibt es keine behördliche Vorschrift oder Guideline, die vorschreibt welche Tinte/Tintenfarbe beim Führen eines Laborjournals zu verwenden ist.

Für den Bereich Pharma gilt: wenn das Laborjournal Teil der Analysendokumentation ist gelten die GDP/GMP-Vorgaben: wischfest, radierfest, nicht verblassend, wasserfest.
Als unproblematisch gegenüber Auditoren hat sich blauer Kugelschreiber erwiesen. Bei grünen oder gar roten Einträgen wurde immer nachgefragt warum denn diese Farben gewählt wurden und es war teilweise mühsam zu erklären, dass sie keine Bedeutung haben.
Blau wurde früher auch gewählt weil man so Fotokopien von Originalen unterscheiden konnte, mit dem Aufkommen von Farbkopierern die Kopien in fast originalgetreuer Qualität produzieren ist diese Argumentation hinfällig.

Trotzdem bleiben wir bei blauem Kugelschreiber --> weil das Auditoren ohne Nachfragen akzeptieren.

beste Grüße
Alchemyst
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2018, 20:16:11 von Alchemyst »