Neuigkeiten: Wie verwendet man Datei-Anhänge richtig: Das und mehr in FAQ.

  • 28. März 2024, 09:19:58

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Autor Thema: Gesetze für den Hobbychemiker in Deutschland  (Gelesen 4773 mal)

Bouguereau

  • Proton
  • *
  • Beiträge: 2
  • Karma: 0
Gesetze für den Hobbychemiker in Deutschland
« am: 14. März 2018, 21:11:08 »
Moin,

hat jemand hier einen Überblick was man derzeit als Privatperson so haben bzw. nicht haben darf? Gibt es irgendwo eine Liste? Evtl mit einem kleinen Ausblick auf die Zukunft? Hab gelesen nächstes Jahr soll es eine neue Chemikalienverbotsverordnung geben. Keine Ahnung was die EU so treibt und in wie weit das Deutschland tangiert bzw umgesetzt wird?
Würde nur ungern die Paragraphen selbst interpretieren.
Mich interessieren vor allem "Besitz" bzw.  "lagern".

synthon

  • Rubidium
  • *****
  • Beiträge: 276
  • Karma: 9
Re: Gesetze für den Hobbychemiker in Deutschland
« Antwort #1 am: 15. März 2018, 06:23:08 »
Schau dir mal die Technische Regeln Gefahrstoffe an, oder Werke wie "Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien"

https://www.bgrci.de/fachwissen-portal/themenspektrum/laboratorien/laborrichtlinien/
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS.html

Melde mich noch mal ausführlicher, aber die Gesetzeslage ist selten eindeutig. Der Gesetzgeber schreibt gerne Dinge wie "müssen dem aktuellen technischen Stand" entsprechen. Ohne dieses Hintergrundwissen sind Gesetzestexte nur allzu diffus.

Bouguereau

  • Proton
  • *
  • Beiträge: 2
  • Karma: 0
Re: Gesetze für den Hobbychemiker in Deutschland
« Antwort #2 am: 16. März 2018, 19:23:18 »
Naja mich interessiert vor allem der reine Besitz (was ein lagern ja in der Regel mit einschliesst) als Privatperson.
Einfache Dinge wie GüG kann ich mir auch selber raussuchen. Wenn ich die Chemikalienverbotsverordnung überfliege sehe ich auch diverse Nitrate nur scheint sich das auf die Abgabe zu beziehen was für mich wiederum irrelevant wäre. Da ich nun kein Jurist bin und nicht alle Haken und Ösen kenne weiß ich nicht ob ich da was übersehe. Soweit ich weiß sind manche Dinge auch nur für Gewerbe wichtig usw.
Auch weiß ich nicht welche Gesetze noch relevant wären z.B ob und wann von der EU Seite etwas kommt bzw schon da ist.

bombjack

  • Globaler Moderator
  • *****
  • Beiträge: 161
  • Karma: 16
Re: Gesetze für den Hobbychemiker in Deutschland
« Antwort #3 am: 20. März 2018, 11:52:00 »
a) BtmG alle Anlagen...
b) Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz insofern kritisch, weil Analoge abgedeckt sind und Du die Beweislast hast....
Link Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/index.html
c) Verordnung 98/2013 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:039:0001:0011:de:PDF gilt direkt, auch wenn in Deutschland noch keine Durchführungsverordnung beschlossen wurde, ist zur Zeit ein Graubereich u.U. Besitz über andere Regularien strafbar.
d) ChemG Fünfter Abschnitt https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/index.html
e) REACH in Verbindung mit dem §27 ChemG https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__27b.html
f) Verordnung zur Sanktionsbewehrung gemeinschafts- oder unionsrechtlicher Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit https://www.gesetze-im-internet.de/chemsanktionsv/index.html
Viel Spaß beim lesen ;-)
g) SprenG mit Anlagen https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/index.html und die
1. Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/ dort Abschnitt XII
2. Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/index.html
sofern einschlägig....
h) WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/ wobei sich das eher auf Gegenstände bezieht und nicht auf Stoffe...
i) AMG https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/ in Verbindung mit AMVV (Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln)  https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/index.html und der AMVerkRV (Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel) http://www.gesetze-im-internet.de/amverkrv/
Bei dem Komplex liegt die Crux, dass bei den diversen Stofflisten u.U. die Behörden Dir unterstellen, dass Du gegen diesen Komplex verstoßen hast und Du dann darlegen darfst dass dem nicht so ist....
j) Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung http://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/index.html und Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/index.html
Freigrenzen/Genehmigungs- und Anzeigepflicht vgl. z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Tritiumgaslichtquelle#Legalit%C3%A4t
Trifft u.U. auch für starke Laser zu...hab mich damit noch nicht beschäftigt....
k) Kriegswaffenkontrollgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/index.html#BJNR004440961BJNE003510377  und dort die diversen Substanzen in der Anlage
 https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/anlage.html
l) CWÜAG Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen https://www.gesetze-im-internet.de/cw_ag/index.html in Verbindung mit  Kriegswaffenkontrollgesetz §20 http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__20.html und den Chemikalienlisten:
http://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Chemiewaffenuebereinkommen/Chemikalienlisten/chemikalienlisten_node.html

GÜG hast Du ja schon gebracht....

bombjack

lab-equip

  • Kalium
  • ****
  • Beiträge: 235
  • Karma: 10
Re: Gesetze für den Hobbychemiker in Deutschland
« Antwort #4 am: 22. März 2018, 14:42:19 »
Super bombjack vielen dank für diese zusammenfassung, wenn ich was zu sagen hätte würde ich sagen Karma +1
NEIN, Nitriersäure gehört nicht in den organischen Sonderabfall!
(Was ein Spaß!)

synthon

  • Rubidium
  • *****
  • Beiträge: 276
  • Karma: 9
Re: Gesetze für den Hobbychemiker in Deutschland
« Antwort #5 am: 24. März 2018, 10:05:04 »
... fraglich, ob das alles 1:1 auf Privatpersonen anwendbar ist.

bombjack

  • Globaler Moderator
  • *****
  • Beiträge: 161
  • Karma: 16
Re: Gesetze für den Hobbychemiker in Deutschland
« Antwort #6 am: 26. März 2018, 14:06:20 »
... fraglich, ob das alles 1:1 auf Privatpersonen anwendbar ist.

Ja...klar....nur

a) ist der Unterschied zwischen gewerblich und privat sehr fein und oft alles andere als scharf und z.B. bei Ebay gab es für einige Leute da durchaus auch böse Überraschungen d.h. die wurden als gewerblich eingestuft, obwohl sie meinten dass sie das privat machen würden...das Problematische dabei, dass es z.B. als Definition für ein Gewerbe durchaus ausreicht wenn etwas regelmäßig/wiederholt passiert...geht mitunter schneller als man denkt....

b) Fall aus der Praxis:
[...] Das Inverkehrbringen ist jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Zurverfügungstellung an Dritte.[...]
http://www.hamburg.de/contentblob/1301548/64db32773c4d2b58e171940e251fc405/data/merkblatt-export-kuehlschrank.pdf
Da bekam jemand Probleme, weil er eine alte Eismaschine abgegeben hat....und da kam dann ein nettes Schreiben aus der Bucht, dass das Angebot gelöscht wurde: [...]Wir wurden durch das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken zur Löschung Ihres Ihrer Angebotes aufgefordert. Die angebotene Ware enthält: R22 Ozonschicht schädigend"....
Später gab es auch einen kleinen Liebesbrief des Amtes wo jetzt recht freundlich auf die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 hingewiesen und gebeten wurde, "bei zukünftigen Angeboten im Internet die chemikalienrechtlichen Abgabevorschriften zu beachten.".  Es wurden zwar kein Strafen angedroht, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ein "Aktenvermerk" angelegt.....
Gesetzliche Grundlage:  https://www.gesetze-im-internet.de/chemsanktionsv/__12.html dort die Nr. 4. Da auch Fahrlässigkeit erwähnt ist gilt der Satz..."Nicht Wissen schützt vor Strafe nicht".

c) Mir fallen da noch mehr Sachen ein....z.B. alte Heizschränke mit Asbest oder Geräte (Vakuummeter) mit Hg...REACH soll zwar nicht für Privatpersonen gelten...nur wenn Du bei ebay Auktionen machst.....wo verläuft die Grenze Privat vs. Gewerblich und wenn Du Selbstständiger mit Gewerbe bist (auch wenn komplett anderer Bereich) würde ich nicht die Hand ins Feuer legen, dass man da dem da wegen REACH und z.B. den SVHC keinen Strick draus dreht, wobei ob das vor Gericht durchgeht die andere Frage ist....hilft aber nicht viel wenn man da einen Prozess an der Backe hat...

d) Plus, dass "In Verkehr bringen", Importieren und Herstellen mitunter in REACH sehr weich formuliert sind, so dass davon durchaus auch Privatpersonen betroffen sein können.

e) Ergänzend dazu, dass wenn wirklich Besuch mit HD-Befehl gekommen ist, sehr oft versucht wird, aus den Funden oder Situationen etwas zu konstruieren, um am Ende doch eine Rechtfertigung für den HD-Befehl und damit auch für die Beschlagnahme von Chemikalien und Ausrüstung zu haben. Geht mitunter soweit, dass wegen "Raubkopien" dann ein Fass aufgemacht wurde, weil die Ausbeute an verwertbaren Funden sehr mau war.
Alterativ kommt dann oft auch der Hammer mit der Entsorgung....d.h. muckst Du auf, dann heißt es, dass die Chemie erstmal auf Deine Kosten entsorgt wird bzw. Dir die Kosten des dann anberaumten Feuerwehreinsatz wegen Gefahrstoffe  auf Auge gedrückt wird. In einem Fall, wo bei HD dann auch der Verdächtigen-Anwalt dazu gestoßen ist, kam von einem Behördenvertreter auf die Einwände des Anwalts der Spruch, dass wenn dieser nicht schnell die Klappe hält, er als Behördenvertreter, dann auch mal den ganzen Straßenzug evakuieren lassen kann....

bombjack

synthon

  • Rubidium
  • *****
  • Beiträge: 276
  • Karma: 9
Re: Gesetze für den Hobbychemiker in Deutschland
« Antwort #7 am: 26. März 2018, 22:11:24 »
Na, das sind ja herrliche Zustände.

Meinte aber eigentlich eher, inwieweit z.B. Lagerungsvorschriften für Gewerberäume überhaupt auf Privaträume übertragbar sind, im Sinne, dass das Gesetz derartige Lagerung bei Privatpersonen gar nicht vorsieht.

lab-equip

  • Kalium
  • ****
  • Beiträge: 235
  • Karma: 10
Re: Gesetze für den Hobbychemiker in Deutschland
« Antwort #8 am: 27. März 2018, 19:00:25 »
In den TRGS findet man was in Wohnhäusern gelagert werden darf. 10 L hochentzündliche bzw 20 leichtentzündliche Flüssigkeitennund Druckgasflaschen bis 2 L
NEIN, Nitriersäure gehört nicht in den organischen Sonderabfall!
(Was ein Spaß!)

Polydimethylsiloxan

  • Wasserstoff
  • *
  • Beiträge: 4
  • Karma: 0
Re: Gesetze für den Hobbychemiker in Deutschland
« Antwort #9 am: 18. April 2018, 18:02:46 »
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber die TRGS verbietet  entzündliche Flüssigkeiten in Wohnungen mit Ausnahme von Kellern, wenn die Flüssigkeiten in unzerbrechlichen Gefäßen gelagert wird.