... fraglich, ob das alles 1:1 auf Privatpersonen anwendbar ist.
Ja...klar....nur
a) ist der Unterschied zwischen gewerblich und privat sehr fein und oft alles andere als scharf und z.B. bei Ebay gab es für einige Leute da durchaus auch böse Überraschungen d.h. die wurden als gewerblich eingestuft, obwohl sie meinten dass sie das privat machen würden...das Problematische dabei, dass es z.B. als Definition für ein Gewerbe durchaus ausreicht wenn etwas regelmäßig/wiederholt passiert...geht mitunter schneller als man denkt....
b) Fall aus der Praxis:
[...] Das Inverkehrbringen ist jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Zurverfügungstellung an Dritte.[...]
http://www.hamburg.de/contentblob/1301548/64db32773c4d2b58e171940e251fc405/data/merkblatt-export-kuehlschrank.pdfDa bekam jemand Probleme, weil er eine alte Eismaschine abgegeben hat....und da kam dann ein nettes Schreiben aus der Bucht, dass das Angebot gelöscht wurde: [...]Wir wurden durch das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken zur Löschung Ihres Ihrer Angebotes aufgefordert. Die angebotene Ware enthält: R22 Ozonschicht schädigend"....
Später gab es auch einen kleinen Liebesbrief des Amtes wo jetzt recht freundlich auf die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 hingewiesen und gebeten wurde, "bei zukünftigen Angeboten im Internet die chemikalienrechtlichen Abgabevorschriften zu beachten.". Es wurden zwar kein Strafen angedroht, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ein "Aktenvermerk" angelegt.....
Gesetzliche Grundlage:
https://www.gesetze-im-internet.de/chemsanktionsv/__12.html dort die Nr. 4. Da auch Fahrlässigkeit erwähnt ist gilt der Satz..."Nicht Wissen schützt vor Strafe nicht".
c) Mir fallen da noch mehr Sachen ein....z.B. alte Heizschränke mit Asbest oder Geräte (Vakuummeter) mit Hg...REACH soll zwar nicht für Privatpersonen gelten...nur wenn Du bei ebay Auktionen machst.....wo verläuft die Grenze Privat vs. Gewerblich und wenn Du Selbstständiger mit Gewerbe bist (auch wenn komplett anderer Bereich) würde ich nicht die Hand ins Feuer legen, dass man da dem da wegen REACH und z.B. den SVHC keinen Strick draus dreht, wobei ob das vor Gericht durchgeht die andere Frage ist....hilft aber nicht viel wenn man da einen Prozess an der Backe hat...
d) Plus, dass "In Verkehr bringen", Importieren und Herstellen mitunter in REACH sehr weich formuliert sind, so dass davon durchaus auch Privatpersonen betroffen sein können.
e) Ergänzend dazu, dass wenn wirklich Besuch mit HD-Befehl gekommen ist, sehr oft versucht wird, aus den Funden oder Situationen etwas zu konstruieren, um am Ende doch eine Rechtfertigung für den HD-Befehl und damit auch für die Beschlagnahme von Chemikalien und Ausrüstung zu haben. Geht mitunter soweit, dass wegen "Raubkopien" dann ein Fass aufgemacht wurde, weil die Ausbeute an verwertbaren Funden sehr mau war.
Alterativ kommt dann oft auch der Hammer mit der Entsorgung....d.h. muckst Du auf, dann heißt es, dass die Chemie erstmal auf Deine Kosten entsorgt wird bzw. Dir die Kosten des dann anberaumten Feuerwehreinsatz wegen Gefahrstoffe auf Auge gedrückt wird. In einem Fall, wo bei HD dann auch der Verdächtigen-Anwalt dazu gestoßen ist, kam von einem Behördenvertreter auf die Einwände des Anwalts der Spruch, dass wenn dieser nicht schnell die Klappe hält, er als Behördenvertreter, dann auch mal den ganzen Straßenzug evakuieren lassen kann....
bombjack