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Autor Thema: Synthese GSK2982772  (Gelesen 16037 mal)

Mani

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Synthese GSK2982772
« am: 01. Januar 2017, 21:36:43 »
Hallo Leute,

kann mir jemand bei der Synthese von GSK2982772 helfen? Wenn es klappt zahl ich gut und gerne 1000€ für den Hilfsteller! Brauche das aufgrund einer schweren Krankheit, laut Harvard könnte es die Krankheit aufhalten, eine erste Humanstudie zur Sicherheit wurde bereits durchgeführt. Leider sind die Preise völlig unmöglich zu bezahlen, hier müssten man fürs Monat schnell 30-40k aufbringen, das geht natürlich nicht.

Kann mir jemand helfen?

LG

Mani

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #1 am: 01. Januar 2017, 21:37:49 »
PS: Würde auch andere RIPK1 Hemmer wie gsk' 963 nehmen. Oder falls ihr noch andere kennt die oral zu verwenden sind.

Mani

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #2 am: 01. Januar 2017, 22:02:03 »
Anbei die vermutliche Struktur.


Phil

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #3 am: 02. Januar 2017, 09:10:48 »
Die Cas Nr. Würde hir helfen. Was hast Du für eine Krankheit?
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synthon

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #4 am: 02. Januar 2017, 12:00:34 »
Colitis ulcerosa, würde ich denken: https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT02903966
Psoriasis? https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT02776033
Eine CAS-Nr. konnte ich auf die Schnelle nicht finden; hier vielleicht? https://www.google.com/patents/US9499486
Wozu auch? Literaturrecherche ist ja auch per Struktur möglich.

Wäre es für dich Mani, möglich, dich an einer klinischen Studie zu beteiligen? Normalerweise werden diese ja auch bezahlt. Nach meinem Rechtsverständnis ist die (nicht offiziell, d.h. durch Behörden genehmigte) Herstellung und Abgabe des Wirkstoffes zur Anwendung am Menschen in Deutschland ein klarer Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz AMG. Entsprechende Straftaten werden mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen belegt. Der Gesetzgeber sieht das definitiv nicht als Kavaliersdelikt. Länder wie Österreich oder die Schweiz haben vergleichbare Gesetzeslagen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verstoss-gegen-das-arzneimittelgesetz-amg-hausdurchsuchung-oder-ermittlungsverfahren-teil_082695.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verstoss-gegen-das-amg-ermittlungsverfahren-strafverfahren-bundesweite-strafverteidigung_038037.html

Überhaupt wäre ich mit solchen Angaben in der Öffentlichkeit vorsichtig. Firmen durchsuchen gerne auch mal das Netz und schauen, was zu ihren eigenen Substanzen auftaucht. Und zu guter letzt ist die Einnahme experimenteller Wirkstoffe, vor allem in frühen Klinikphasen, ohne konsequente medizinische Überwachung auch ein gewisses Risiko. Fraglich, ob man zum Straftäter werden und seine Gesundheit einem solchen Risiko aussetzen will, oder ob der Leidensdruck so hoch ist, dass man dies alles beiseite lässt.
« Letzte Änderung: 02. Januar 2017, 12:06:01 von synthon »

Mani

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #5 am: 02. Januar 2017, 20:36:32 »
Hallo,

danke für die rege Beteiligung! Also ich stehe mit dem Hersteller in Kontakt und gehe das nur an, wenn er das ok gibt, momentan scheint das kein Problem zu sein, er hat mich auch an die Studien verwiesen, ich habe aber den v.a. ALS und somit wird das wohl nicht klappen. Mit dem Arzeimittelgesetz kommt man ohne Zulassung nicht in Berührung, deshalb sind auch die ganzen RCs legal zu erwerben und zu konsumieren, davon abgesehen wird ein Verstoß des AMG meist nur mit einer kleinen Geldstrafe bestraft.

Ich würde das im klinischen Rahmen unter ärztlicher Betreuung versuchen, die Labortest würden noch engmaschiger durchgeführt wie in den Studien und wir würden uns langsam mit der Dosierung steigern. Ich bin da mit einem Uni Prof in Kontakt der forscht, dieser darf diese Mittel sogar ohne Zulassung und Ethikkommission verwenden, wir würden das aber ggf mit der Ethikkommission abklären. Dann wäre das 100% sauber.

Problem ist momentan nur die Beschaffung.

LG

Mani

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #6 am: 02. Januar 2017, 20:40:17 »
PS: In DE darf sogar der Heilpraktiker legal solche Mittel i.v. verabreichen, die Vorstellung finde ich aber mehr als gruslig, ohne kompetente Betreuung eines Dr der sich mit der Forschung auskennt würde ich niemals solche Stoffe testen, auch nicht mit meiner Krankheit.

Heuteufel

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #7 am: 02. Januar 2017, 21:20:01 »
Hier ist eine Synthese der Struktur, die du gepostet hast, beschrieben (unter Supplementary Material): https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4027519/. Nicht so, als ob das das größte Hindernis sei, diese Substanz ist, wie viele andere Arzneimittel auch, nach einem einfachen "Baukastenprinzip" zusammengesetzt und jeder fähige organische Chemiker sollte auch in der Lage sein, ohne großen Aufwand selbst eine Synthese für sowas zu entwickeln.

Was den Rest angeht, leider keine Zeit, und ich bin ehrlich gesagt auch noch nicht 100 % von der Legalität (und dem Sinn) des Unterfangens überzeugt. Ich hätte mich gegebenenfalls auf jeden Fall nochmal selbst bei einem Rechtsexperten informiert und mit dem Professor geredet, der daran beteiligt ist. Also, sollte das Ganze tatsächlich von einer Uni unterstützt werden, müsste man an der Uni doch auch einen organischen Chemiker finden können, der die Synthese übernimmt (?).
Ansonsten alles Gute und viel Glück!

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Mani

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #8 am: 02. Januar 2017, 21:41:31 »
Hallo Heuteufel,

danke für deine Hilfe! Also offiziell wird das von der Uni nicht unterstützt, Unis unterstützen nur Studien mit Sponsoren, so wurde mir das gesagt. Gibt sicher welche die das anders machen, aber das sind nicht viele. Jedenfalls untersucht der Prof gerade auf eigene Faust einen anderen Behandlungsansatz zu den es auch nicht mehr Studien gibt, er meinte er habe gute Erfolge damit gemacht, ob's stimmt weiß ich erst, wenn ich das selbst ausprobiert habe. Das GSK2982772 wäre eigentlich der Plan B. Ich hege für die RIPK1 Hemmer mehr Hoffnung, da diese bereits von mehreren renommierten Wissenschaftler postuliert wird. Die Harvard Studie hat es sogar ins Sience Magazin geschafft, die renommierteste Fachzeitschrift in dem Bereich, also mit den ganzen anderen Studien in den letzten Jahren nicht zu vergleiche.

Sollte mir jemand helfen können würde ich das natürlich auch vergüten, gerne könnte man auch einen Anwalt hinzuziehen.
Was kostet den so etwas normal, wenn man gute Kontakte hat?

LG
 

synthon

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #9 am: 02. Januar 2017, 22:15:46 »
In re. AMG:
http://www.kanzlei-kaempf.net/strafrecht-handel-mit-gamma-butyrolacton-gbl-liquid-ecstasy-zu-konsumzwecken-2/
Zitat
Mit Urteil vom 10. Juli 2014 hat der EuGH (AZ: C‑358/13 und C‑181/14) die Anwendbarkeit des Arzneimittelgesetzes auf synthetische Cannbinoide und insbesondere das strafrechtlich relevante Inverkehrbringen dieser Substanzen als bedenkliche Arzneimittel aus zutreffenden Gründen abgelehnt. Der EuGH führte hierzu aus, dass es sich bei diesen Wirkstoffen eben nicht um Arzneimittel handle, da mit deren Einnahme weder medizinische noch therapeutische Ziele verfolgt werden. Die Einnahme erfolge ausschließlich zur Erzielung eines Rauschzustandes.
-.. aber hier geht es ja eindeutig um ein Arzneimittel mit therapeutischen und medizinischen Zielen. Wenn da aber ohnehin eine Uni, ein Prof. etc. dahinter stehen, sollte der rechtliche Aspekt kein Problem sein. Diese Leute wissen ja, was sie tun. Wenn die AMG-Frage geklärt ist, wie steht es denn um Patentrechte etc. bei diesem Wirkstoff? Darf man das Zeug einfach selber kokeln und sich dann zuführen?

Warum lasst ihr den Wirkstoff nicht einfach von einem Arbeitskreis der OC nachkochen? Wenn das eh an einer Uni stattfindet, scheint das doch der plausibelste Weg... oder etwa nicht?

Heuteufel

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #10 am: 02. Januar 2017, 22:27:51 »
Zitat
Was kostet den so etwas normal, wenn man gute Kontakte hat?
Weiss ich leider nicht, habe keine Erfahrung mit Auftragssynthesen, aber vielleicht kann jemand anderes im Forum eine Schätzung geben.

Zitat
Warum lasst ihr den Wirkstoff nicht einfach von einem Arbeitskreis der OC nachkochen? Wenn das eh an einer Uni stattfindet, scheint das doch der plausibelste Weg... oder etwa nicht
Hab ich ja auch schon angemerkt. ;)

Ansonsten, es gibt auch Firmen, die Auftragssynthesen machen, schau z.B. hier: http://www.witega.de/.




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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #11 am: 03. Januar 2017, 08:40:17 »
Hallo,

also das mit dem AMG greift sicher erst, wenn eine Substanz in das AMG aufgenommen wird, ist die Substanz im BtmG ist es natürlich davon abgesehen strafbar. Ich weiß das mit dem AMG deshalb, da ich Heilpraktiker kenne, die Arzneimittel ohne Zulassung anwenden dürfen, da diese nicht im AMG stehen. Das ist aber nur in DE s, in AT und CH nicht mehr.

Ich stehe auch mit einem Chemie Prof in Kontakt, er scheint interessiert, aber ob er es dann wirklich herstellt sind 2 paar Schuhe. Mit dem Patent ist es so, dass man es selbst herstellen darf ohne Genehmigung und auch konsumieren, aber beim Verkaufen muss man nochmal nachfragen ob das ok ist. 

Eine Auftragsynthese ist mMn zu teuer. Was sind denn da die Preise? Hab auch mal bei einer Firma angefragt.

LG

Mani

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #12 am: 03. Januar 2017, 09:08:33 »
Nochmal kurz zum AMG. Ich kann z.B. legal ohne Probleme Nec-1 kaufen, das ist eine ähnliche Substanz, allerdings wurde diese nicht nicht am Menschen getestet. Ich kann aber keine AM legal erwerben, auch wenn diese die selbe Wirkung wie Nec-1 hätten.

Nochmal zu der Uni. Der Prof würde das privat machen, offiziell in der Uni Zeit dürfen die Angestellten einer Uni nur dann größere Zeit aufwenden, wenn das Projekt von der Uni geführt wird. Unis führen offizielle Studien durch, als größere Teilnehmerzahl, lange ausgearbeitetes Design, Ethikrat, Sponsor etc etc das dauert für mich alles viel zu lange. Solange das Projekt nicht offiziell von der Uni geführt wird müsste der Chemiker das entweder irgendwie in der Zeit durchführen die er halt für andere Sachen eingeplant hätte, was entweder schwer möglich ist oder die meisten nicht interessiert, da sie so in den Stress kommen, oder er macht es privat und hier dann ggf auf private Rechnung. Aber die wenigsten Profs nehmen sich privat Zeit, ich suche aber weiter. Bisher bin ich erstmal froh dass ich überhaupt einen gefunden habe der sich für eine solche Sache auf neurologischer Ebene interessiert.

LG

bombjack

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #13 am: 03. Januar 2017, 21:03:33 »
Hallo,
also das mit dem AMG greift sicher erst, wenn eine Substanz in das AMG aufgenommen wird,

Das ist mit Verlaub quark...sorry stimmt nicht...

Arzneimitteldefinition:
Zitat
(1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,
1. die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder
2. die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder
a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder
b) eine medizinische Diagnose zu erstellen.
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__2.html

Auf deutsch: Sobald Du oder jemand anders beabsichtigt einen Stoff xyz zur Heilung/Linderung usw. an Dir oder einem anderen (Tiere miteingeschlossen) anzuwenden mutiert der Stoff xyz zum Arzneimittel, da muss überhaupt nichts ins AMG aufgenommen werden....

Nun der für Dich und den der es synthetisiert, der relevante Teil:

Zitat
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
§ 5 Verbot bedenklicher Arzneimittel
(1) Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden.
(2) Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__5.html

und

Zitat
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
§ 8 Verbote zum Schutz vor Täuschung
(1) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe herzustellen oder in den Verkehr zu bringen, die
1. durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert sind oder
[...]
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__8.html

Da der Wirkstoff nicht getestet ist dürfte §5 gelten und da der Prof. wahrscheinlich keine Zulassung hat Stoffe im Sinne des AMG herzustellen dürfte für ihn der §8 AMG gelten...zu Deinen Heilpraktikern...die machen sich strafbar: https://www.bdh-online.de/duerfen-heilpraktiker-verschreibungspflichtige-arzneimittel-verabreichen/

Nochmal kurz zum AMG. Ich kann z.B. legal ohne Probleme Nec-1 kaufen, das ist eine ähnliche Substanz, allerdings wurde diese nicht nicht am Menschen getestet. Ich kann aber keine AM legal erwerben, auch wenn diese die selbe Wirkung wie Nec-1 hätten.

Klar, weil Nec-1 als Chemikalie gesehen wird und nicht als Arzneimittel und Arzneistoffe mit der Wirkung von Nec-1 wahrscheinlich der Verschreibungspflicht unterliegen. Btw. Du würdest auch andere Stoffe mit Nec-1-Wirkung bekommen, sofern Dir abgenommen wird sie nicht als Arzneistoff zu verwenden.

bombjack



Mani

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Re: Synthese GSK2982772
« Antwort #14 am: 03. Januar 2017, 23:11:26 »
Der Prof darf das sicher anwenden, ein Prof macht sicher nichts illegales, bei den Heilpraktikern mag das anders sein. Ich weiß aber von einem Fall, bei der ein Heilpraktiker etwas verabreicht hatte was nicht zugelassen war und es zu schweren NW gekommen ist, der Fall ging vor Gericht und der Heilpraktiker wurde nicht belangt, da er auf die Risiken hingewiesen hatte. Ich kann das Urteil einmal suchen.

Das mit dem Zweck zur Anwendung bei Krankheiten wird in der Praxis so aber nicht gehandhabt, z.B. werden Curcumin Infusionen gegen Krebs legal als NEM angewandt (kann auch sein das es dann als Mittel zur allgemeinen Stärkung verbucht wird, somit würde das AMG nicht mehr greifen). Es gibt einige ähnliche Substanzen die gegen Krankheiten eingesetzt werden, auch i.v. und nicht im AMG erfasst sind und auch nicht als AM eingestuft werden. Es werden z.B. viele fraglichen Produkte als NEM vertrieben und entsprechende Gerichtsurteile gingen dann in die Richtung unlauter Wettbewerb, nicht aber Richtung AMG. Im Zweifel müsste man aber nachfragen, das stimmt schon.

Zur Verabreichung. Hier gibt es das Härtefallprogramm auch für nicht zugelassene Arzneimittel.