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  • 25. April 2024, 08:41:12

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Autor Thema: KCl rezeptpflichtig?!  (Gelesen 9554 mal)

Gaswaschflasche

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KCl rezeptpflichtig?!
« am: 05. Mai 2015, 11:45:22 »
Hallo Leute,
als ich letztens in der Apotheke nach dem Preis für 1kg KCl in Pharma Quali. fragen wollte, wurde mir von der zuständigen Apothekerin versucht klar zu machen, KCl sei rezeptpflichtig?!
Meine Frage ist jetzt:
Weiß jemand wie Sie darauf kommt? Ist die Wirkung des Kaliums aufs Herz dafür verantwortlich?
Woher bekomme ich günstig KCl in Pharma Quali. im Notfall auch ''sauber'' für Nahrungsergänzungszwecke? (Techn. taugt es auch, machs mir daheim dann selbst sauber :) )

Liebe Grüße
Gaswaschflasche
Wer weiß was er tut, der kann machen was er will.

Phil

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Re: KCl rezeptpflichtig?!
« Antwort #1 am: 05. Mai 2015, 12:59:17 »
Dafon habe ich noch nichts gehört. Kann sein wenn ein Akw Unfall sein sollte oder Sie hatt es verwechselt. Ein Medikament ist es ja eigentlich nicht und wen KCl mit NaCl verwechselt wird in der Medicin endet das meistens im Sarg.
Nicht die Gewalt einiger weniger ist gefährlich, sondern das Schweigen der Masse.
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Heute ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage.
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Heuteufel

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Re: KCl rezeptpflichtig?!
« Antwort #2 am: 05. Mai 2015, 14:06:49 »
Ich denke, das ist nur eine blöde Ausrede, weil dir die Apothekerin kein KCl verkaufen wollte und sie keine Lust auf eine Diskussion hatte. Dieses übervorsichtige Verhalten ist meiner Erfahrung nach typisch für deutsche Apotheken. In den Nachbarländern, wie Frankreich oder Belgien sind die Leute meist glücklich, wenn sie was verkaufen können, solange es das Gesetzt nicht verbietet (oder ein starker Verdacht besteht, dass der Kunde sich selbst oder jemand anderem schaden könnte). Du kannst es bei einer anderen Apotheke versuchen (vielleicht genau erklären, wozu du es brauchst) oder du kaufst es z.B. über Amazon: http://www.amazon.de/Kaliumchlorid-1kg-E508-Lebensmittelqualit%C3%A4t-Di%C3%A4tsalz/dp/B006QRUXU8. Ich meine, es ist nach Wiki ein Lebensmittelzusatzstoff (sogar ohne Höchstmengenbeschränkung); wenn du dir deswegen Ärger einhandeln solltest will ich einen Besen fressen (wobei, vielleicht doch lieber nicht  ::-)).
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synthon

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Re: KCl rezeptpflichtig?!
« Antwort #3 am: 05. Mai 2015, 17:17:24 »
Zitat
Kann sein wenn ein Akw Unfall sein sollte
Je nach Strahlendosis kann ein Suizid mittels Kaliumchlorid-Injektion tatsächlich ein Weg sein, einem langen Leidensweg zu entgehen, möchte man aber verhindern, dass sich radioaktives Iod in die Schilddrüse einlagert, ist man mit Kaliumiodid-Tabletten besser beraten.

Kaliumchlorid hat natürlich eine gewisse medizinische Anwendung, und kann deswegen unter die Rezeptpflicht bzw. das Arzneimittelgesetz fallen - letzteres zumindest dann, wenn es für die Anwendung am Menschen vorgesehen ist. Dass die das dann nicht so einfach rausrücken, überrascht mich nicht. Schließlich müssen sie für die Verwendung und eventuelle Folgen gerade stehen. Würde ich auch nicht verantworten wollen. Du verlierst deinen Job, kommst an den Rande des Ruins und das nur, weil eine dir völlig unbekannte Person ohne jede Form von nachvollziehbarer Qualifikation Kaliumchlorid möchte. Bitte die Thematik auch mal aus Sicht der Apotheker betrachten.

Heuteufel

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Re: KCl rezeptpflichtig?!
« Antwort #4 am: 05. Mai 2015, 22:28:42 »
Ich könnte jetzt erzählen, was man früher in der Apotheke alles kaufen konnte, und teilweise noch in anderen Ländern als Deutschland kaufen kann, und dass da auch nicht jeder 2te Apotheker im Knast gelandet hat, aber ja, die Zeiten haben sich geändert und ich habe es auch aufgegeben solche Diskussionen zu führen. Du hast Recht, ich würde als Apotheker auch kein KCl rausrücken; schon gar nicht, nachdem mich jemand über die möglichen Folgen aufgeklärt hat. Man könnte der Apothekerin trotzdem noch vorwerfen gelogen zu haben, was ich als respektlos gegenüber dem Kunden empfinde. Sie hätte auch sowas sagen können wie: „Tut mir leid, ich bin mir nicht sicher, ob ich befugt bin Ihnen KCl zu verkaufen und ich möchte lieber kein Risiko eingehen.“ Ich bin mir ziemlich sicher, das wäre näher an der Wahrheit gewesen. Aber naja, für so eine kleine „Lüge“ wird wohl niemand verurteilt, deshalb denke ich es war OK.

EDIT:
Zitat
Ich könnte jetzt erzählen, was man früher in der Apotheke alles kaufen konnte, und teilweise noch in anderen Ländern als Deutschland kaufen kann, und dass da auch nicht jeder 2te Apotheker im Knast gelandet hat, aber ja, die Zeiten haben sich geändert und ich habe es auch aufgegeben solche Diskussionen zu führen.
Ich habe das gerade nochmal gelesen und gemerkt, dass es sich anhört, als sei ich so mindestens 80 Jahre alt.  :-D
« Letzte Änderung: 06. Mai 2015, 00:17:38 von Heuteufel »
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Gaswaschflasche

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Re: KCl rezeptpflichtig?!
« Antwort #5 am: 06. Mai 2015, 07:02:47 »
Ich weiß ja auch nicht wie die Leute früher überhaupt überrlebt haben...
Naja dann bin ich wohl doch nicht in der falschen Welt angekommen :-D
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dawt

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Re: KCl rezeptpflichtig?!
« Antwort #6 am: 06. Mai 2015, 11:19:20 »
Ja, KCl ist rezeptpflichtig, wenn es als Medikament Verwendung finden soll. Apotheken können es aber auch ohne Rezept als Chemikalie verkaufen; der Verwendungszweck ist hier entscheidend und bestimmt auch, wie die Apothekerin das Produkt verpacken und etikettieren muss. (Siehe beispielsweise auch Spiritus/Schnaps/Meditonsin. Je nach Verwendungszweck unterliegt Ethanol völlig unterschiedlichen Vorschriften.) Ich vermute mal dass du nach Pharmaqualität gefragt hast, hat die Frau aus der Bahn geworfen (oder sie kennt sich mit der Rechtslage nicht aus). Einfach bei der nächsten Apotheke noch mal versuchen und klarstellen, dass du es für's Labor haben willst.  :-)

Heuteufel

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Re: KCl rezeptpflichtig?!
« Antwort #7 am: 07. Mai 2015, 00:31:32 »
Ja, ich denke dieser Umstand könnte zu Missverständnissen geführt haben. Ich will jetzt auch gar nicht zu hart mit der Apothekerin oder sonst jemandem ins Gericht gehen, da hat wohl auch meine momentan miese Laune mitreingespielt. Trotzdem ist die Sitation in Deutschland (resp. in der EU, oder auf der ganzen Welt; ich weiß es nicht...) was solche Sachen angeht meiner Meinung nach lächerlich.
Zitat
Ja, KCl ist rezeptpflichtig, wenn es als Medikament Verwendung finden soll.
Wie heißt denn dieses rezeptflichtige Medikament? Ich habe hier ein Liste mit KCl-Präparaten gefunden: https://www.diagnosia.com/de/medikament/kcl-retard-zyma Mir scheint keins davon ist rezeptpflichtig (was natürlich nicht bedeutet, dass die Apotheken deshalb verpflichtet sind es jeder Person zu verkaufen).
Zitat
(Siehe beispielsweise auch Spiritus/Schnaps/Meditonsin. Je nach Verwendungszweck unterliegt Ethanol völlig unterschiedlichen Vorschriften.)
Das spiegelt auch meine Meinung über homöopathische Arzneimittel wieder!  :-D
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dawt

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Re: KCl rezeptpflichtig?!
« Antwort #8 am: 07. Mai 2015, 07:45:28 »
Wie heißt denn dieses rezeptflichtige Medikament?
Ah, die Verschreibungspflicht gilt wohl nur für Injektionslösungen. Siehe § 6 AMVV: http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/Verschreibungspflicht/amvv_konsolidierte-fassung.pdf?__blob=publicationFile&v=11

Was ist das da eigentlich in deinem Profilbild? Google findet nüscht.

lab-equip

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Re: KCl rezeptpflichtig?!
« Antwort #9 am: 07. Mai 2015, 12:11:34 »
Ich habe vor zwei Jahren das Gefahrstoffmanagment in einem Labor von einer Apotheke gemacht, sprich Betriebsanweisungen erstellt das Personal unterwiesen und die ganzen Stoffe nach dem Farbschema der Bundesapothekenkammer gekennzeichnet. Bei dieser Arbeit ist mir eine Schreiben der BAK untergekommen wie vorzugehen ist wenn jemand Chemikalien in einer Apotheke anfordert.

Vorgehensweisen gehen bis dahin das man sich von dem Kunden der einen Stoff anfrägt, sich zu diesem Zweck die Personalien geben lässt und anstatt dann diese zu bestellen die Polizei (ggf. auch die BAK) informiert... wie das Spiel dann weiter geht kann sich jeder ausmalen.
NEIN, Nitriersäure gehört nicht in den organischen Sonderabfall!
(Was ein Spaß!)

Heuteufel

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Re: KCl rezeptpflichtig?!
« Antwort #10 am: 07. Mai 2015, 17:32:37 »
OK, das mit den Injektionslösungen macht Sinn, wobei ich mich ehrlich gesagt frage, wer sich KCl-Lösung in der Apotheke auf Rezept kauft um sich dann selbst eine Infusion zu machen.  [denk]
Zitat
Was ist das da eigentlich in deinem Profilbild? Google findet nüscht.
Strychnin...bei der Strukturformel habe ich vor allem Wert darauf gelegt, dass sie als Profilbild gut aussieht und weniger auf korrekte Bindungswinkel und Stereochemie. ;) Strychnin war/ist aufgrund seiner hohen Komplexität ein beliebtes Ziel für totalsynthetische Bemühungen: http://en.wikipedia.org/wiki/Strychnine_total_synthesis
Zitat
In his 1963 publication Woodward quoted Sir Robert Robinson who said for its molecular size it is the most complex substance known.

Zitat
Ich habe vor zwei Jahren das Gefahrstoffmanagment in einem Labor von einer Apotheke gemacht, sprich Betriebsanweisungen erstellt das Personal unterwiesen und die ganzen Stoffe nach dem Farbschema der Bundesapothekenkammer gekennzeichnet. Bei dieser Arbeit ist mir eine Schreiben der BAK untergekommen wie vorzugehen ist wenn jemand Chemikalien in einer Apotheke anfordert.

Vorgehensweisen gehen bis dahin das man sich von dem Kunden der einen Stoff anfrägt, sich zu diesem Zweck die Personalien geben lässt und anstatt dann diese zu bestellen die Polizei (ggf. auch die BAK) informiert... wie das Spiel dann weiter geht kann sich jeder ausmalen.
Das schockiert mich an sich nicht, und es ist ja eigentlich auch das richtige Verhalten, wenn jemand in eine Apotheke kommt und durch sein Aufteten und seine Bestellung einen sehr verdächtigen Eindruck macht. Die Gefahr ist allerdings, dass bei der heutigen Paranoia Apotheker und Behörden überreagieren und Unschuldige in Bredouille geraten.  :-( 
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kwecksilber_klaus

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Re: KCl rezeptpflichtig?!
« Antwort #11 am: 07. Mai 2015, 20:16:04 »
Um das mal von fachlicher Seite her zusammenzufassen:

Rohstoffe sind nie verschreibungspflichtig.

Selbst klassische Wirkstoffe wie Penicillin oder Cortison oder ähnlich sind als Reinsubstanzen lediglich Gefahrstoffe und unterliegen den entsprechenden Rechtsvorschriften.

Das Arzneimittelrecht greift nur bei Arzneimitteln, und zu diesen werden Rohstoffe erst dann, wenn ein Apotheker sie im Auftrag des Kunden (bei nicht verschreibungspflichtigen) oder Arztes zu einem Arzneimittel, das Krankheiten heilt/lindert/verhütet oder diagnostisch wirkt, verarbeitet.

Das Verarbeiten kann allein schon das Etikettieren mit einer Dosierung sein.

Wenn man sich aber z.B. ne Dose KCl kauft mit der Absicht, das gegen Kaliummangel einzunehmen, wird auch ein Arzneimittel draus. Die Zweckbestimmung entscheidet letztendlich, welche Rechtsvorschriften gültig sind.

Einer Abgabe von Gefahrstoffen steht höchstens das Unwissen des Abgebenden wie im Beispiel von Gaswaschflasche oder natürlich das Fehlen von Voraussetzungen beim Abnehmer entgegen.

Kleiner Schwank am Rande:

Eine langjährig tätige Apothekerin erkundigte sich bei einem Rezepturexperten aufgrund eines Rezepturarzneimittels, das Dimethylsulfoxid als Bestandteil enthält, was sie tun solle: Die Mengenangabe des Arztes sei in Gramm, aber Dimethylsulfoxid sei ja nun eine Flüssigkeit - ob man das über die Dichte umrechnen müsse?
Die Empfehlung des um Rat gefragten lautete schlussendlich, eine Wasserwaage zu verwenden  :-D


« Letzte Änderung: 07. Mai 2015, 20:21:43 von kwecksilber_klaus »

robirot

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Re: KCl rezeptpflichtig?!
« Antwort #12 am: 14. August 2015, 02:34:46 »

Kleiner Schwank am Rande:

Eine langjährig tätige Apothekerin erkundigte sich bei einem Rezepturexperten aufgrund eines Rezepturarzneimittels, das Dimethylsulfoxid als Bestandteil enthält, was sie tun solle: Die Mengenangabe des Arztes sei in Gramm, aber Dimethylsulfoxid sei ja nun eine Flüssigkeit - ob man das über die Dichte umrechnen müsse?
Die Empfehlung des um Rat gefragten lautete schlussendlich, eine Wasserwaage zu verwenden  :-D




Der ist gut.  :-D Als wenn Flüssigkeiten nicht wiegen könnte. Wie war dsa noch mit Gott, Hirn und Regen?