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  • 28. März 2024, 09:53:02

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Autor Thema: Anpassung des Chemikalienrechts an GHS  (Gelesen 3919 mal)

lab-equip

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NEIN, Nitriersäure gehört nicht in den organischen Sonderabfall!
(Was ein Spaß!)

synthon

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Re: Anpassung des Chemikalienrechts an GHS
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2014, 20:30:20 »
Das das Buch noch nicht erschienen ist, wird es noch niemand kennen.

Eigentlich müsste das schon durch sein:
REACH-Anpassungsgesetz: https://www.jurion.de/Gesetze/REACH_AnpG

Liegt dir die aktuellste Gesetzesfassung vor? Und solange du kein Gefahrgut in Verkehr bringen willst, ist das doch sekundär. Hobbychemie?

lab-equip

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Re: Anpassung des Chemikalienrechts an GHS
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2014, 12:54:14 »
Vielen Dank!

Weiß jemand zufällig ob in der 24. Auflage des UmwR alle Änderungen schon zum Thema Reach erledigt sind?
NEIN, Nitriersäure gehört nicht in den organischen Sonderabfall!
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synthon

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Re: Anpassung des Chemikalienrechts an GHS
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2014, 22:28:22 »
So tief drin bin ich in der juristischen Materie leider nicht. Vielleicht sind meine Vorstellungen auch realitätsfern, aber wenn ich für mich da wirklich Rechtssicherheit herstellen wollte, dann würde ich mir einen Anwalt schnappen, der auf Gefahrgut, Chemikaliengesetzgebung und dergleichen spezialisiert ist.

Ich kenne zumindest einen Gefahrgut-Blog: https://gefahrgutzentrum.wordpress.com

Herr Burhoff schreibt bloggt recht regelmäßig über Btm, finde ich interessant, auch wenn das nicht hierher gehört:
http://blog.burhoff.de/search/Btm

In anderen Chemie-Foren finden sich auch Gefahrstoffrechtler, die sollten ziemlich nah dran sein an der Materie. Im Gegensatz zu einem spezialisierten Rechtsanwalt sind die vermutlich auch nicht ganz so teuer ;)