Für diejenigen die es interessiert:
1.
Sweden presented its proposal to add magnesium nitrate hexahydrate (CAS RN 13446-18-9) to Annex II. The main use of this substance is in the form of fertilisers, by professionals. Other known uses by the public are for making ceramics and in printing, but the impact on the supply chain and consumers is expected to be low.
There were no major objections to the proposed amendment, but the ensuing discussion extended to other nitrates, including calcium nitrate tetrahydrate, and to nitrogenous fertilisers as a whole:
Two alternative measures were also discussed, which would consist in (a) adding 'fertilizers with nitrogen content from nitrate equal or higher than 8 % by weight' or (b) adding 'nitrogenous (solid and liquid) fertilizers with nitrogen (N) content equal or higher than 3% by weight', both as a group of substances, to Annex II. These two alternative measures have already been discussed in previous SCP meetings1 without reaching consensus. DG HOME will check whether groups of substances, as opposed to individual substances, can be the subject of delegated acts.
Participants also noted that the inclusion of calcium nitrate in Annex II, as opposed to including calcium nitrate tetrahydrate, could be regarded as an error, since the tetrahydrate is the form used for fertilizers. DG HOME will check whether the CAS number could be changed as a correction.
In addition, some participants noted that, ideally, all hydrate forms of all the listed nitrate salts should be covered in the Regulation's scope, since chemical conversions between them are in principle possible.
2.
The Netherlands presented its proposal to add the following metal powders to Annex II:
Aluminium and alloys thereof with a particle size less than 200 μm (CAS RN 7429-90-5) [in concentration of 70 % w/w or higher]
Magnesium and alloys thereof with a particle size less than 200 μm (CAS RN 7439-95-4) [in concentration of 70 % w/w or higher]
Magnalium and alloys thereof with a particle size less than 200 μm (CAS RN 7429-90-5, 7439-95-4) [in concentration of 70 % w/w or higher]
In the ensuing discussion, Denmark noted that it already restricts the marketing and use of metal powders (over 70 % w/w) and that it has not experienced any problems in doing so. The main consumer products identified were some types of paints and pyrotechnic articles. The latter articles are however explicitly exempted from the scope of the Regulation3.
There were no objections to the proposed amendment, but some suggested that magnalium, being itself an alloy of the other two substances, should not be added to Annex II.
vgl. u.a. auch
https://www.wko.at/Content.Node/Interessenvertretung/Umwelt-und-Energie/-Positionen-/Vorschlag-Metallpulver.pdf3.
3) Substances proposed for addition into Annex I
The United Kingdom presented its proposal to transfer Sulphuric acid (in concentration of 40 % w/w or higher) into Annex I. This amendment can only be introduced via the adoption by the Commission of a legislative proposal. The main consumer products identified were some drain cleaner products in niche markets where the number of sales are very low.
In the ensuing discussion, Denmark and Sweden noted that they already restrict sulphuric acid over specific concentrations, and that they have not experienced any problems in doing so.
Sulphuric acid is scheduled under the Drug Precursors Regulation. It is subject to the reporting of suspicious transactions in that context, to export authorisations to third countries in some instances, and to a registration requirement also in some instances4.
DG HOME
http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=21879&no=1 http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=22208&no=2Okay....Metallpulver wären nur Al und Mg bzw. die Legierung zwischen Mg und Al....dafür hat es aber der Punkt 3. in sich...Annex I ist nämlich der Verbotsanhang...und damit wäre 96% Schwefelsäure für Privatpersonen tabu....und wer meint das Ende der Fahnenstange ist erreicht der sollte sich das Teil mal durchlesen:
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7654
18. Wahlperiode 24.02.2016
Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Peter Meiwald, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Abgabe von anschlagsfähigen Ausgangsstoffen beschränken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bedrohung durch politisch motivierte Anschläge geht zunehmend auch von radikalisierten
Einzeltätern aus, die zur Durchführung ihrer Taten Unterstützung durch
bewusst wenig institutionalisierte, fluide Netzwerke erhalten. Diesen Gefahren zu
begegnen ist eine große Herausforderung für die deutsche Innenpolitik.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Durchführungsrechtsetzung zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013 möglichst
bald vorzulegen und dabei im Sinne einer einheitlichen Regelung für die Abgabe
möglicher Ausgangsstoffe für Explosivstoffe an Endverbraucher zum Zweck
der Konkretisierung möglicher Anhaltspunkte einer unerlaubten Weiterveräußerung
oder der Verwendung zur Identifizierung verdächtiger Transaktion konkrete
Höchstabgabemengen zu definieren;
2. die vom Bundeskriminalamt als Teil der überarbeiteten Handlungsempfehlungen
herausgegebene Übersicht zu möglichen Verdachtskriterien (veröffentlicht
als Anlage zur Bundestagsdrucksache 18/5968) insbesondere unter Berücksichtigung
der verschiedenen Vertriebswege schnellstmöglich zu überarbeiten und
dabei die als verdächtig zu qualifizierenden Umstände unter Berücksichtigung
der typischen Abgabesituationen des jeweiligen Vertriebenen und in Abgrenzung
vom jeweils Üblichen neu zu bestimmen.
Berlin, den 23. Februar 2016
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Drucksache 18/7654 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung
Zahlreiche Anschläge der letzten Jahre wurden mit selbst hergestellten Explosivstoffen verübt, die aus frei verkäuflichen
Ausgangsstoffen hergestellt worden waren. Zuletzt wurde ein Fall in Oberursel bekannt, bei dem
zwei mutmaßliche Islamisten eine für den Bau einer Rohrbombe ausreichende Menge Wasserstoffperoxid in
einem Baumarkt erworben haben. Gleichzeitig gehen staatliche Stellen weiterhin von einer erhöhten Terrorgefahr
durch Einzeltäter oder Kleingruppen aus, die aus fremdenfeindlichen Motiven ähnliche Anschläge verüben.
So hat das Bundeskriminalamt allein im Jahr 2015 insgesamt 16 Anschläge mit Sprengstoff gegen Flüchtlingsunterkünfte
verzeichnet.
Daher gibt es gute Gründe anzunehmen, dass die bestehenden Bestimmungen, die neben Abgabeverboten und
Konzentrationsbeschränkungen insbesondere ein spezielles Meldewesen vorsehen, nicht ausreichen, um entsprechende
Taten zu verhindern oder hinreichend zu erschweren. Daher muss insbesondere die Wirksamkeit
der entsprechenden Vorschriften der Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher
Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung
– ChemVerbotsV) und der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 über die Vermarktung und Verwendung von
Ausgangsstoffen für Explosivstoffe kritisch hinterfragt werden. Denn wie bei der Verfügbarkeit privater
Schusswaffen ist die Beschränkung des Zugangs zu möglichen Explosivstoffen letztlich ein notwendiger Bestandteil
jeder erfolgreichen Strategie zur Verbrechensprävention.
Dabei ließe sich das Schutzniveau bereits erheblich verbessern, wenn für geeignete Stoffe, die an Endverbraucher
abgegeben werden können, zum Zweck der Konkretisierung möglicher Anhaltspunkte einer unerlaubten
Weiterveräußerung oder Verwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a. E. ChemVerbotsV) konkrete Höchstabgabemengen
definiert würden. Denn anderenfalls gibt es faktisch kaum geeignete Kriterien, die dem Verkaufspersonal beispielsweise
in Baumärkten erlauben würden, verdächtige Transaktionen hinreichend zuverlässig zu identifizieren.
Jedenfalls bestehen hinsichtlich der praktischen Wirksamkeit der vom Bundeskriminalamt als Teil der
überarbeiteten Handlungsempfehlungen herausgegebenen Übersicht zu möglichen Verdachtskriterien (veröffentlicht
als Anlage zur Bundestagsdrucksache 18/5968) erhebliche Bedenken.
Eine solche Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen ist auch rechtlich zulässig, zumal, wenn die Festsetzung
der Höchstabgabemengen auf wissenschaftlich fundierten kriminalistischen Erkenntnissen beruht, da so
der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ebenso wie das berechtigte wirtschaftliche Interesse an der ordnungsgemäßen
Verwendung entsprechender Ausgangsstoffe gewahrt werden. Eine entsprechende Festsetzung setzt jedoch
polizeiliches Wissen voraus, das nicht aus allgemein zugänglichen Quellen erschlossen werden kann. Daher
ist es Aufgabe des Bundesinnenministeriums, hier mit entsprechender Expertise geeignete Grenzwerte vorzuschlagen.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/076/1807654.pdfMeine Meinung:
Mal abgesehen davon dass jeder der sich nur ein wenig damit beschäftigt unzählige Wege kennt, den Mist zu umgehen bzw. andere Wege beschreitet (es reichen Kochsalz, Wasser und Strom plus eine Prise Puderzucker, wenn nötig), die eigentlich betroffene Klientel (Terrorismus) sich um die Verordnung nichts scheißt und diese andere Wege haben, greift das inzwischen massivst in meine persönliche Freiheit ein...wie von mir schon angemerkt: ich ätze Metalle, darunter auch Kupfer... vgl.
kupfer.jpg (188.71 KB . 452x600 - angeschaut 1358 Mal)für das brauche ich Salpetersäure mit weit mehr als 10%. Ich mache selber Photographische Emulsionen usw. dazu brauche ich auch Silbernitrat, was ich mir u.a. selber herstelle, weil ansonsten zu teuer...dazu wird eben auch wieder Salpetersäure gebraucht...ferner mache ich Leuchtversuche (Show-Experimente) wo ich Wasserstoffperoxid mit min. 50% einsetze. Die Versuche sind legal und im Rahmen der Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre auch legitim d.h. man darf sie machen...mit welchem Recht greift so eine Kommission massivst in die persönlichen Freiheiten seiner Bürger ein und zwar mit Totalverboten?
Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass wie mehr Nachwuchs in den naturwissenschaftlichen Fächern brauchen und zudem nach den Anschlägen von Paris/Brüssel, dass wir nicht unser Leben ändern sollen und Freiheiten aufgeben, weil sonst die Arschlöcher gewonnen hätten und nun kommt dann von einer anonymen geheimen* Kommission so etwas....Gängelung hoch drei ohne Sinn und Verstand...würden da Genehmigungen vorgesehen sein, so wie im ursprünglichen Entwurf Art 4 Abs. 2 vgl.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:039:0001:0011:de:PDF vorgeschlagen, könnte man sich damit noch anfreunden...schließlich ist der Einsatz für einen legalen Zweck, so aber ist es meiner Meinung nach Bevormundung....
*= man beachte wie oft da von "confidential" und Co. die Rede ist..schaut so eine transparente Gesetzgebung im Sinne der Demokratie aus, die ja den Zweck hat, dass ich der Bürger daran beteiligen kann und nicht ala "friss oder stirb" gezwungen wird die Ergüsse dieser und anderer Kommissionen einfach hinzunehmen, weil ein Bürokrat oder Kommissionsmitglied es einfach so entscheidet?
In eigener Sache:
Wer sich für mehr interessiert u.a. noch diverse Hintergrundinformationen haben möchte und vielleicht auch Ideen hat wie man den Mist noch ein wenig abmildern kann*, sei herzlich eingeladen sich hier
https://ivntforum.phoerauf.de/ zu registrieren und sich an mich zu wenden udos[das ad Zeichen]hawaii.edu oder per PM mit Name und/oder** Pseudo, damit ich ihn freischalten kann.
*= Auch wenn die Aussicht auf Erfolg minimal ist, wer es nicht versucht hat schon verloren und wer meint sich verstecken zu können, dürfte über kurz oder lang nicht gerade sanft erwachen; ich sag nur Schwefelsäure und "Who is next?".
**= Bei der Angabe nur eines Pseudos behalte ich mir das Recht vor zu entscheiden ob der User freigeschaltet wird, gilt eingeschränkt auch für jemand der Name und Pseudo angibt...Grund ist ganz einfach: Aus VC weiß ich, dass dort behördliche Mitleser vorhanden waren und die will ich dort nicht haben....
bombjack