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Autor Thema: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt  (Gelesen 22656 mal)

Cepheus

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #15 am: 19. Februar 2013, 17:23:32 »
Das bloße Wissen bleibt natürlich vom GG her straffrei und wird es auch bleiben. Wenn du dir Syntheseanleitungen für Hexogen durchliest, wird dich keiner belangen können.
Strafbar ist es erst dann, wenn du das erste Gramm hergestellt hast. Andererseits kann schon ein angeblicher "Zeuge" reichen, der deinen Keller sieht und schlußfolgert, dass du die notwendigen Chemikalien besitzt um eine Bombe zu bauen. Dann muß der Staat "vorbeugend" tätig werden, es könnte ja sein, dass...natürlich, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, wirst du nicht belangt. Wenn du allerdings deswegen das Haus auf dem Kopf gestellt bekommst, ist das nur ein schwacher Trost.

Es gibt also natürlich Grenzen, leider versucht man aber anscheinend alles, um den Zugang so weit wie nur irgendwie möglich zu erschweren, denn wir alle sind ja potentielle Terroristen.

Bleibt dann natürlich die Frage, ob mit "Hersteller" wirklich ein industrieller Produzent gemeint ist. So wie ich den Text lese, fallen Privatpersonen wirklich heraus.

bombjack

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #16 am: 19. Februar 2013, 19:29:18 »
Bleibt dann natürlich die Frage, ob mit "Hersteller" wirklich ein industrieller Produzent gemeint ist. So wie ich den Text lese, fallen Privatpersonen wirklich heraus.

Woraus ließt Du das?

Interessiert mich wirklich, weil z.B. Februar 2015 wird Dibutylphthalat zu einer der ersten Substanzen die der REACH Bannstrahl trifft....d.h. dürfte ich als Privatperson Butanol mit Phthalsäure dann noch umsetzen?


bombjack

Joe

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #17 am: 19. Februar 2013, 23:26:41 »
Ich hatte damals mal den Typen gefragt, der bei uns die Rechtskundevorlesung für Chemiker (also für Sachkundenachweis) gehalten hat. Der hat gemeint, dass Hersteller solche sind, welche die Herstellung kommerziell und v.a. in Mengen >1 t/a betreiben. Wenn ich die nötige Muse habe, dann hol ich mir nochmal die Unterlagen raus, und schaue ob ich eine entsprechende Formulierung in REACH finde. Ist allerdings nicht unbedingt meine Lieblingsbeschäftigung Gesetzestexte zu büffeln. Deswegen ruhig auch mal selber nachlesen:

http://www.reach-info.de/

Zum Beispiel kann man argumentieren, dass Produkte von einem Hersteller nur registrierungspflichtig sind, wenn er davon mehr als 1 Tonne pro Jahr herstellt. Einen konkreten Artikel such ich jetzt nicht heraus, weil eh in fast jedem, explizit "> 1 t/a" steht. Nur nachgeschaltete Anwender müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen bei der ECHA melden und also einen Stoffsicherheitsbericht erstellen, auch wenn sie weniger als 1 t/a verwenden. Aber das man als Hobbychemiker sowieso kein nachgeschalteter Anwender ist, haben wir ja bereits geklärt.

Wenn man hier http://www.reach-clp-helpdesk.de/de/Helpdesk-Formular/Ebaum-Formular.html ("Was geht mich REACH an?") rauf geht, dann die Auswahl  "Ich produziere einen chemischen Stoff" trifft, und die Angabe "weniger als 1 t/a" macht, kommt:
Zitat
Ich produziere einen chemischen Stoff in Mengen von weniger als einer Tonne/Jahr

Eine eigene Registrierung unter REACH ist nicht notwendig.
Was wollen Sie als nächstes tun?

Bitte auswählen zurück zum Start? eine Ebene zurück?

Für besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) bestehen so weit ich weiß, hauptsächlich spezielle Verbote und Beschränkungen (s. DBP weiter unten), Mitteilungspflicht der ECHA gegenüber, die Herausgabe eines MSDS bei Weitergabe an und u.U. besondere Unterweisungen von Anwendern. Solche SVHCs werden aber vermutlich auf kurz oder lang vollständig verboten und durch vermeintlich weniger schädliche ersetzt werden. Allerdings für Industrie und weniger für den Hobbychemiker.
Speziell bei DBP besteht gemäß (EG) Nr. 552/2009 zumindest bis zum 16.1.10 nur Verwendungsverbot als Weichmacher in Babyartikeln in Konz. über 0,1 Gew-%. Für viele, viele weitere Stoffe bestehen solche ganz konkreten Verbote und Beschränkungen, siehe bspw. hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:164:0007:0031:DE:PDF

Dazu kommt aber auch noch Art. 58 REACH:
Zitat
2. Verwendungen oder Verwendungskategorien können von der Zulassungspflicht ausgenommen werden, sofern - auf der Grundlage bestehender spezifischer Rechtsvorschriften der Gemeinschaft mit Mindestanforderungen an den Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt bei der Verwendung des Stoffes - das Risiko ausreichend beherrscht wird. Bei der Festlegung derartiger Ausnahmen ist insbesondere die Verhältnismäßigkeit des mit der Art des Stoffes verbundenen Risikos für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu berücksichtigen, z. B. wenn sich das Risiko mit dem Aggregatzustand ändert.
Das kann man als Hobbychemiker IMHO zu seinem Gunsten auslegen, weil da in der Regel das Risiko für die Umwelt doch schon, allein wegen der Mengen, ausreichend beherrscht wird.

Also zusammenfassend würde ich (nat. ohne Garantie) sagen, dass REACH 1. halb so wild ist (nur für Produzenten etc. aufwändig ist) , 2., und das halt ich für das für REACH als solches wichtigste, ist wie man auch an meinem Post sieht REACH noch so unausgearbeitet und ein Sammelsurium von speziellen Rechtsgegenständen, dass da wahrscheinlich nicht einmal ein Richter/Staatsanwalt genug durchblicken würde um einen zu bestrafen. Kontrolliert werden da gefühlt momentan haupsächlich solche Albernheiten, wie dass man bei PU-Schaum jetzt immer im Baumarkt unterwiesen werden muss, und man so lächerliche dünne Plastikhandschühchen mitbekommt. Also da würde ich mir nicht so die rießen Gedanken drum machen, und das vorerst als europaweite, sehr kosten- und arbeitsintensive Kuriosität abhaken. Ist einfach dafür da, dass nicht wie bisher Produkte aus einem EU in dem anderen wegen x-facher Überschreitung von Grenzwerten nicht verkauft werden dürfen, sondern das einheitlich geregelt ist und dadurch der europäische Binnenmarkt gestärkt wird.

Und drittens, als für Hobbychemiker am relevantesten gibt es ja in Dtl. auch noch die ganzen Gesetze wie ChemG und GefStoffVV, GÜG (+BtMG), SprengG, AMG etc. durch die man sowieso deutlich mehr drangsaliert wird! Das ist es, wo es richtig heikel wird.
« Letzte Änderung: 19. Februar 2013, 23:34:10 von Joe »

bombjack

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #18 am: 20. Februar 2013, 07:29:08 »
Ich schreibe Dir mal eine PM....mit Infos.....warum ich da ein Problem sehe...

bombjack

bombjack

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #19 am: 20. Februar 2013, 08:16:24 »
So nun gibt es ein Datum:


Artikel 16
Übergangsbestimmung
Für Mitglieder der Allgemeinheit sind der Besitz und die Verwendung von beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe bis zum 2. März 2016 erlaubt.




vgl. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:039:0001:0011:DE:PDF


Bj68

Cepheus

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #20 am: 21. Februar 2013, 13:33:40 »
Das heißt ab dem Datum ist es grundsätzlich für Privatpersonen verboten, Salpetersäure über einer Konzentration von 3 % und H2O2 über einer Konzentration von 12 % zu besitzen?

bombjack

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #21 am: 21. Februar 2013, 14:45:27 »
Das heißt ab dem Datum ist es grundsätzlich für Privatpersonen verboten, Salpetersäure über einer Konzentration von 3 % und H2O2 über einer Konzentration von 12 % zu besitzen?


Yep...außer Du hast eine Genehmigung von der zuständigen Behörde....


Vollständiger weise sei noch auf den Artikel  4 Abs. 3 Buchstaben a) bis c) hingewiesen d.h. Salpetersäure höchstens 10%, Wasserstoffperoxid höchstens 35% und Nitromethan höchstens 40% sofern der Händler die Informationen aus Art. 8 für min. 5 Jahre aufbewahrt....

Bj68


Edit: Damit stehen die Reinstoffe auf der gleichen Kategorie wie Stoffe der Kategorie I GÜG (Safrol, Ergotamin usw.)....Umgang, Herstellung, Konzentrierung nur noch mit behördlicher Erlaubnis....

Cepheus

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #22 am: 22. Februar 2013, 00:26:46 »
Hm, richtig scheiße ist nur die Salpetersäure, der Rest ist mir relativ Latte...aber wohl bald endgültig vorbei die Zeiten, wo man konzentrierte Säuren in der Drogerie um die Ecke bekommen konnte.

bombjack

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #23 am: 22. Februar 2013, 09:15:30 »
Hm, richtig scheiße ist nur die Salpetersäure, der Rest ist mir relativ Latte...aber wohl bald endgültig vorbei die Zeiten, wo man konzentrierte Säuren in der Drogerie um die Ecke bekommen konnte.


Jein, da diese Verordnung explizit die Möglichkeit eröffnet zusätzlich Stoffe in die "Kategorie I" (Genehmigung erforderlich) ohne großes Tamtam aufzunehmen, denn anders als beim Drogen GÜG muss hier nur Einigkeit in der EU herrschen, d.h. das Listlein kann schneller erweitert werden als einem lieb sein kann. Zudem wird ja explizit die Ausweitung auf das Gewerbe erwähnt.

Bj68

Cepheus

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #24 am: 24. Februar 2013, 21:26:47 »
Willst du damit etwa sagen, dass die jetzt willkürlich Stoffe auf die Kat.I-Liste  nehmen können, auch solche, die von der Industrie massenhaft genutzt werden?

Die zukünftigen Laboranten in Praktikas und speziell die Handwerker, die mit Säuren zu tun haben, tun mir jetzt schon leid.

bombjack

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #25 am: 03. März 2013, 19:39:04 »
Willst du damit etwa sagen, dass die jetzt willkürlich Stoffe auf die Kat.I-Liste  nehmen können, auch solche, die von der Industrie massenhaft genutzt werden?

Die zukünftigen Laboranten in Praktikas und speziell die Handwerker, die mit Säuren zu tun haben, tun mir jetzt schon leid.


Ja und Nein....

Beim Drogen GÜG muss ein Konsens innerhalb der UN (UNODC United Nations Office on Drugs and Crime) vorhanden sein, um eine Substanz da aufzunehmen....bei dem Teil reicht der Konsens innerhalb der EU um einen Stoff für die Privatpersonen erlaubnispflichtig zu machen.
Industrie und Gewerbe sind ja erst einmal nicht betroffen.....d.h. von der Seite wird es keinen Widerstand geben.....und wenn dann heißt es bei Gewerbe geht die Anmeldung formlos und schnell....

Allerdings gibt es jetzt schon einige nette Entwicklungen die problematisch werden....

Wie die Einstellung der Behörden ist, dürfte durch den Link klar werden:
http://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/ueberwachung/chemikalien_handel_online.htm



bombjack
« Letzte Änderung: 03. März 2013, 19:46:31 von bombjack »