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Autor Thema: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt  (Gelesen 22655 mal)

bombjack

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Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« am: 18. Januar 2013, 04:33:38 »
Aus dem Thread:

http://www.versuchschemie.de/topic,16853,-Grundstoffe+f%FCr+Ex-Stoffe-Diskussion.html

Begründung warum das heftig ist:
http://www.versuchschemie.de/ptopic,274925,zieht+euch+warm.html#274925

[...]
So der Mist ist durch......und hier der angenommene Text:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2012-0413+0+DOC+XML+V0//DE


und da sind einige nette Böcke nun mehr drin:

Z.B. Art 7:

1.  Jeder Mitgliedstaat, der Mitglieder der Allgemeinheit mit einem rechtmäßigen Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Verwendung von  beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe Genehmigungen erteilt , legt Bestimmungen für die Erteilung der Genehmigung nach Artikel 4 Absätze 2 und 6 fest. Im Rahmen der Antragsprüfung prüft die zuständige Behörde des Mitgliedstaats alle relevanten Umstände und insbesondere die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Verwendung des Stoffes. Wenn berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Verwendung oder daran bestehen, dass der Verwender die Verwendung für einen rechtmäßigen Zweck beabsichtigt , darf die Genehmigung nicht erteilt werden.

Dreimal darf man raten, was die Prüfung aller relevanten Umstände durch eine Behörde bedeutet....


Art 13 ist Neu.....und sagt, es darf ruhig noch etwas strenger in den einzelnen Ländern zugehen wenn lokale Flachpfeifen denken es wäre nötig.....


und KAS-Dünger mit mehr als 16% AN wird überwacht......



Tja....nun läuft der Countdown..........und wer meint er wäre immer noch nicht betroffen hat den Knall nur noch nicht gehört...und nein legal illegal scheißegal ist keine Lösung.....
[...]


bombjack

Joe

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #1 am: 18. Januar 2013, 13:18:38 »
Diesem :-X, kleinen norwegischen Neonazi sei dank  >:-(

Versteh ich das richtig, dass jetzt dann auch der Besitz solcher Stoffe illegal ist?

bombjack

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #2 am: 18. Januar 2013, 16:28:03 »
Diesem :-X, kleinen norwegischen Neonazi sei dank  >:-(

Versteh ich das richtig, dass jetzt dann auch der Besitz solcher Stoffe illegal ist?


Jein....wenn Du keine Erlaubnis einer Behörde hast, dann ist der Besitz, die Herstellung und die Verwendung für Dich illegal...das gilt für Wasserstoffperoxid, Salpetersäure, Chlorate, Perchlorate und Nitromethan, sobald da gewisse Konzentrationsgrenzen überschritten werden d.h. diese Substanzen in Reinform werden so behandelt wie GÜG (Drogen) Stoffe der Kategorie I (Safrol, Ergotamin usw.). Allerdings könnten die Schranken um eine behördliche Erlaubnis zu bekommen etwas niedriger sein als beim Drogen-GÜG, da Experimente mit den Sachen immer noch legal sind.....

bombjack

rhodium

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #3 am: 28. Januar 2013, 11:00:46 »
Ich bin mir sicher, Ausnahmegenehmigungen an Private werden keine ausgestellt. Darauf kann man jetzt schon einen lassen ..

bombjack

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #4 am: 29. Januar 2013, 09:03:38 »
Ich bin mir sicher, Ausnahmegenehmigungen an Private werden keine ausgestellt. Darauf kann man jetzt schon einen lassen ..


Dann steht einem aber der Verwaltungsrechtsweg offen....d.h. man kann anfangen zu klagen.....das dürfte dann in der Hinsicht interessant werden, was und vor allem wie Gerichte die Sache im Rahmen der persönlichen Freiheit interpretieren.

Was ich aber befürchte, ist dass Du zwar eine Genehmigung bekommst, allerdings einfach verbunden mit Auflagen, deren Erfüllung nur unter Problemen möglich ist, so dass die Leute danken ablehnen werden.

Btw. da der Mist erst noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss und dazu Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen werden müssen, kann man da zumindest seine Stimme erheben und u.U. auch noch etwas bewirken......daher bitte ich die Leute als 1. Vorsitzender des IVNT http://ivnt.de/ sich da mal zu engagieren.....denn wer nichts tut der hat schon von Haus aus verloren....

bombjack


HardChemistryStudent

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #5 am: 08. Februar 2013, 07:58:17 »
Vielleicht sollte man ähnlich GÜG Kat. 2&3 genehmigungsfreie Höchstabgabemengen als Kompromiss schaffen.
Mit z.B. 250ml Salpetersäure oder 250g KNO3 wird man wohl kaum ein Hochhaus sprengen können - eher nur Einzelpersonen - aber da wäre Sprengstoff idR sowieso nicht die erste Wahl der Waffe ^^

Nochmal zurück zu einer Frage vom Vorredner:
WIRD WIRKLICH DER BESITZ ILLEGAL?
D.h. müsste Privatmenschen evtl. vorhandenes Nitromethan, Wasserstoffperoxid oder Salpetersäurereste entsorgen, weil denen sonst eine Strafe droht!?!?!? Das wäre ja wie das hier bloß im großen Maßstab ;) http://www.spiegel.de/auto/aktuell/video-von-tel-avivs-falschparkerin-hila-ben-baruch-a-881793.html
« Letzte Änderung: 08. Februar 2013, 08:14:27 von HardChemistryStudent »

Cepheus

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #6 am: 16. Februar 2013, 17:10:56 »
Ja, auch der Besitz wird illegal, wenn du die gegebenen Anforderungen nicht erfüllt.

Heißt im Klartext: wenn du bei dir ohne Genehmigung Salpetersäure über 3 % stehen hast und jemand zeigt dich an, bist du dran wegen Verstoßes gegen die ChemVerbVerordnung.
Entsprechende Unternehmen, die heute verkaufen, dürfen es dann auf jeden Fall nicht mehr.

Es betrifft ja noch mehr Stoffe (Anhang I), dem Gesetzestext nach aber nur hauptsächlich Chlorate und Perchlorate, Wasserstoffperoxidlsg über 12 % und eben Salpetersäure über 3 % (was ein absoluter Witz ist, aber wirklich ernstgemeint!)

Die Abgabe an Privatpersonen von Stoffen im Anhang II, so wie ich das verstehe, wird nur mehr überwacht, der Besitz ist aber weiterhin erlaubt denke ich. Schwefelsäure ist ja Batteriesäure, verbieten wäre wohl mehr als hirnrissig.

Trotzdem, danke, liebe EU.

Verlässlichen Quellen zufolge wird es geltendes Recht wohl frühestens 2014, da es im Moment nur noch EU-Verordnung ist, die aber wohl in diesem Jahr umgesetzt werden wird und dann die Mitgliederländer, also auch die BRD ein Jahr Zeit haben, es in ihren Ländern in geltendes Recht umzusetzen. Freut euch also erneut auf eine Änderung der ChemVerbVerordnung, wie schon es schon einmal 2007 getan wurde. Aber diesmal wirds richtig heftig, da der Besitz bereits strafbar gemacht wird.
« Letzte Änderung: 16. Februar 2013, 17:17:34 von Cepheus »

Phil

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #7 am: 16. Februar 2013, 17:44:37 »
Das weitere Problem liegt auch darin verborgen, wenn jemand ein altes Haus kauft und da eventuell noch Chemikalien vorhanden sind wie zB. As-Verbindungen oder eben Salpetersäure, usw. da ist man dann auf einmal Besitzer und hat die Folgen zu tragen. Dass dies auch ein reales Szenario ist kann sich ja jeder denken. Je mehr die Menschen aber nach Sicherheit und Therorstop usw. Rufen umso mehr werden wir solche Gesetze bekommen. Wenn Säure Attacken geschehen oder Sprengstoffanschläge, oder Amokläufe so haben wir ein neues Gesetz.
Den Spruch kennt ja auch jeder, es ist doch egal ob in China ein Sack Reis umfällt. Das Problem darin isst, dass wir einen Berg Vorschriften erhalten damit bei uns kein Sack mit irgendetwas umfällt.
Siehe das Theater mit Pferdefleisch es gibt keine Gesundheitsgefährdung, wir alle wurden nur um Geld betrogen, was ja auch nicht in Ordnung ist. Aber die Politiker werden schon Aktiv da es um Wählerstimmen geht. 
Wie fiel mehr also bei uns die Beruflich oder wie auch immer mit Chemie zu schaffen haben.
Es gibt Chemiker die nicht mal mehr sagen dass Sie Chemiker sind, sondern Moleküldesigner, oder LKW-Fahrer die sagen sie arbeiten bei der Post sie würden etwas grössere Pakete ausliefern weil sie sonst angespuckt werden. Was für eine Welt und es ist erst der Anfang. Das ADR 2013 hat bereits ca. 250 Seiten mehr gegenüber dem ADR 2011 und es wurden ca. 300 Änderungen vorgenommen. Wir werden noch erleben das Zahnpasta strafbar wird.
Nicht die Gewalt einiger weniger ist gefährlich, sondern das Schweigen der Masse.
Wer suchet der findet. Wer drauftritt, verschwindet. Alte Mienenregel.
Heute ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage.
Die Indianer konnten die Einwanderung nicht stoppen, darum leben Sie heute in Reservaten.

bombjack

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #8 am: 18. Februar 2013, 10:15:30 »
Ja, auch der Besitz wird illegal, wenn du die gegebenen Anforderungen nicht erfüllt.

Heißt im Klartext: wenn du bei dir ohne Genehmigung Salpetersäure über 3 % stehen hast und jemand zeigt dich an, bist du dran wegen Verstoßes gegen die ChemVerbVerordnung.
[...]


Nicht nur das.....auch die eigene Herstellung, der Einsatz und die Verwendung sind betroffen....d.h. es kann durchaus dann so ablaufen, dass Foren ausgewertet werden und durchgeknallte LKAs mal auf die Idee kommen, bei den Leuten nachzusehen ob die da noch Altbestände bzw. eine Genehmigung beantragt haben.

Ferner können dann jegliche (Labor)-Aufzeichnungen gegen Dich verwendet werden.....d.h. geht aus denen hervor dass Du diese Chems eingesetzt oder hergestellt, verwendet hast...bist Du auch auch im nach hinein fällig.... und damit werden dann auch Experimente wie die Gummibärchen Hölle oder ein Knicklicht-Experiment genehmigungspflichtig....

Btw. es gibt aber noch mehr Ungemach vgl.
http://quecksilber.homelinux.org/privat/daten/forum/viewtopic.php?p=1291&sid=6943d53a418d3fb819ac05495a034c51#p1291
und das dürfte noch heftiger werden....

bombjack



Joe

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #9 am: 18. Februar 2013, 17:32:54 »
Zu dem Link ist folgendes zu sagen:

REACH regelt nicht, ob ein privater Endverbraucher Chemikalien besitzt, diese lagert oder verbraucht. Es geht ausschließlich um Gewerbetreibende:

Zitat
[...]Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,[...]

Wo glaub ich oft das Missverständnis liegt, ist im nachgeschalteten Anwender, aber das ist auch ausdrücklich in REACH geregelt, das ein Verbraucher (private Anwender) KEIN nachgeschalteter Anwender ist. Nur weitergeben darf mans halt nicht.

Cepheus

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #10 am: 18. Februar 2013, 19:36:07 »
Wenn dem so wäre, dann würde es ja Hobbychemiker nicht betreffen. Seh ich das richtig?

Joe

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #11 am: 18. Februar 2013, 22:27:25 »
REACH hat bis auf eventuelle Beschaffungsproblem (klingt schon wie in der Drogenszene  :-D) keine wirklichen Konsequenzen für Hobbychemiker. ABER das is ja was anderes als dieser neue Beschluss. Also jetzt nicht verwechseln! Der hat allen Anschein nach wirklich erste Konsequenzen  >:-(
REACH (also das was praktisch das europaweit gleich geregelte und zentral geleitete ChemG, ChemVerbotsV, GefStoffV ... is) regelt bisher nur das Inverkehrbringen (und industrielle Anwendung/Lagerung). Dieser "Vorschlag für eine Verordnung" regelt -so wie ichs beim lesen verstanden hab- auch die private Verwendung. Ich schätz aber eh auch, dass das, wenn es in ein Gesetzbuch kommt, eher ins SprengG und nich in diese ChemG-Sparte eingeordnet wird (und hätte damit auch mit REACH nix zu tun).

bombjack

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #12 am: 19. Februar 2013, 07:20:26 »
Zu dem Link ist folgendes zu sagen:

REACH regelt nicht, ob ein privater Endverbraucher Chemikalien besitzt, diese lagert oder verbraucht. Es geht ausschließlich um Gewerbetreibende:

Wo glaub ich oft das Missverständnis liegt, ist im nachgeschalteten Anwender, aber das ist auch ausdrücklich in REACH geregelt, das ein Verbraucher (private Anwender) KEIN nachgeschalteter Anwender ist. Nur weitergeben darf mans halt nicht.


Ähm.....zeigst Du mir mit Zitat wo geschrieben steht, dass unter Hersteller man keinen privaten Anwender bzw. Privatperson verstehen und ein Hersteller nur eine gewerbliche Person sein kann?

Laut der Verordnung ist

a) ein Hersteller laut Art 3 Begriffsbestimmungen Nr. 9 "eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die in der Gemeinschaft einen Stoff herstellt".
b) wobei der Begriff "Herstellen" wie folgt definiert ist (Art 3 Nr. 8) "Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand;"
c) und der Begriff "in Verkehr bringen" (Art 3 Nr. 12) wie folgt: "entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für
Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen;"
d) Zusätzlich ist der Begriff "Verwenden"(Art 3 Nr. 24) wie folgt definiert: "Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch;"
Diese Definitionen sind insofern wichtig, weil sie im Gegensatz zu der Definition des nachgeschalteten Anwenders (Art. 3 Nr. 13) auch nicht gewerbliche Tätigkeiten umfasst und auch das Verschenken und die Einfuhr als "in den Verkehr bringen" gewertet wird.


Da nach der Third recommendation auch Cobaltsalze, Kalium- und Ammoniumdichromat in den Annex XIV sollen, wäre dann auch für jemanden im Privatbereich die Herstellung von von diesen Stoffen illegal.....oder wenn Borax sein Sunset-Daten überschritten hat, wäre die Herstellung von Borax auch für eine Privatperson nicht mehr erlaubt.

bombjack

Edit: Du hast Recht, das eine Privatperson kein nachgeschalteter Anwender sein kann.....denn in dem Artikel (Artikel 3 Begriffsbestimmungen Nr. 13) sind Verbraucher explizit ausgenommen.....nur der Passus fehlt bei der Definition eines Herstellers.


Edit: Die Zweite und da es nach unseren Informationen Bestrebungen gibt den Annex XIV enorm auszudehen, dürfte der Impact durch REACH auch auf Hobbychemiker enorm sein und dass nicht nur mit Beschaffungsproblemen.


« Letzte Änderung: 19. Februar 2013, 07:37:39 von bombjack »

Kekulé

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #13 am: 19. Februar 2013, 15:24:46 »
Hallo Leute,

Nicht umsonst sagt min in England: "Freedom dies by inches";

wenn das so weitergeht wird irgendwann das bloße Wissen strafbar.
Oder jemand der auch nur Chemie-(oder andere naturwissenschaftliche)-Bücher besitzt, wird dann zum Staatsanwalt zitiert.

Irgendwie hatten wir das alles doch schonmal oder nicht??
Fällt der Bauer tot vomTraktor, ist in der Nähe ein Reaktor.

bombjack

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Re: Zugang zu Chemikalien wird beschränkt
« Antwort #14 am: 19. Februar 2013, 16:02:08 »
Hallo Leute,

Nicht umsonst sagt min in England: "Freedom dies by inches";

wenn das so weitergeht wird irgendwann das bloße Wissen strafbar.
Oder jemand der auch nur Chemie-(oder andere naturwissenschaftliche)-Bücher besitzt, wird dann zum Staatsanwalt zitiert.

Irgendwie hatten wir das alles doch schonmal oder nicht??


Zwar im Hinblick auf den Thread Off Topic:

Aber es gab durchaus Bestrebungen beim §91 StgB http://dejure.org/gesetze/StGB/91.html solche Anleitungen bzw. den Download generell unter Strafe zu stellen....bzw. den Passus  "um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen." zu streichen vgl. http://www.versuchschemie.de/ptopic,269419,anleitungen+strafbar.html#269419



bombjack