was das piperidin anbelang so denke ich das bereits weit weniger als 0,5 kg reichen um heutzutage ins fadenkreuz der überwacher zu kommen . laut GÜG fällt es in Kategorie 2 und wenn man danach geht, gilt die meldepflicht z.B. bei KMnO4 und Essiganhydrid erst ab 100Kg ,bzw ab 100L..... die praxis zeigt aber was anderes...
So ist es leider! Es reicht schon allein die Tatsache dass du einen "gefährlichen" Stoff oder einen Stoff der zur Drogensynthese genutzt werden kann besitzt..
Zb mal wieder C4H6O3 .. Es gab nun wieder einen Bericht zur aktuellen Drogenhandelsbilanz auf der Welt etc ( Quelle : Spiegel , leider kein Link ) . Dort wird auch auf C4H6O3 eingegangen und es dient natürlich nur zur Heroinherstellung ... Echt schade dass der Spiegel mittlweile auf Bild-niveau angekommen ist .
Ich selbst wurde bei mir Zuhause schon im Schlaf von 2 Polizisten abgeführt und äußerst "grob" behandelt . Soviel zum Thema der Verdächtige ist bis zum Gegenbeweis als Unschuldig zu betrachten... Und alles nur wegen einem simplen Gerücht welches von dummen Schülern an meiner Schule kam .
Polizisten sind in solchen Situationen einfach so "geil" darauf dich dranzukriegen so dass sie dich wegen einer gebrannten CD vor Gericht ziehen wollen .. ( Entspricht natürlich nicht dem Regelfall )
Zur Zimtsäuresynthese . Alternativen gibt es natürlich . Zb eine Perkin - Reaktion oder die Oxididation von Zimtaldehyd . Wobei letzteres ziemlich "langweilig" sein sollte .
OT : Wie ist das mit Essigsäureanhydrid? Wird dabei nur konz. Essigsäure über CaCl2 doer MgsO4 etc getrocknet oder verstehe ich da etwas falsch ?
Gruß