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Autor Thema: Ausgangsstoffe-GÜG Explosivstoffe  (Gelesen 8969 mal)

bombjack

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Ausgangsstoffe-GÜG Explosivstoffe
« am: 25. November 2010, 23:41:29 »
Ohne Worte:
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
 http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Nachtrag-Heiter-geht-es-weiter/forum-189690/msg-19489993/read/

oder "Zieht Euch warm an"......langsam reicht es mir......

bombjack

Hyperion

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Re: Ausgangsstoffe-GÜG Explosivstoffe
« Antwort #1 am: 26. November 2010, 01:04:48 »
Ja, dies ist unsere schoene neue Welt.

Falls Dir etwas aufgefallen ist - es werden immer neue Gesetze erlassen, aber selten werden Gesetze aufgehoben.

Im Durchschnitt bedeutet das, dass unser Leben immer mehr begrenzt und reguliert wird, durch immer mehr Gesetze die geschaffen werden. Das Ende dieses Trends ist derzeit nicht absehbar.

Die Gruende dafuer sind vielfach:
Die Buerokraten, Beamten, Richter, Minister und Politiker wollen aufzeigen dass sie was fuer ihr Geld tun !
Dh, solche Restriktionen werden an allen Ecken und Enden erlassen, im Namen der allgemeinen Sicherheit. Vor allem wenn es nur marginal den Otto Normalverbraucher betrifft.
Was natuerlich bedeutet dass dadurch mehr Otto's geschaffen werden, und weniger Marginale.

Dann gibt es ja heutzutage das Internet - und jeder kann mit Leichtigkeit sich Allgemeinheits-gefaehrende Sachen zusammenstellen.
Ich bezieh mich zB auf Pyrotechnik, Explosivstoffe etc. Das war frueher nicht so einfach - man musste ueberhaupt erst mal wissen wie einfach manche Sachen gemacht werden koennen.

Und dann gibt es Terroristen - die perfekte Begruendung, weitere restriktive Gesetze zu erlassen.

Ich glaube nicht dass das besser wird.


2bestyle

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Re: Ausgangsstoffe-GÜG Explosivstoffe
« Antwort #2 am: 26. November 2010, 23:31:54 »
Wenn das wirklich kommen sollte könnt ihr euch schonmal ein neues Hobby überlegen.
Am besten jedes Wochenende die Birne mit Alk zuballern, das gild man hier warscheinlich als normal.
Mal im Ernst wenn der Besitz genannter Chemiekalien strafbar wird, können wir echt komplett einpacken.
Ein Siedeverzug liegt vor, wenn die Dampfphase unterhab der Flüssigkeit liegt

Phil

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Re: Ausgangsstoffe-GÜG Explosivstoffe
« Antwort #3 am: 27. November 2010, 09:17:59 »
Nun seht Ihr wie der Staat für die treuen Bürger schaut, so muss keiner angst haben dass etwas ``schlimmes`` passieren kann man bekommt ja nichts mehr. Leider hat Hyperion recht und  alles wird reglementiert und geregelt. Bei Sendungen wie Achtung Kontrolle sieht man ja wie weit es gekommen ist.
Solche Sendungen sollten verboten sein, da ja meistens nur negative Sachen gezeigt werden.Ja die Szene wird sich in den Untergrund verlegen [polizei] und der Besitz von  Kochsalz und Batterien wird auch strafbar werden [ohmeingott], weil damit Wasserstoff, Chlor und Javellwasser gemacht werden kann. Wahrscheinlich werden die Wissenschaftlichen Bücher auch bald verboten werden [wallangry]
Nicht die Gewalt einiger weniger ist gefährlich, sondern das Schweigen der Masse.
Wer suchet der findet. Wer drauftritt, verschwindet. Alte Mienenregel.
Heute ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage.
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rhodium

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Re: Ausgangsstoffe-GÜG Explosivstoffe
« Antwort #4 am: 08. Februar 2011, 13:17:57 »
Wann tritt diese Novelle in Kraft?

dawt

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Re: Ausgangsstoffe-GÜG Explosivstoffe
« Antwort #5 am: 08. Februar 2011, 22:32:24 »
18 Monate, nach dem das ganze angenommen wird. Ob oder wann das geschieht ist für mich nicht ersichtlich.

Zu einem gewissen Grad "erfreulich" ist vielleicht aber folgende Meldung: http://www.rechtskataster.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0573_2D1_2D10
Zitat
1. Der Bundesrat begrüßt [die Absicht der Kommission, mit dem Vorschlag zur Verordnung präventiv terroristischen Aktivitäten vorzubeugen,] sowie {die Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung}.
2. Der Bundesrat begrüßt daher die Initiative zur Vereinheitlichung der Anforderungen zur Beschränkung des Zugangs zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (Explosivstoffgrundstoffe) auf europäischer Ebene. Das Ziel, dem missbräuchlichen Erwerb von gängigen Explosivstoffgrundstoffen zu begegnen, kann nicht allein durch nationale Regelungen erreicht werden, solange es möglich ist, Explosivstoffgrundstoffe in einem Mitgliedstaat ohne weitere Einschränkungen zu erwerben, um sie in einem anderen für selbst hergestellte Explosivstoffe zu verwenden. Dies hat der Bundesrat auch in seinem Beschluss zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung (vgl. BR-Drucksache 353/08(B) HTML PDF ) festgestellt. Ein isoliertes nationales Verbot von Explosivstoffgrundstoffen, wie es derzeit in der Chemikalien-Verbotsverordnung besteht, bedingt darüber hinaus Wettbewerbsnachteile des heimischen Handels gegenüber Mitgliedstaaten mit weniger strengen Vorschriften. Dem kann nur durch eine EU-weite Verankerung der Beschränkungen des Zugangs zu Explosivgrundstoffen entgegengewirkt werden.
3. Er sieht jedoch in dem vorliegenden Vorschlag grundlegenden Überarbeitungsbedarf. Die Vorschriften erscheinen als zu weitgehend und dürften zu erheblichen Belastungen für Wirtschaft, Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürger führen. Von den Vorschriften wird eine große Zahl von üblichen Verbraucherprodukten erfasst. Insbesondere die Verpflichtung zur Ausstellung von Einzelbezugsgenehmigungen führt zu einem nicht vertretbaren bürokratischen Aufwand für die Handelsunternehmen, Vollzugsbehörden und die Abnehmer. Die Vorgaben zur Meldung von verdächtigen Transaktionen dürften schwer zu erfüllen sein und erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.
4. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass die Vorgaben des Verordnungsvorschlags zu einem für die Unternehmen heute nicht absehbaren bürokratischen Aufwand führen können, der besonders kleine und mittlere Unternehmen belastet.
5. Aus Sicht des Bundesrates sollte der Verordnungsvorschlag daher nochmals auf die bürokratische Belastung sowie die Durchführbarkeit und Zweckmäßigkeit der für eine Genehmigung zu erbringenden Nachweise überprüft werden.
6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung des Vorschlags einzusetzen. Dabei sollte das auf nationaler Ebene etablierte und bewährte System zur Erschwerung des Zugangs für Explosivstoffgrundstoffe auf Basis der Chemikalien-Verbotsverordnung mit folgenden Kernelementen zur Anwendung kommen:
          - Identitätsfeststellung des Erwerbers, - Abgabebuch,
          - Versandhandelsverbot sowie
          - Selbstbedienungsverbot.


[...]

9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbesondere auf die Ablehnung des in Artikel 4 erstmals vorgesehenen Genehmigungserfordernisses für den Erwerb von Stoffen oder ihren Gemischen des Anhangs I hinzuwirken. Im Hinblick auf das Antragsverfahren ist mit erheblichem Aufwand für die Behörden und Antragsteller und voraussichtlich geringer Akzeptanz zu rechnen. Die geforderte Überprüfung der Gültigkeit der bei der Transaktion vorgelegten Genehmigung und die Dokumentation der Transaktion sind in der alltäglichen Praxis nicht umsetzbar, da die Transaktionen mit den meist gängigen Produkten sehr zügig an der Kasse vonstatten gehen. Das Personal vor Ort kann zudem nicht prüfen, ob z.B. eine Fälschung vorliegt. Die Pflicht zum Hinweis auf das Genehmigungserfordernis auf der Verpackung ist nur für Wirtschaftsteilnehmer umsetzbar, welche die enthaltenen Stoffkonzentrationen kennen, also in der Regel nicht für den Einzelhandel.

[...]

12. Erheblich zu weit geht aus Sicht des Bundesrates die Pflicht gemäß Artikel 6 Absatz 4 zur Meldung "verdächtiger" Transaktionen, soweit sie sich auf den Erwerb bisher nicht erfasster Stoffe und Gemische beziehen. Sie verlangt damit vom Verkaufspersonal z.B. in Bau- und Gartenmärkten Kenntnisse darüber, aus welchen, nicht ausdrücklich in Rechtstexten benannten sonstigen Stoffen bzw. Gemischen Explosivstoffe erzeugt werden können, welche Stoffmengen dafür erforderlich sind und in welchen Konzentrationen diese Stoffe jeweils in gängigen Produkten enthalten sind. Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen dürfte eine so allgemein gehaltene Meldepflicht schwerlich vereinbar sein.

Ein paar Wehrmutstropfen sind natürlich auch dabei...
Zitat
14. Die Stoffe Kaliumnitrat (CAS-Nr. 7757-79-1) - auch Salpeter genannt - und Natriumnitrat (CAS-Nr. 7631-99-4) sollten in Anhang I(Beschränkungen des Inverkehrbringens) statt in Anhang II (Meldepflichten) stehen.

Dass der Vorschlag so umgesetzt wird, wie er jetzt besteht halte ich auch nicht für wahrscheinlich. Ein ziemlich krasser Einschnitt wird das aber trotzdem. :( Nicht zuletzt ist das natürlich nur ein weiterer Schritt zu noch härteren Gesetzen.
« Letzte Änderung: 08. Februar 2011, 22:38:48 von dawt »

dawt

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Re: Ausgangsstoffe-GÜG Explosivstoffe
« Antwort #6 am: 08. Februar 2011, 23:36:36 »
......langsam reicht es mir......
Das hört man doch bei jeder Gesetzesverschärfung. Aber man gewöhnt sich dran und die "da oben" haben schon geschnallt wie das läuft.


Edit: Hoppla, Doppelpost. Bin aus anderen Foren gewöhnt, dass sowas gar nicht passieren kann, weil der neue Text dann einfach zum vorigen Post hinzugefügt wird.

Phil

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Re: Ausgangsstoffe-GÜG Explosivstoffe
« Antwort #7 am: 09. Februar 2011, 17:38:22 »
Also eigentlich ist es ja schon so dass man im Garten auch nicht mehr Grillen darf, Gefahr der Schwarzpulver Herstellung :'-(
Nicht die Gewalt einiger weniger ist gefährlich, sondern das Schweigen der Masse.
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